Sonstige wichtige Bedingungen Musterklauseln

Sonstige wichtige Bedingungen. 16.1 Wir können unsere Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen an eine andere Organisation übertragen, wobei dies jedoch Ihre Rechte oder unsere Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen nicht berühren wird. 16.2 Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen der vorliegenden Bedingungen nur an eine andere Person abtreten, wenn wir dies schriftlich genehmigen. 16.3 Der Vertrag über die Bereitstellung des InControl Pakets besteht zwischen Ihnen und uns. Keine andere Person hat irgendwelche Rechte zur Durchsetzung beliebiger dieser Bedingungen, jedoch mit der Ausnahme, dass der Netzbetreiber die Bestimmungen und Bedingungen gemäß Absatz 13.2 Ihnen gegenüber durchsetzen kann. 16.4 Die folgenden Absätze gelten nach dem Enddatum bzw. einer früheren Kündigung fort: 5, 6, 7, 9.2, 10, 11, 12, 13, 14 und 16 dieser Bedingungen. 16.5 Jeder der Absätze in diesen Bedingungen gilt eigenständig. Entscheidet ein Gericht oder eine zuständige Behörde, dass einzelne der Absätze ungesetzlich oder nicht durchsetzbar sind, so bleiben die restlichen Absätze vollständig in Kraft und wirksam. 16.6 Falls wir nicht darauf bestehen, dass Sie einzelne Ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen erfüllen, oder falls wir unsere Rechte Ihnen gegenüber nicht durchsetzen oder wir dies verzögern, so bedeutet dies nicht, dass wir auf unsere Rechte Ihnen gegenüber verzichtet haben, und es bedeutet nicht, dass Sie diese Verpflichtungen nicht zu erfüllen brauchen. Wenn wir in Bezug auf eine Nichterfüllung Ihrerseits auf Erfüllung verzichten, werden wir dies ausschließlich schriftlich tun, und ein solcher Fall bedeutet nicht, dass wir automatisch in Bezug auf eine spätere Nichterfüllung Ihrerseits auf Erfüllung verzichten werden. 16.7 Wenn Sie Verbraucher sind, beachten Sie bitte, dass dieser Vertrag zwischen Ihnen und uns über Ihre Nutzung des InControl Pakets dem schweizerischen Recht unterliegt. Dies bedeutet, dass alle Streitigkeiten oder Forderungen im Zusammenhang mit diesem Nutzungsbedingungen dem schweizerischem Recht unterliegen. Es sind die Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig. 16.8 Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, unterliegen diese Lizenz, ihr Gegenstand und ihr Zustandekommen (sowie jegliche nicht vertraglichen Streitigkeiten und Ansprüche) englischem Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren in diesem Fall die Gerichte von England und Wales als ausschließlichen Gerichtsstand.
Sonstige wichtige Bedingungen. 1. Wir haben das Recht, unsere Rechte und Pflichten aus einem Vertrag an eine andere Organisation abzutreten; dies beeinträchtigt jedoch nicht Ihre Rechte oder unsere Verpflichtungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie jeweils durch Einstellen der Information auf unserer Webseite benachrichtigen. 2. Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen nur dann abtreten, wenn wir schriftlich zustimmen. 3. Dieser Vertrag besteht zwischen Ihnen und uns. Kein anderer ist berechtigt, irgendwelche Bedingungen daraus durchzusetzen, sei es unter dem Vertragsrecht (Rights of Third Parties Act) von 1999 oder auf andere Weise. 4. Jeder Absatz dieser Geschäftsbedingungen gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde zu dem Schluss kommen, dass Teile davon unrechtmäßig oder undurchsetzbar sind, bleiben die übrigen Absätze voll in Kraft und wirksam. 5. Selbst wenn wir nicht darauf bestehen, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfüllen, oder unsere Rechte gegen Sie nicht oder nur verzögert durchsetzen, bedeutet das nicht, dass wir auf unsere Rechte gegen Sie verzichtet haben und dass Sie sich nicht an diese Verpflichtungen halten müssen. Sollten wir auf unsere Ansprüche gegen Sie aufgrund eines Versäumnisses verzichten, wird dies ausschließlich schriftlich erfolgen und bedeutet nicht, dass wir auch in Zukunft auf die Ahndung eines solchen Versäumnisses verzichten.

Related to Sonstige wichtige Bedingungen

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Lieferbedingungen -Sollte die bestellte Ware aus unvorhersehbaren Gründen nicht mehr verfügbar sein, wird der Besteller umgehend informiert. -Bei Abholung erfolgt die Übergabe im Betrieb der Fa. Autoverwertung Ellar AVE GmbH & Co, KG. -Bestimmte unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, rechtswidrige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. -Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. -Nicht Gegenstand des Kaufvertrags sind Dichtungen, Schläuche, Rohrleitungen und Kabel, Zahnriemen sowie weitere Anbauteile, die noch an dem gelieferten Teil befestigt sind, sofern sie nicht ausdrücklich zum Verkaufsgegenstand gemacht wurden! Die in Satz 1 genannten Teile gehen mit dem verkauften Teil in das Eigentum des Käufers kostenlos über, unterliegen allerdings keinerlei Ansprüchen wegen Schadensersatz, Nichterfüllung, Mängel und Gewährleistung, können solche auch nicht begründen. Die Belehrungen über Ihr gesetzliches Widerrufrecht als Verbraucher, Ausnahmen vom Widerrufrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufformular, die Folgen des Widerrufs, z. B. Rücksendung, Rücksendekosten und Wertersatz, finden Sie im ausführlichen eBay-Angebot in der Aussparung für das Widerrufrecht. Wir erbringen keine Kundendienstleistungen und gewähren selbst keine Garantien.Ein außergerichtliches Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren, dem wir unterworfen sind, gibt es nicht. Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Angebot und der Abwicklung des Kaufs ergeben sich aus dem ausführlichen eBay-Angebot.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Allgemeine Bedingungen 1 Geltungsbereich 1.1 Die AppNavi GmbH, Xxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „AppNavi“ genannt) erbringt die (i) dauerhafte Überlassung, (ii) zeitlich befristete Überlassung (inkl. SaaS) und (iii) Pflege von Ver- tragsgegenständlicher Software gegenüber dem Kunden aus- schließlich aufgrund der Bedingungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli- chem Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Fol- genden auch „Kunde“ genannt). AppNavi und der Kunde werden im Folgenden einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt. 1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingun- gen des Kunden finden keine Anwendung (auch wenn AppNavi diesen nicht ausdrücklich widerspricht), es sei denn, AppNavi hat diesen Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt. 1.4 Die AGB setzen sich aus dem Allgemeinen Teil, den Begriffsdefini- tionen in Teil VI sowie aus Regelungen eines Besonderen Teils (z.B. Lizenzbedingungen für die dauerhafte Überlassung gegen Einmal- vergütung, Lizenzbedingungen für die zeitlich befristete SW-Über- lassung (inkl. SaaS), Vertragsbedingungen für die SW-Pflege oder Vertragsbedingungen für die SW-Implementierung) zusammen. Die Allgemeinen Bedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse zwischen AppNavi und dem Kunden Anwendung. Der jeweilige mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag regelt, welche Abschnitte des Besonderen Teils der AGB zusätzlich zur Anwendung kommen. Bei sich widersprechenden Regelungen gilt folgende Rangfolge: 1. Regelungen aus dem Einzelvertrag, vor 2. Regelungen aus dem Be- sonderen Teil der AGB, vor 3. Regelungen des Allgemeinen Teils der AGB und der Begriffsdefinitionen. §2 Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Sofern auf dem Angebot nicht anders schriftlich vermerkt kommt ein Einzelvertrag erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AppNavi oder mit der Ausführung des Auftrags durch AppNavi zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AppNavi. 2.2 AppNavi behält sich an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen, wie z.B. an Angeboten und Kostenvoran- schlägen, das Eigentum vor. §3 Preise, Zahlungsbedingungen und Rückvergütung 3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO und in netto, zuzüglich der ge- setzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe sowie etwaiger anderer Gebühren, Zölle und öffentlicher Ab- gaben, mit Ausnahme solcher Steuern, Gebühren und Abgaben, die auf Einkünfte und Gewinne von AppNavi erhoben werden. Kosten für Versand und Verpackung werden gesondert berechnet. 3.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab Datum der Rechnung zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftli- cher besonderer Vereinbarung zulässig. Der Kunde gerät ohne ge- sonderte Zahlungsaufforderung nach dreißig (30) Tagen ab Rech- nungsdatum und Zugang der Rechnung in Verzug. Für den Zah- lungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.3 AppNavi behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, bei Steige- rung der eigenen Kosten die vereinbarten Preise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten entsprechend zu erhö- hen. Sofern die Preiserhöhung 5 % des ursprünglichen Preises übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des nächsten Kalendermonats nach Mitteilung der Erhöhung zu kündi- gen. 3.4 Eine Rückvergütung von Lizenz, Implementierung- oder Pflegege- bühren bei Fortbestand des Vertrages (z.B. bei Reduktion der Nut- zeranzahl oder beim Wechsel des Lizenztyps) ist ausgeschlossen. §4 Lieferung und Gefahrenübergang 4.1 Die Vertragsgegenständliche Software wird entweder in digitaler Form auf Datenträger versandt oder online zum Download bzw. vorwiegend online im Wege eines SaaS-Konzepts zur Verfügung gestellt. Auch bei der Bereitstellung im Wege eines SaaS-Konzepts ist es erforderlich, dass der Kunde einen kleine Code-Teil (z.B. Snip- pet oder Browser-Extension) herunterlädt und in seine Anwendung bzw. den Browser implementiert. Details regelt das Angebot. Im Fall eines Versandes erfolgt dieser an die im Angebot angegebene An- schrift des Kunden, es sei denn, es wurde eine andere Lieferadresse vereinbart. In jedem Fall ist AppNavi berechtigt, die Produktdoku- mentation nur online im Internet bzw. online zum Download oder als .pdf-Dokument per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Schäden und Verluste beim Versand, Falschlieferungen oder unvollständige Lieferungen unverzüglich schriftlich gegenüber AppNavi anzuzeigen. Lieferungen erfolgen ab Werk. Wird die Soft- ware nur online bzw. online zum Download zur Verfügung gestellt, erfolgt der Gefahrübergang mit Ermöglichung des Zugangs über das Internet bzw. mit Bereitstellung zum Download und entspre- chender Information des Kunden. Die Kosten für die Internet-Ver- bindung sowie die Kosten des etwaigen Downloads trägt der Kunde. AppNavi schuldet nicht die Installation, Anpassung, oder In- betriebnahme von Software oder die Schulung dazu, es sei denn, die Parteien haben hierzu schriftlich eine Vereinbarung getroffen. 4.2 Produktdokumentationen zur Vertragsgegenständlichen Software stellt AppNavi nach eigener Xxxx in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung. §5 Lieferzeit, Force Majeure und Teillieferungen 5.1 Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann als Fixtermine, sofern sie als solche explizit vereinbart worden sind. Bei Verzögerungen, die AppNavi nicht zu vertreten hat, ver- schieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine um die Zeit der Verzögerung und eine angemessene Wiederaufnahmefrist; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt. 5.2 Ist AppNavi in Fällen von außerhalb des Einflussbereichs von App- Navi liegenden bzw. von AppNavi nicht zu vertretenden Ereignissen (im Folgenden ‚Force Majeure Ereignis‘ genannt), wie zum Beispiel Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, Ausfälle der Stromver- sorgung oder des Internets (ganz oder in Teilen), Denial-of-Service- Attacken oder behördlichen Anordnungen an der Leistungserbrin- gung gehindert, ist AppNavi von der Liefer- und Leistungsverpflich- tung für die Dauer der Störung und eine angemessene Wiederauf- nahmefrist befreit. AppNavi wird den Kunden über das Force Ma- jeure Ereignis angemessen informieren. Ist ein Ende des Force Ma- jeure Ereignisses nicht absehbar oder dauert es unter Berücksichti- gung der vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermine und der beid- seitigen Interessen unangemessen lange an und ist einer Partei das Festhalten am Vertrag infolge dessen nicht zumutbar, ist diese Par- tei berechtigt, den Einzelvertrag außerordentlich zu kündigen. Wei- tergehende Ansprüche der Parteien, insbesondere Schadensersatz- ansprüche, sind ausgeschlossen. 5.3 Zumutbare Teillieferungen sind auch ohne gesonderte Vereinba- rung zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges Ge- schäft. §6 Erfüllungsort 6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AppNavi in München, soweit nichts anderes be- stimmt ist. §7 Open Source Software 7.1 Für Open Source Software gelten ausschließlich die dieser Software zugrundliegenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. 7.2 Sofern relevant, weist AppNavi auf die Nutzung von Open Source Software in der Produktdokumentation zur überlassenen Software hin. Der Kunde wird die entsprechende Open Source Software – sofern er diese benötigt – selbst aus dem Internet zu den Bedin- gungen des Rechteinhabers herunterladen. Sollte AppNavi die O- pen Source Software ausnahmsweise mitliefern, erfolgt diese Liefe- rung unentgeltlich und basierend auf den Lizenzbedingungen die- ser Open Source Software. §8 Drittsoftware 8.1 Enthält die von AppNavi gelieferte Software auch Drittsoftware, darf der Kunde diese Programme ausschließlich als Bestandteil der gelieferten Gesamtlösung nutzen. Er stellt AppNavi von jeglichen Ansprüchen, die aus einer Verletzung dieser Obliegenheit resultie- ren und die der Kunden zu verschulden hat, frei. AppNavi ist be- rechtigt, die Drittsoftware gegen ähnliche Produkte auszutauschen, soweit die Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt und so- weit dies dem Kunden zumutbar ist. §9 Rechtsmängel und Schutzrechte Dritter 9.1 AppNavi haftet für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Vertragsgegenständliche Software bzw. erbrachten Leistungen nur, sofern die Vertragsgegenständliche Software bzw. erbrachten Leis- tungen vom Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Den Nachweis für die vertragsgemäße Nutzung hat der Kunde zu führen. 9.2 Sollten Dritte in Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsge- genständlichen Software bzw. der erbrachten Leistungen Ansprü- che (z.B. wegen Urheberrechtsverletzung, Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche) gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde AppNavi unverzüglich hierüber informieren. 9.3 Der Kunde wir die behaupteten Schutzrechtsverletzungen nicht an- erkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen nach Xxxx von AppNavi entweder AppNavi überlassen oder nur im Einvernehmen mit AppNavi füh- ren. 9.4 Werden durch die Vertragsgegenständliche Software bzw. erbrach- ten Leistungen von AppNavi Rechte Dritter verletzt, wird AppNavi nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Vertragsgegenständ- lichen Software bzw. erbrachten Leistungen verschaffen oder b) die Vertragsgegenständliche Software bzw. erbrachten Leis- tungen derart umgestalten, dass sie im Wesentlichen vertrags- gemäß ist, die Rechte Dritter aber nicht mehr verletzt oder c) die Vertragsgegenständliche Software bzw. erbrachten Leis- tungen unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschä- digung) zurücknehmen, wenn AppNavi keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksich- tigt. 9.5 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen AppNavi ausgeschlossen. 9.6 Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt § 10 dieser AGB entsprechend. §10 Haftung 10.1 AppNavi haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Regelungen: a) für vorsätzlich oder grob fahrlässig von AppNavi oder ihren ge- setzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schä- den; b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die AppNavi, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben; c) nach dem Produkthaftungsgesetz und d) für ausdrücklich übernommene Garantien und arglistig ver- schwiegene Mängel. 10.2 AppNavi haftet für leicht fahrlässig von AppNavi oder ihren gesetz- lichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nicht, es sei denn, es ist eine Pflicht verletzt worden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er- möglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge- fährden würde und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschä- den auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorherseh- baren Schaden beschränkt. 10.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstel- lungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrent- sprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden., sofern die Vertragsgegenständliche Software nicht im Wege eines SaaS- Konzepts zur Verfügung gestellt wird. 10.4 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem (1) Jahr. Die Ver- jährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB benannten Zeit- punkt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht in den in § 10.1 genannten Fällen. 10.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprü- che des Kunden gegen AppNavi gelten die vorstehenden Haf- tungsregelungen entsprechend. 10.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von AppNavi. §11 Geheimhaltung, Datenschutz und Auftragsverarbeitung 11.1 Jede Partei ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Vorbe- reitung und Durchführung des Vertrages bekanntwerdenden Ver- traulichen Informationen der jeweils anderen Partei − auch nach Beendigung des Vertrages − vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für vertragsfremde Zwecke zu ver- wenden.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.