Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungs- schutz beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragsstellung. Ich willige ein, dass die Swiss Life Prévoyance et Santé meine Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Gemäß Artikel 32 geänderten französichen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 ist mir bekannt, dass SwissLife Prévoyance et Santé für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Ich kann meine Rechte auf Zugriff und Berichtigung in Bezug auf meine personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 39 und 40 des oben genannten Gesetzes geltend machen, indem ich mich an die SwissLife Marketingabteilung, 0 xxx xx Xxx xx Xxxxxx xx Xxxxxxxx - 00000 Xxxxxxx Cedex 01 Frankreich, und für die medizinischen Daten an den medizinischen Berater unter: Swiss Life, 0 xxx Xxxxxxxx 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxx Xxxxxxxxxx wende. Die für die Bearbeitung meines Vorgangs erhobenen personenbezogenen Daten werden von Swiss Life Group, dem Empfänger der Daten, zusammen mit seinen Beauf- tragten und Rückversicherern, streng konform mit der ärztlichen Schweigepflicht verwendet. Ich muss alle Fragen beantworten, andernfalls kann SwissLife Prévoyance et Santé meinen Vorgang nicht prüfen.
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Samples: Versicherungsvereinbarung, Insurance Terms and Conditions, Insurance Terms and Conditions