Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° die missbräuchliche Verwendung oder ° die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben. (2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Samples: Sonderbedingungen Für PSD Servicedirekt, Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking, Kundenstammvertrag
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° § den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° § die missbräuchliche Verwendung oder ° § die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten Kontakt- daten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Samples: Sonderbedingungen Für PSD Servicedirekt, Banking Access Agreement
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° • den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° • die missbräuchliche Verwendung oder ° • die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner sei- ner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich unver- züglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° • den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° • die missbräuchliche Verwendung oder ° • die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich unver- züglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° die missbräuchliche Verwendung oder ° die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten Kontakt- daten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Samples: Vorvertragliche Informationen
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° ▪ den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° ▪ die missbräuchliche Verwendung oder ° ▪ die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten Kontakt- daten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° ▪ den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° ▪ die missbräuchliche Verwendung oder ° ▪ die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° – den Verlust oder den Diebstahl der PIN, ° – die missbräuchliche Verwendung oder ° – die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat fest, muss er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
(3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt Kenntnis seines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperran- zeige abgeben.
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Samples: Bedingungen Für Das Telefon Banking
Sperranzeige. (1) Stellt 1)Stellt der Teilnehmer ° den Verlust oder den Diebstahl der PIN, ° die missbräuchliche Verwendung oder ° die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner der PIN fest oder hat er den Verdachtfest, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist muss der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unver- züglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten Kontakt- daten abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
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Samples: Bedingungen Für Das Telefon Banking