Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde - den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder - die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder eines seiner Persönlichen Sicherheitsmerkmale fest, muss der Kunde die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Kunde kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben. (2) Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt - den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines Prsonalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder - das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde - den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder - die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder eines seiner Persönlichen Sicherheitsmerkmale fest, muss der Kunde die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Kunde kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
(2) Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
(3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt - den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines Prsonalisierten Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder - das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
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Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde - den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder - die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder eines seiner Persönlichen Sicherheitsmerkmale seines persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Kunde die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Kunde kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
(2) Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
(3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt - den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines Prsonalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder - das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
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(2) Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
(3) Hat der Kunde den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt - den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis seines Prsonalisierten Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder - das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
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