Common use of Sperre und Einziehung der Karte Clause in Contracts

Sperre und Einziehung der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtferti- gen oder – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht. Darüber wird die Bank den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unver- züglich.

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Samples: www.vwfs.de

Sperre und Einziehung der Karte. (1) Die Bank Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigenkün- digen, – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtferti- gen rechtfertigen oder – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung Ver- wendung der Karte besteht. Darüber Die Sparkasse wird die Bank den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen maßgebli- chen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die Sperre unterrichten. Die Bank Sparkasse wird die Karte entsperren entsper- ren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unver- züglichKon- toinhaber unverzüglich.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Sperre und Einziehung der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. zum Beispiel an Geldautomaten) veranlassen, veranlassen – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Sicher- heit der Karte dies rechtferti- gen rechtfertigen oder – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen betrüge- rischen Verwendung der Karte besteht. Darüber wird die Bank den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unver- züglichKartenin- haber unverzüglich.

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Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Sperre und Einziehung der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtferti- gen rechtfertigen oder – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Karte besteht. Darüber wird die Bank den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen maß- geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben ge- geben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unver- züglichKontoinhaber unverzüglich.

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Samples: corporates.db.com

Sperre und Einziehung der Karte. (1) Die Bank Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtferti- gen rechtfertigen oder – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung Ver- wendung der Karte besteht. Darüber Die Sparkasse wird die Bank den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen maßgeb- lichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die Sperre unterrichten. Die Bank Sparkasse wird die Karte entsperren ent- sperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unver- züglichKontoinhaber unverzüglich.

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Samples: www.spk-vorpommern.de

Sperre und Einziehung der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Sicher- heit der Karte dies rechtferti- gen rechtfertigen oder – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen betrügeri- schen Verwendung der Karte besteht. Darüber wird die Bank den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben ge- geben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unver- züglichunverzüglich.

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Samples: www.postbank.de