Sperrungen. 7.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.
Sperrungen. Der Kunde haftet für die Nutzung der ihm von der Bank übergebenen Scheckvordrucke und trägt z. B. alle Folgen, die sich aus deren Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten. Der Kunde muss der Bank jeden Verlust, Diebstahl seiner Scheckvordrucke oder jeden anderen Vorfall sofort mitteilen und unverzüglich Einwendung geltend machen. Für die Auszahlung verlorener, gestohlener oder gefälschter Schecks ist die Bank nicht haftbar. Im Falle der Sperrung von Schecks behält die Bank sich das Recht vor, den Scheckbetrag auf dem Konto des Kunden oder einem Sonderkonto zu blockieren, bis der Streit zwischen dem Kunden und demjenigen, der den Scheck vorgelegt hat, beigelegt wurde. Der Kunde verpflichtet sich, die Bank für alle nachteiligen Folgen zu entschädigen, die sich für sie aus solchen Einwendungen ergeben könnten.
Sperrungen. 11.11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräu- ßerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haflet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.
Sperrungen. Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen missachten oder andere Mitglieder belästigen, können wir Ihren Zugang zur XIVADO Website vorübergehend sperren oder einschränken. Wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen, können wir Sie auch dauerhaft von XIVADO ausschließen. Bei der Entscheidung über solche Sperrungen werden wir Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.
Sperrungen. 7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber der DVB AG anzugeben. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die DVB AG unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des Abo- Portals umgehend gesperrt wird.
Sperrungen. 11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die WSW mobil GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services so- fort gesperrt wird.
Sperrungen. 5.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber der OVPS mbH anzugeben. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die OVPS mbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des Abo-Portals umgehend gesperrt wird.
Sperrungen. 5.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber der RVSOE GmbH anzugeben. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die RVSOE GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des Abo-Portals umgehend gesperrt wird.
Sperrungen. 9.1 Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und der LogPay Financial Services GmbH anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. fanta5 unterstützt den Kunden dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.