Spezielle Bestimmung, Geltungsbereich, Geltungsdauer. Chronisch Kranke haben sich unmittelbar vor der Buchung einer Reiseleistung ihre Reisefähigkeit in einem dann auszustellenden Arztzeugnis bestätigen zu lassen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer, und zwar solange und sooft sich die versicherte Person ausserhalb ihrer ständigen Wohnung befindet.
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Spezielle Bestimmung, Geltungsbereich, Geltungsdauer. Chronisch Kranke haben sich unmittelbar vor der Buchung einer Reiseleistung ihre Reisefähigkeit in einem dann auszustellenden Arztzeugnis bestätigen zu lassenlas- sen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit während und beginnt mit dem Abschluss der in Versicherung bzw. bei bestehendem Versicherungsschutz mit der Versicherungspolice festgelegten VersicherungsdauerBuchung der Reiseleistung und endet mit dem Antritt der versicherten Reiseleistung (Check- in, und zwar solange und sooft sich die versicherte Person ausserhalb ihrer ständigen Wohnung befindetBesteigen des gebuchten Transportmittels usw.).
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Spezielle Bestimmung, Geltungsbereich, Geltungsdauer. Chronisch Kranke haben sich unmittelbar vor der Buchung einer Reiseleistung ihre Reisefähigkeit in einem dann auszustellenden Arztzeugnis bestätigen zu lassen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit während der in der Versicherungspolice Versiche- rungspolice festgelegten Versicherungsdauer, und zwar solange und sooft sich die versicherte Person ausserhalb ihrer ständigen Wohnung befindet.
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Spezielle Bestimmung, Geltungsbereich, Geltungsdauer. Chronisch Kranke haben sich unmittelbar vor der Buchung einer Reiseleistung Reiseleis- tung ihre Reisefähigkeit in einem dann auszustellenden Arztzeugnis bestätigen bestä- tigen zu lassen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit während und beginnt mit dem Abschluss der in Versicherung bzw. bei bestehendem Versicherungsschutz mit der Versicherungspolice festgelegten VersicherungsdauerBuchung der Reise und endet mit dem Antritt der versicherten Reise (Check-in, und zwar solange und sooft sich die versicherte Person ausserhalb ihrer ständigen Wohnung befindetBesteigen des gebuchten Transportmittels usw.).
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