Standbau Musterklauseln

Standbau. 8.1. Die maximale Standaufbauhöhe beträgt 3,50 m. Darüberhinausgehende Standhöhen können nur mit schriftlicher Genehmigung der Messe Stuttgart gebaut werden. Die geschlos- sene, den Standnachbarn zugewandten Wandseiten dürfen, be- dingt durch die unterschiedlichen Standhöhen, auf Seiten des Standnachbars nicht zu Werbezwecken genutzt werden und sind oberhalb von 2,5 m Wandhöhe neutral in weiß zu gestalten. Of- fene Standseiten dürfen maximal zu 1/3 mit Wänden o. Ä. ge- schlossen werden. Stände mit mehr als 30 qm geschlossener Überbauung müssen mit einer Sprinkleranlage versehen sein. Während der Ausstellungszeit dürfen keine Auf-, Um- und Abbau- arbeiten durchgeführt werden. Das Bekleben von Treppen, Gän- gen und Wänden ist nicht gestattet. Die Entfernung erfolgt auf Kosten des Ausstellers.
Standbau. ⬜ Mit den von der SIGA gestellten Systembauwänden Octanorm (250 cm hoch / Standardfarbe weiss) ⬜ Eigener Systemstand, z.B. SYMA / Octanorm Typ: Genaues Aussenmass des Systemstandes Länge cm Tiefe cm Höhe cm SIGA Systemwände trotzdem stellen? ⬜ Ja ⬜ Nein ⬜ Standhöhe über 250 cm Höhe: cm Bitte Standskizze beilegen ⬜ Bodenlast > 300 kg / m2 ( Zuschlag Fr. 25.-- / m2) Last: kg / m2 Bitte Standskizze beilegen
Standbau. 10.1 Der Standbau inkl. der Bereitstellung von Mobiliar erfolgt durch den von der WFBB beauftragten Xxxxxxxxxx.
Standbau. Ca. zwei Monate vor der Messe übersendet die Veranstalterin dem Aussteller „Aus- stellerinformationen“ mit den Terminen und Zeiten für Auf- und Abbau sowie mit Formularen zur Bestellung von Nebenleis- tungen wie Elektro, Wasser, Parkscheine, etc., die vom Aussteller separat zu vergüten sind.
Standbau. Zur technisch-organisatorischen Durchführung des Stand- baus bedient sich die IHK spezialisierter Firmen (Messe- durchführungsgesellschaften, MDFG). Die IHK vermittelt den Vertragsschluss zwischen Aussteller und MDFG. (Besondere Teilnahmebedingungen MDFG) Die Anmietung der Standflächen erfolgt, soweit dies nach den Teilnamenbedingungen des Messeveranstalters (MV) zulässig ist, durch die IHK. Die IHK vermietet an den Aussteller die anteilige Bruttofläche (Nettofläche des eigenen Standes zuzüglich des jeweiligen Anteils an der Gemeinschaftsfläche). Die Untervermietung und Rech- nungslegung erfolgt durch die MDFG. (Besondere Teil- nahmebedingungen MDFG). Zu diesem Zweck tritt die IHK durch gesonderten Vertrag Ihre Rechte aus der angemie- teten Fläche an die MDFG ab. Soweit auf Grund der Teilnahmebedingungen des MV erforderlich vermittelt die IHK den Vertragsschluss zwi- schen Aussteller und MV (Besondere Teilnahmebedin- gungen MV).
Standbau. Art und Ausgestaltung der Teilnahme des Ausstellers an der Ausstel- lung (z.B. Standbau, Standgestaltung) liegen in der Verantwortung des Ausstellers und haben nach den gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Sicherheitsbestimmungen sowie den Standbau- und Ge- staltungsrichtlinien der MCH zu erfolgen. Insbesondere beachtet der Aussteller während des Auf- und Abbaus und der Ausstellung selbst die Bestimmungen der Betriebsordnung und die Standbau- und Ge- staltungsrichtlinien. Der Aussteller hat gegenüber beigezogenen Unternehmern sicherzu- stellen, dass diese insbesondere die Standbau- und Gestaltungsricht- linien und die Betriebsordnung der MCH beachten. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand an den von der MCH fest- gesetzten Terminen auf- und abgebaut zu haben.
Standbau 

Related to Standbau

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.