Common use of Standbegrenzungswände Clause in Contracts

Standbegrenzungswände. Die Standbegrenzung ist obligatorisch, sofern nicht das Standbaupaket (siehe Ziff. 6.2) gebucht wird oder kein eigenes Standsystem und auch kein Mietstand verwendet werden. Standbegrenzungswände können in verschie- denen Ausführungen im Online Service Center bestellt werden. Der Mietpreis ist nicht im Beteiligungspreis ent- halten. Die Mietpreise verstehen sich einschließlich Auf- und Abbau. Beschichtete Systemwände dürfen nicht benagelt, beschraubt, tapeziert oder gestrichen werden. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Wände, z. B. durch Schrauben, Nageln, Verwendung aggressiver Klebemittel etc. haftet der Aussteller.

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Samples: insights-x.com, www.gesell.com

Standbegrenzungswände. Die Standbegrenzung ist obligatorisch, sofern nicht das Standbaupaket (siehe Ziff. 6.2) gebucht wird oder falls kein eigenes Standsystem Stand- system und auch kein Mietstand verwendet werden. Standbegrenzungswände Stand- begrenzungswände können in verschie- denen verschiedenen Ausführungen im Online Service Center bestellt werden. Der Mietpreis ist nicht im Beteiligungspreis ent- haltenenthalten. Die Mietpreise verstehen sich einschließlich Auf- und Abbau. Beschichtete Systemwände dürfen nicht benagelt, beschraubt, tapeziert oder gestrichen werden. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung Behand- lung der Wände, z. B. durch Schrauben, Nageln, Verwendung aggressiver Klebemittel etc. haftet der Aussteller.

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Samples: www.gesell.com

Standbegrenzungswände. Die Standbegrenzung ist obligatorisch, sofern nicht das Standbaupaket Stand- baupaket (siehe Ziff. 6.2) gebucht wird oder kein eigenes Standsystem und auch kein Mietstand verwendet werden. Standbegrenzungswände können in verschie- denen Ausführungen verschiedenen Ausfüh- rungen im Online Service Center bestellt werden. Der Mietpreis Miet- preis ist nicht im Beteiligungspreis ent- haltenenthalten. Die Mietpreise verstehen sich einschließlich Auf- und Abbau. Beschichtete Systemwände dürfen nicht benagelt, beschraubt, tapeziert oder gestrichen werden. Für Beschädigungen durch unsachgemäße unsachge- mäße Behandlung der Wände, z. B. durch Schrauben, Nageln, Verwendung aggressiver Klebemittel etc. haftet der Aussteller.

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