Hallenböden Musterklauseln

Hallenböden. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Miet- fläche hinausragen. Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist. Ansonsten darf der Hallenfußboden weder beklebt noch bestrichen werden. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und Ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Versorgungskanäle sind in Hallenquerrichtung im Achsmaßabstand von ca. 5 m (C-Hallen ca. 4,50 m, B0 ca. 4,85 m) zwischen den Portalabschnitten vorhanden. Die Halle C1 verfügt neben den Spartenkanälen in Hallenquerrichtung zusätzlich noch über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung. Die Nutzung der Spartenkanäle ist ausschließlich den zuständigen Servicepartnern der Messe München GmbH vorbehalten. Abhängungen sind nur an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und nach DGUV Vorschrift 17 auszuführen.
Hallenböden. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Alle eingesetzten Mate- rialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch dürfen Teppichauslegeware bzw. Teppichfliesen vollflächig verklebt werden. Es wird die Verwendung von Gewebeklebebändern mit PE/PP-Klebern, giftfreie Lösungsmittel, ge- fordert. Verankerungen und Befestigungen im Hallenboden, z.B. bei der Planung von 2-geschossigen Messeständen, sind bei der MESSE ESSEN GmbH mit dem Formblatt A0.3 zu beantragen. Bei nicht Beachtung und infolgedessen Beschädigung der Bodengrundierung wird der Aussteller haftbar gemacht. There must be at least a top, middle and bottom railing. For platforms, verifiable evidence of structural stability must be provided at MESSE ESSEN GmbH's request. Depending on usage, floors must have a capacity of at least 3.0 kN/m2 in accordance with DIN EN 1991-1-1/NA in conjunction with the national annex, Table 6.1 DE (Cat. C1). Platforms accessible by one step must be no higher than 0.20 m. Ladders, stairs and catwalks must comply with the accident prevention regulations. The spacing between individual railings must not exceed 0.12 m in any direction. (German Specimen Order on Meeting Places [Muster- Versammlungsstättenverordnung] Section 11, Para. 2), (see 4.9.6.). If you have any questions, please request the leaflet “Podeste, Stairs, Ladders” from MESSE ESSEN GmbH, technical department.
Hallenböden. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu ver- legen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt wer- den. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Verankerungen und Be- festigungen sind verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur von der Veranstaltungsleitung erteilt werden. Ein Anspruch auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenverankerungen besteht nicht. Die Kosten der Wiederherstellung des Bodens trägt der Aussteller. Die Abluftplatten am Hallenrand dienen der Klimatisierung der Halle und dürfen nicht durch Bodenbeläge oder Bauten abgedeckt werden.
Hallenböden. Beton, Asphalt und Holz.