Steuer. Einhaltung der Steuervorschriften Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle steuerrechtlich relevanten Verpflichtungen (Erklärungen und Zahlung von Steuern) und Gesetze einzuhalten, die aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnortes auf ihn zutreffen. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Anweisungen oder Aufträge, die er der Bank zur Ausführung übermittelt, auch diesen Steuergesetzen entsprechen. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein oder die Einhaltung solcher Regeln zu überprüfen und haftet nicht für den Fall, dass der Kunde gegen die Steuergesetze verstößt. Sollten Übertragungs- oder Eintragungssteuern, Finanz- oder sonstige Steuern auf die vom Kunden ausgeführten Geschäfte anfallen, ist ausschließlich der Kunde für die Zahlung dieser Steuern verantwortlich. Der Kunde erkennt an, dass etwaige von der Bank im Rahmen der Durchführung der Transaktion und/oder anderweitig im Namen des Kunden getragene Beträge automatisch ohne die vorherige Zustimmung des Kunden von seinem Währungskonto abgebucht werden. Sollte das Währungskonto bereits geschlossen sein, ist der Kunde dennoch verpflichtet, die entsprechenden Beträge zurückzuerstatten, und die Bank ist berechtigt, diese Beträge innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen und Bedingungen einzuziehen. Wenn der Kunde seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, trägt er die alleinige Haftung für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschließlich etwaiger finanzieller oder strafrechtlicher Sanktionen, und die Bank übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Die gleichen Verpflichtungen sind dem / den wirtschaftlichen Eigentümer(n) eines Xxxxxx in den Büchern der Bank geschuldet. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, der Bank eine entsprechende Bestätigung und Belege für die Einhaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen vorzulegen. Die Bank kann nicht für Konsequenzen haftbar gemacht werden, die daraus resultieren, dass diese Informationen falsch oder veraltet sind. Die Bank behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung nach eigenem Ermessen zu beenden, wenn die Bank Grund zu der Annahme hat, dass diese Informationen unrichtig oder veraltet sind und der Kunde nicht umgehend zur Zufriedenheit der Bank ausreichende Informationen bereitstellt, um das Problem zu beheben. Falls der Kunde Zweifel an seinen steuerlichen Verpflichtungen hat, sollte er sich an seinen eigenen Steuer- oder Rechtsberater wenden, da die Bank keine Steuer- oder Rechtsberatung anbietet.
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Steuer. Einhaltung der Steuervorschriften Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Sie müssen uns alle steuerrechtlich relevanten Verpflichtungen (Erklärungen und Zahlung von Steuern) und Gesetze einzuhaltenUmstände mitteilen, die aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnortes auf ihn zutreffen. Der Kunde muss sicherstellenfür die Beurteilung - Ihrer persönlichen Steuerpflicht, dass alle Anweisungen oder Aufträge- der Steuerpflicht dritter Personen, die er Rechte an ihrem Vertrag haben und - der Bank zur Ausführung übermitteltSteuerpflicht des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Welche dies im Einzelnen sind, auch diesen Steuergesetzen entsprechen. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein oder die Einhaltung solcher Regeln zu überprüfen und haftet nicht für den Fall, dass der Kunde gegen die Steuergesetze verstößt. Sollten Übertragungs- oder Eintragungssteuern, Finanz- oder sonstige Steuern auf die vom Kunden ausgeführten Geschäfte anfallen, ist ausschließlich der Kunde können Sie dem Merkblatt "Welche Steuerregelungen gelten für die private (auch fondsgebun- dene) Rentenversicherung?" entnehmen. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, können für Sie Nachteile entstehen, beispielsweise Meldung an Steuerbehörden unabhängig von einer tat- sächlichen Steuerpflicht. - Sie müssen offen legen, ob Sie den Vertrag für einen Dritten abschließen oder eine Zahlung dieser Steuern verantwortlichfür einen Dritten vorneh- men. Der Kunde erkennt an- Sie müssen uns aktiv darüber informieren, dass etwaige wenn die Beiträge von einem Konto eingezogen werden sollen, dessen In- haber nicht Sie als Versicherungsnehmer sind (fremde Beitragszahlung). Als fremde Beitragszahlung gelten dabei z. B. auch Lastschriften von Konten, für die Sie lediglich Kontovollmacht besitzen, sowie Zahlungen von Geschäftskonten, durch Vermittler oder durch den Arbeitgeber, sofern diese nicht Versicherungsnehmer sind. - Die aktive Informationspflicht besteht für sämtliche Zahlungen während der Bank im Rahmen der Durchführung der Transaktion und/Vertragslaufzeit (z. B. Überweisungen, Zu- zahlungen, Darlehen, Kontoänderungen). Kommen Sie Ihrer Offenlegungs- und Informationspflicht nicht oder anderweitig im Namen des Kunden getragene Beträge automatisch ohne die vorherige Zustimmung des Kunden von seinem Währungskonto abgebucht werdennicht wahrheitsgemäß nach, müssen wir dies dem Bundes- kriminalamt und den Strafverfolgungsbehörden melden. Sollte das Währungskonto bereits geschlossen zum Beginn eines Monats die Rücknahme von Anteileinheiten des Provinzial-Sicherungsfonds vorübergehend nicht mög- lich sein, ist der Kunde dennoch verpflichtet, die entsprechenden Beträge zurückzuerstatten, und die Bank ist berechtigt, diese Beträge innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen und Bedingungen einzuziehen. Wenn der Kunde seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, trägt er die alleinige Haftung für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschließlich etwaiger finanzieller oder strafrechtlicher Sanktionen, und die Bank übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Die gleichen Verpflichtungen sind dem / den wirtschaftlichen Eigentümer(n) eines Xxxxxx in den Büchern der Bank geschuldet. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, der Bank eine entsprechende Bestätigung und Belege für die Einhaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen vorzulegen. Die Bank kann nicht für Konsequenzen haftbar gemacht werden, die daraus resultieren, dass diese Informationen falsch oder veraltet sind. Die Bank behält sich das Recht behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung nach eigenem Ermessen zu beendenAufteilung Ihres Vertragsguthabens sowie Auszahlungen von Geldleistungen (z.B. bei Kündi- gung oder Tod) ebenfalls erst dann vorzunehmen, wenn eine Rücknahme unter Berücksichtigung der Garantien des Provinzial-Si- cherungsfonds wieder möglich ist. Sollten hinsichtlich des Provinzial-Sicherungsfonds erhebliche Änderungen eintreten, die Bank Grund zu wir nicht beeinflussen können, sind wir berechtigt, den Provinzial-Sicherungsfonds auszutauschen. Über einen Austausch werden wir Sie rechtzeitig informieren. Erhebliche Änderungen hinsichtlich des Provinzial-Sicherungsfonds können insbesondere sein: - Der Provinzial-Sicherungsfonds wird aufgelöst, die Ausgabe oder Rücknahme von Anteileinheiten wird eingestellt. - Das Rating einer Bank, die für diesen Provinzial-Sicherungsfonds dem Erwerber der Annahme hatAnteile gegenüber Garantien aus- spricht oder Muttergesellschaft der Kapitalanlagegesellschaft ist, dass diese Informationen unrichtig die den Provinzial-Sicherungsfonds verwaltet, sinkt mindestens bei einer anerkannten Rating- Agentur unter ein Investmentgrade-Rating. - Die Kapitalanlagegesellschaft, die den Provinzial-Sicherungsfonds verwaltet, verliert Ihre Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen, stellt deren Vertrieb ein oder veraltet sind und der Kunde nicht umgehend zur Zufriedenheit der Bank ausreichende Informationen bereitstellt, um das Problem zu behebenkündigt die mit uns bestehende Vertriebsvereinbarung. Falls wir den Provinzial-Sicherungsfonds austauschen, werden wir versuchen, einen ähnlichen Ersatzfonds zu finden und Ihnen diesen Ersatzfonds, dessen Anlagegrundsätze sowie den Stichtag des Fondswechsels mitteilen. Im Zeitraum vom Wegfall des Pro- vinzial-Sicherungsfonds bis zum Einsatz des Ersatzfonds wird das betroffene Vertragsguthaben vollständig in unserem übrigen Vermögen angelegt und ist nicht an der Kunde Zweifel Wertentwicklung eines Provinzial-Sicherungsfonds beteiligt. Sollten wir keinen Ersatz- fonds finden, bleibt dieses Vertragsguthaben vollständig in unserem übrigen Vermögen angelegt und Ihre Beteiligung an seinen steuerlichen Verpflichtungen hat, sollte er sich an seinen eigenen Steuer- oder Rechtsberater wenden, da die Bank keine Steuer- oder Rechtsberatung anbietetder Wertentwicklung des Provinzial-Sicherungsfonds endet.
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