Common use of Steuerpflicht Clause in Contracts

Steuerpflicht. Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweiligen Steuerrecht (In- oder Ausland) können laufende Einkünfte und Gewinne einer Kapitaler- tragsteuer und/oder sonstigen Steuer (beispielsweise Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Quellensteuern) unterliegen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden muss. Die Steuer kann den an den Anleger zu zahlenden Betrag mindern und/oder durch die Veräußerung von Fondsanteilen beziehungsweise Bruchteilen von Fondsanteilen beglichen werden. Bei Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bezie- hungsweise seinen steuerlichen Berater wenden.

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Samples: www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de, www.diebank.de

Steuerpflicht. Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweiligen Steuerrecht (In- oder Ausland) können laufende Einkünfte und Gewinne einer Kapitaler- tragsteuer und/oder sonstigen Steuer (beispielsweise Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Quellensteuern) unterliegen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden muss. Die Steuer kann den an den Anleger zu zahlenden Betrag mindern und/oder durch die Veräußerung von Fondsanteilen beziehungsweise Bruchteilen von Fondsanteilen beglichen begli- chen werden. Bei Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bezie- hungsweise beziehungsweise seinen steuerlichen Berater wenden.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.berliner-volksbank.de, www.vbidr.de

Steuerpflicht. Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweiligen Steuerrecht (In- In­ oder Ausland) können laufende Einkünfte und Gewinne einer Kapitaler- Kapitaler­ tragsteuer und/oder sonstigen Steuer (beispielsweise Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Quellensteuern) unterliegen, die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden muss. Die Steuer kann den an den Anleger zu zahlenden Betrag mindern und/oder durch die Veräußerung von Fondsanteilen beziehungsweise Bruchteilen von Fondsanteilen beglichen werden. Bei Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bezie- bezie­ hungsweise seinen steuerlichen Berater wenden.

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Samples: www.volksbank-trier.de