Steuerungsgruppe Musterklauseln

Steuerungsgruppe. (1) Die Vertragsparteien richten eine Steuerungsgruppe ein, der je eine Vertreterin oder ein Vertreter eines jeden Landes und vier Vertreterinnen und Vertreter des Bundes mit Stimmrecht angehören. Die Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Österreich und Österreichischer Gewerkschaftsbund) haben das Recht, je eine Vertreterin oder einen Vertreter mit beratender Stimme zu entsenden. Eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, die bzw. der nicht stimmberechtigt ist, wird von der Bundesministerin für Bildung und Frauen bestellt. (2) Die Steuerungsgruppe fasst ihre Beschlüsse bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, hinsichtlich der Aufgabe gemäß Abs. 3 Z 2 und 3 jedoch mit Einstimmigkeit. Die Einberufung erfolgt durch die oder den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich. Einladung und Sitzungsvorbereitung erfolgen durch die Geschäftsstelle. (3) Die Aufgaben der Steuerungsgruppe sind: 1. Erstellung einer Geschäftsordnung; 2. Festlegen der Detailregelungen zur Umsetzung des Programms gemäß Art. 2 Abs. 5. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Qualität des Angebotskonzepts (Mindeststandards für Bildungsangebote), der Qualifikation des eingesetzten Personals (Anforderungen hinsichtlich fachspezifischer Ausbildung, Erfahrung im Fachgebiet, verpflichtende Teilnahme an Weiterbildung) und der infrastrukturellen Voraussetzungen von Seiten der Bildungsträger (Mindeststandards für Bildungsträger). Der Bund veröffentlicht auf der Internetplattform xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx diese Detailregelungen; 3. Bestellung und Abberufung der Expertinnen und Experten der Akkreditierungsgruppe sowie Beschlussfassung ihrer Geschäftsordnung; 4. Programmaufsicht, Festlegen der Kriterien für das Monitoring und Bewertung der laufenden Bildungsmaßnahmen; 5. Vorbereitung und Beschlussfassung der Programmevaluation sowie Abnahme von Evaluationsberichten; 6. Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Programms, sofern dies erforderlich erscheint und soweit die für die Budgetplanung der Länder und des Bundes maßgeblichen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung davon nicht berührt sind; 7. wechselseitige Information (Bund – Länder – Geschäftsstelle) sowie Informationsweitergabe an die Bildungsträger in den Ländern und beim Bund. Die Kriterien für das Monitoring gemäß Z 4 sind unter Beac...
Steuerungsgruppe. Die Verantwortlichen bei den Vereinbarungspartnern steuern die Vereinbarung gemeinsam. Das Land lädt in der Regel einmal pro Jahr zu Sitzungen seiner Steuerungsgruppe „Bildungs- ketten NRW“ ein, auf denen über Stand und Xxxxxxxx der Vereinbarung berichtet wird. Die Steuerungsgruppe befasst sich u. a. mit Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Maß- nahmen sowie der Vermeidung von redundanten Angeboten bei der Umsetzung der Verein- barung. Die Arbeit der Steuerungsgruppe wird durch die Servicestelle Bildungsketten im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt. Die Steuerungsgruppe trägt zum strate- gischen Austausch im Gesamtprozess bei, der durch die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe zur Initiative Bildungsketten zusammengefasst wird.
Steuerungsgruppe. Die Verantwortlichen bei den Vereinbarungspartnern steuern die Vereinbarung gemeinsam. Das Land lädt in der Regel einmal pro Jahr zu Sitzungen seiner Steuerungsgruppe „Bildungs- ketten Sachsen-Anhalt“ ein, auf denen über Stand und Xxxxxxxx der Vereinbarung berichtet wird. Die Steuerungsgruppe befasst sich u. a. mit Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Maßnahmen sowie der Vermeidung von redundanten Angeboten bei der Umsetzung der Vereinbarung. Die Arbeit der Steuerungsgruppe wird durch die Servicestelle Bildungsketten im Bundesinstitut für Berufsbildung unterstützt. Die Steuerungsgruppe trägt zum strategi- schen Austausch im Gesamtprozess bei, der durch die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe zur Ini- tiative Bildungsketten zusammengefasst wird.
Steuerungsgruppe. (1) Die Steuerungsgruppe nimmt die Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Stiftung wahr. (2) Einzelheiten regelt die Satzung.
Steuerungsgruppe. Für die Entwicklung und Umsetzung des Kooperationsprozesses wird eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die aus den Regionalmanagern der vorgenannten Lokalen Aktionsgruppen besteht. Je nach Bedarf können weitere Mitglieder benannt und einberufen werden. § 6 Finanzieller Rahmen der Zusammenarbeit Die federführende Lokale Aktionsgruppe übermittelt der zuständigen ELER- Verwaltungsbehörde zu Beginn der Zusammenarbeit einen indikativen Finanzplan, mit Angaben zu den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geplanten Vorhaben, getrennt nach begleitenden Vorhaben und konkreten Vorhaben der Zusammenarbeit. Diese Übersicht ist bei Bedarf, insbesondere bei Umsetzung neuer Vorhaben fortzuschreiben. Der Verteilerschlüssel für die einzelnen Vorhaben wird je nach thematischem Inhalt bestimmt. Mit der Vorlage des Förderantrages wird das Ergebnis der Auswahlentscheidung von der federführenden LAG den zuständigen Stellen mitgeteilt. Die Anteile der einzelnen Lokalen Aktionsgruppen sind in dem oben genannten indikativen Finanzplan gesondert darzustellen. Gleiches gilt für den möglichen Einsatz von FLLE-Mitteln. § 7
Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe, in der alle Beteiligten Einsitz haben, wird vom Kanton geleitet. Der Sitzungsbedarf ist auf das gemeinsam festgelegte konkrete Vorgehen abgestimmt. Die Steuerungsgruppe ist für strategisch bedeutende und politische Entscheidungen zustän- dig. Sie vertritt den Prozess nach innen und nach aussen und ist wie folgt zusammenge- setzt: − Xxxxxx Xxxxx, Regierungsrat Kanton Luzern (Vorsitz) − Xxxxx Xxxxxxx, Vizedirektor ASTRA − Xxxxx Xxxxxxxx, Präsident XXX XxxxxxXxxx − Xxxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxx, Stadtpräsidentin Kriens − externe Verfahrensleitung (ohne Stimmrecht, Leitung Testplanung, Sitzungsvorberei- tung, Protokoll, noch zu bestimmen)
Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe fördert die wirtschaftliche, termin- und sachgerechte Durchführung des Projektes. Sie berät den Auftraggeber und die Projektleitung, klärt Konflikte, trifft Entscheidungen und sichert die sach- und zeitgerechte Information der verantwortlichen und beteiligten Stellen. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter des Auftraggebers und ein Mitglied des Auftragnehmers. Die Teilnehmer der Steuerungsgruppe des Auftraggebers übernehmen die fachliche Entscheidung im Zuge der abschließenden Beurteilung. Die Besetzung der Steuerungsgruppe erfolgt nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. 03.02.2023 Service Level Agreement/Leistungsbeschreibung Seite 4 von 9 Vorlagenversion 5.0 - Projektberatung Bürgeramt 23/24 - Anlage 4 zum V19341-1/3011010
Steuerungsgruppe. Die Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit in Dortmund (Entwicklung von Qualitätsstandards, Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes, Entwick- lung eines einheitlichen Evaluations- und Berichtswesens ... ) übernimmt ei- ne Steuerungsgruppe. Ihr gehören Vertreter/innen der Freien Xxxxxx, der Schulen, der Schulaufsicht, der Fachhochschule, des Jugendamtes, des Familien-Projektes, der Fachkräfte für Schulsozialarbeit, des Regionalen Bil- dungsbüros und von FABIDO an. Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, die Umsetzung von Schulsozialar- beit an Dortmunder Schulen mit den beteiligten Institutionen abzustimmen und weiterzuentwickeln. Die Geschäftsführung für die Steuerungsgruppe übernimmt das Regionale Bildungsbüro.
Steuerungsgruppe. Die Verantwortlichen bei den Vereinbarungspartnerinnen und Vereinbarungspartnern steu- ern die Vereinbarung gemeinsam. Das Land lädt in der Regel einmal pro Jahr zu Sitzungen seiner Steuerungsgruppe „Bildungsketten Schleswig-Holstein“ ein, auf denen über Stand und Xxxxxxxx der Vereinbarung berichtet wird. Die Steuerungsgruppe befasst sich u. a. mit Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Maßnahmen sowie der Vermeidung von re- dundanten Angeboten bei der Umsetzung der Vereinbarung. Die Arbeit der Steuerungsgrup- pe wird durch die Servicestelle Bildungsketten im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt. Die Steuerungsgruppe trägt zum strategischen Austausch im Gesamtprozess bei, der durch die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe zur Initiative Bildungsketten zusammenge- fasst wird.
Steuerungsgruppe. Die Steuerungsgruppe besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied im Sinne des § 26 BGB der beteiligten Sportbünde. Sie ist beschlussfähig, wenn jeder Sportbund mit mindestens einem Mitglied in der Sitzung vertreten ist. Sie hat insbesondere nachfolgende Aufgaben: • Beratung und Festlegung von übergeordneten Zielvorgaben • Inhaltliche Schwerpunktsetzung • Abstimmung und Regelung wesentlicher Elemente/Verfahrensfragen im Prozess der Zusammenarbeit • Auswertung der Ergebnisse und Fortschreibung der Zielvorgaben • Festlegung der Regelungen in Bezug auf die Sportbund übergreifend arbeitenden Sportreferenten Die Steuerungsgruppe wird auf Wunsch eines der Sportbünde, mindestens jedoch drei Mal jährlich, zusammentreten. Die Steuerungsgruppe wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, die Sprecher/innen und die Sportreferenten zu ihrer Sitzung einladen. Die Sprecher/innen und die Sportreferenten nehmen in beratender Funktion an den Sitzungen teil. Im Rhythmus von 2 Jahren finden Abstimmungen mit dem LSB in Form von Strukturgesprächen statt. Die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe liegt beim Kreissportbund Ammerland.