Stornierung / Kündigung Musterklauseln

Stornierung / Kündigung. 10.1. Der Mieter hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10.2. Es wird im Falle der Stornierung ein Schadensersatz in Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt: bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung 10.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. Die Stornierung bedarf der Schriftform 10.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
Stornierung / Kündigung. Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nur schriftlich und gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von mindestens 25 % des Rech- nungsbetrages und der Nebenkosten stornieren/kündigen. Erfolgt die Stornierung/Kündigung bis vier Wochen vor der Veranstaltung, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages und der Nebenkosten. Erfolgt die Stornierung/Kündigung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, bleibt der Gesamtbetrag der Rechnung und der Nebenkosten in voller Höhe fällig. Auf die teilweise Stornierung findet die Regelung sinngemäß Anwendung.
Stornierung / Kündigung. 8.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8.2. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt: bei mehr als 30 Tagen ist eine Stornierung kostenfrei möglich bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergutung bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung 8.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. 8.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
Stornierung / Kündigung. Der Einkäufer kann eine Bestellung jederzeit aus beliebigem Grund durch Unterrichtung des Lieferanten zur Gänze oder teilweise fristlos stornieren. Der Lieferant hat unverzüglich zu veranlassen, dass seine Lieferanten und Subunternehmer alle Arbeiten an dem stornierten Teil der Bestellung einstellen. Der Lieferant ist berechtigt, eine umfassende stornierungsbedingte Forderung unter Beifügung von ausreichend Belegen gegenüber dem Einkäufer binnen 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der vom Einkäufer vorgenommenen Kündigung der Bestellung geltend zu machen. Der Lieferant hat alle Belege zu übermitteln, wie vom Einkäufer verlangt.
Stornierung / Kündigung. 9.1 Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nach schriftlicher Mitteilung per E-Mail an den Veranstalter und gegen Zahlung einer Gebühr stornieren/kündigen. Die Stornogebühr beträgt bei Stornierungen bis zum 15.03.2022 25% des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 15.03.2022, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 30.04.2022, ist der Gesamtbetrag der Rechnung in voller Höhe fällig. 9.2 Der Aussteller hat in Bezug auf Ziffer 9.1 das Recht nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Stornierung / Kündigung. Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Kündigung bzw. Stornierung eines wirksam erteilten Auftrages sind nur 2 Werktage vor Produktionsbeginn zulässig. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung sind wir berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bzw. Stornierung angefallenen, nachweislich entstandenen Kosten sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu verlangen.
Stornierung / Kündigung. Eine evtl. Stornierung Ihrer Reservierung unserer Ferienwohnung muss schriftlich erfolgen. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 522 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
Stornierung / Kündigung. 2.1. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 2.2. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sine von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen. 2.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen. 2.4. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. 2.5. Bei Rücktritt von der Reservierung fallen folgende Stornogebühren an: - Bis zu 50 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises - Zwischen49 und 15 Tage 75% des Mietpreises - Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme gilt als Rücktritt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung durch den Mieter. 2.6. Ein Ersatzmieter durch den Mieter kann nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters akzeptiert werden.
Stornierung / Kündigung. 1. Wenn der Auftraggeber bereits erteilte Aufträge unberechtigt ändert, storniert oder abbricht, hat er die bis dahin durchgeführten Leistungen der Agentur zu vergüten. Für den Teil der noch nicht erbrachten Leistungen kann die Agentur die vereinbarte bzw. zu erwartende Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen. Alle angefallenen Kosten und Auslagen sind zu ersetzen. Ferner ist die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen. 2. Bei Presseversendungen ist nach Aussendung (z.B. Versand von Pressemitteilungen) keine Stornierung mehr möglich. 3. Soweit ein Auftrag die Durchführung regelmäßig wieder auftretender Leistungen umfasst und keine ausdrückliche Befristung vereinbart wird, gilt der Auftrag als unbefristet erteilt. In diesem Fall kann eine Kündigung von beiden Parteien bis zum dritten eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.
Stornierung / Kündigung. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt: bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, - wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, - wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, - wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder - wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.