Stornierung / Kündigung Musterklauseln

Stornierung / Kündigung. 10.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10.2. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt: bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung 10.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. 10.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
Stornierung / Kündigung. Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nur schriftlich und gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von mindestens 25 % des Rech- nungsbetrages und der Nebenkosten stornieren/kündigen. Erfolgt die Stornierung/Kündigung bis vier Wochen vor der Veranstaltung, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages und der Nebenkosten. Erfolgt die Stornierung/Kündigung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, bleibt der Gesamtbetrag der Rechnung und der Nebenkosten in voller Höhe fällig. Auf die teilweise Stornierung findet die Regelung sinngemäß Anwendung.
Stornierung / Kündigung. 8.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8.2. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt: bei mehr als 30 Tagen ist eine Stornierung kostenfrei möglich bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergutung bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung 8.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. 8.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
Stornierung / Kündigung. Der Einkäufer kann eine Bestellung jederzeit aus beliebigem Grund durch Unterrichtung des Lieferanten zur Gänze oder teilweise fristlos stornieren. Der Lieferant hat unverzüglich zu veranlassen, dass seine Lieferanten und Subunternehmer alle Arbeiten an dem stornierten Teil der Bestellung einstellen. Der Lieferant ist berechtigt, eine umfassende stornierungsbedingte Forderung unter Beifügung von ausreichend Belegen gegenüber dem Einkäufer binnen 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der vom Einkäufer vorgenommenen Kündigung der Bestellung geltend zu machen. Der Lieferant hat alle Belege zu übermitteln, wie vom Einkäufer verlangt.
Stornierung / Kündigung. 9.1 Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nach schriftlicher Mitteilung per E-Mail an den Veranstalter und gegen Zahlung einer Gebühr stornieren/kündigen. Die Stornogebühr beträgt bei Stornierungen bis zum 15.03.2022 25% des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 15.03.2022, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 30.04.2022, ist der Gesamtbetrag der Rechnung in voller Höhe fällig. 9.2 Der Aussteller hat in Bezug auf Ziffer 9.1 das Recht nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Stornierung / Kündigung. 8.1. Der Mieter hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8.2. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses ganz oder teilweise in Rückstand gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
Stornierung / Kündigung. Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Kündigung bzw. Stornierung eines wirksam erteilten Auftrages sind nur 2 Werktage vor Produktionsbeginn zulässig. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung sind wir berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bzw. Stornierung angefallenen, nachweislich entstandenen Kosten sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu verlangen.
Stornierung / Kündigung. (1) Für den Fall dass eine Rahmenvereinbarung während der Dauer der durch Einzelauftrag geschuldeten Leistungserbringung endet, gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung fort, bis der Einzelauftrag vollständig abgeschlossen ist. (2) Für den Fall, dass der Einzelauftrag vor Abschluss der geschuldeten Planungsleistung gekündigt wird, ist der bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung erbrachte Teil der Leistung zu vergüten. Darüber hinaus findet Abs. (3) Anwendung. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält MBO den Anspruch auf die ganze Vergütung der übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was MBO infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart. (4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (5) Tritt der Auftraggeber im Falle des § 433 BGB von der Bestellung zurück oder stimmt MBO der Bitte um Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrags zu oder kündigt der Auftraggeber einen nach § 631 BGB erteilten Auftrag, ohne dass hierzu eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, so kann MBO 10% des Auftragswertes zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer für die durch die Bearbeitung der Bestellung entstandenen Kosten einfordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Recht des Auftraggebers, den Vertrag zu stornieren wird damit nicht eingeräumt. Insbesondere Produkte, die ausschließlich und spezifisch für den Auftraggeber gefertigt werden und nicht anderweitig veräußert werden können, können nach Beginn ihrer Produktion nicht storniert werden. (6) Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bleiben die Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 16, 20 unberührt.
Stornierung / Kündigung. Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Umtausch und Auftragsstornierung, dies gilt auch bei Ersatzteilen, sind daher nicht möglich. Hiervon kann die Geschäftsleitung bis zum Beginn der Anfertigung Ausnahmen zulassen. In diesem Fall ist eine sofort fällige Gebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist uns geringere anteilige oder wir höhere anteilige Kosten nach. Gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Stornierung / Kündigung. Eine evtl. Stornierung Ihrer Reservierung unserer Ferienwohnung muss schriftlich erfolgen. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 522 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.