Stornierung von Veranstaltungen Musterklauseln

Stornierung von Veranstaltungen. Schriftliche bestätigte Termine können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung vom Auftraggeber storniert werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt. - kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber für den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand 25 % der vereinbarten Auftragssumme zu tragen. - kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber für den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu tragen. - unter 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80 % der vereinbarten Auftragssumme zu tragen. Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnet grenzenlos die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. - Angebote werden ganzjährig durchgeführt. Grenzenlos behält sich das Recht vor, bei besonderen Wetterlagen, wie Sturm, Hagel oder lokalen Gewittern, Angebote zu kürzen oder zu verschieben.
Stornierung von Veranstaltungen. Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel und dessen schriftlicher Bestätigung. Das Hotel haftet nicht für liegen gebliebene Präsentationsunterlagen oder private Dinge. Abbestellungen von Veranstaltungsräumen werden wie folgt berechnet: - Bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin kostenfrei - Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Raummiete zzgl. 20% des entgangenen Umsatzes an Speisen und Getränke - Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Raummiete zzgl. 40% des entgangenen Umsatzes Speisen und Getränke - Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Raummiete zzgl. 70% des entgangenen Umsatzes an Speisen und Getränke - 48h vor Veranstaltungsbeginn: Raummiete zzgl. 100% des entgangenen Umsatzes an Speisen und Getränken Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes. Die Berechnung der Leistung erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Personenzahl, die bis spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt worden ist. Das Hotel ist berechtigt bei Abweichungen in der Personenzahl den bestätigten Veranstaltungsraum zu tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der Hotelier ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, wenn dies über der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl liegt. Bei im Haus gebuchten Feierlichkeiten oder Veranstaltungen sind Servicemitarbeiter ( Restaurant und Küche ) die ersten 6 Stunden ihrer Tätigkeit im vereinbarten Preis enthalten. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter beginnt, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, 1 Stunde vor Beginn dieser. Jede weitere angefangene Stunde kostet je Mitarbeiter 18.00€/h. Für Festlichkeiten, die sich über 03:00 Uhr nachts ausdehnen, erhebt das Hotel pro Service- & Buffetmitarbeiter zusätzlich einen Morgenstundenzuschlag von 25,00 Euro je angefangene Stunde. Zwei Wochen vor Veranstaltungstermin erbittet das Hotel eine Anzahlung von 50% der geschätzten Rechnungssumme (Festlegung bei Detailabsprache); der Restbetrag ist bei Abreise in bar/EC Karte oder nach Vereinbarung innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Das Hotel tritt grundsätzlich nicht als Veranstalt...
Stornierung von Veranstaltungen. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Gebühr verrechnet. Erfolgt eine Stornie- rung bis zu 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin werden 50% des gesamten gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, bis zu 3 Tagen 75% des gesamten gebuchten Umsatzes und innerhalb von 3Tagen werden 100% des gesamten gebuchten Umsatzes verrechnet.
Stornierung von Veranstaltungen. Sollte der Veranstalter die Reservierung von Konferenzräumen sowie Zimmer stornieren, gelten folgende Bedingungen: Alle Stornierungen sind bis 4 Wochen vor der Anreise kostenfrei, bis 10 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 50%, bis zu 3 Tagen 70% und unter 3 Tagen 100%. Werden Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, vom Veranstalter bis längstens 72 Stunden vor Veranstaltungstermin storniert, so sind lediglich 50% des bestellten Menüpreises von der gesamten vereinbarten Gästeanzahl zu bezahlen.
Stornierung von Veranstaltungen. Veranstaltungen mit langfristiger Buchung (mehr als 9 Monate vor der Veranstaltung) sind kostenfrei stornierbar bis 9 Monate vor dem Veranstal- tungstermin, Veranstaltungen mit kurzfristiger Buchung (unter 90 Kalendertage vor der Veranstaltung) sind kostenfrei stornierbar bis 30 Kalender- tage vor dem Veranstaltungstermin (Eine Stornierung danach erhöht für uns das Risiko einer weiteren Terminvergabe und die Anzahlung regelt somit unseren Schadenersatz für eine nichtmögliche weitere Terminvergabe bzw. auch unsere bisherigen zeitlichen Aufwendungen für Ihr Angebot und weiteren Absagen anderer angefragten Gesellschaften für diesen Termin.) Wir bitten um Verständnis, dass wir die Location exklusiv für Sie reservieren und ein spätes Stornieren zufolge hat, dass wir die Location nicht mehr kurzfristig vergeben können. Eine Kündigung des Vertrags mit der 2ND HOME HOTEL GmbH hat keinen Einfluss auf die mit Dritten geschlossenen Verträge. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stornierung von Veranstaltungen. Werden Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, mindestens 96 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert, so sind 50 % des bestellten Menüpreises für die vereinbarte Personenanzahl zu bezahlen. Werden Raumreservierungen storniert, so gelten folgende Stornogebühren bis 30 Tage vor Ankunft 30 % bis 14 Tage vor Ankunft 60 % bis 7 Tage vor Ankunft 80 % danach 100 % des vereinbarten Arrangementpreises.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.