Berechnung der Leistung. A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Berechnung der Leistung. A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die Versi- cherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidi- tät.
Berechnung der Leistung. 1. Besteht nach den österreichischen Rechtsvorschriften auch ohne Anwendung von Kapitel 1 ein Leistungsanspruch, so hat die zuständige österreichische Stelle die Leistung nach den österreichischen Rechtsvorschriften ausschließlich auf der Grundlage der nach diesen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten festzustellen.
Berechnung der Leistung. A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die Versiche- rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Berechnung der Leistung. A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die Ver- sicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Inva- lidität.
Berechnung der Leistung. Das Invaliditätskapital setzt sich zusammen aus • bei Kollektivanlagen: - dem Verkaufserlös der jeweiligen Anteile an Kollektiv- anlagen sowie allfälliger liquider Mittel einer versicherten Person und - dem allenfalls zusätzlich versicherten Invaliditätskapital. Die Höhe des zusätzlich versicherten Invaliditätskapitals ist im Vorsorgeplan festgelegt. • bei der Sparversicherung: - dem Altersguthaben - dem allenfalls zusätzlich versicherten Invaliditätskapital. Die Höhe des zusätzlich versicherten Invaliditätskapitals ist im Vorsorgeplan festgelegt Mit dem Bezug des Invaliditätskapitals sind alle reglemen- tarischen Ansprüche abgegolten.
Berechnung der Leistung. Grundlage für die Berechnung der Leistung sind • die Versicherungssumme und • der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Berechnung der Leistung. 1.3.2. Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesund- heitsschäden bewusst in Kauf nimmt. Mitversichert sind auch
Berechnung der Leistung. 1.3.1 Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der Versicherungssumme.
Berechnung der Leistung. A.4.6.1.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung ist der Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane.