Streik- und Aufruhrrisiken. Sofern die vorliegende Garantie in den Persönlichen Bedingungen vermerkt ist, deckt die Gesellschaft die Risiken „Streik und Aufruhr“ gemäß den nachstehenden vertraglichen Bestimmungen:
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Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen