Streitbeilegung und Gerichtsstand Musterklauseln

Streitbeilegung und Gerichtsstand. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch den vorliegenden Stromliefervertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durch- führung des Stromliefervertrages sollen auf dem Verhandlungswege ausgeräumt werden. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht. Gerichtsstand ist Dortmund.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bemühen sich die Vertragsparteien gemeinsam um eine faire und gütliche Lösung. Der Kunde wird gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 von der LTS darüber in Kenntnis gesetzt, dass er im Falle einer Streitigkeit eine Beschwerde über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union einreichen kann, die unter folgendem Link zugänglich ist: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Die OS-Plattform stellt eine Anlaufstelle für Verbraucher dar, die Streitigkeiten, die in den Bereich der Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge fallen, außergerichtlich beilegen möchten. Zu diesem Zwecke, lautet die E-Mail-Adresse der LTS-Genossenschaft: xxxxxxx@xxx.xx. Falls eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, wird sie gemäß Art. 66-bis des Legislativdekrets Nr. 206/05 jenem Gericht unterbreitet, in dessen Bezirk der Kunde seinen Wohnsitz hat, sofern dieser auf italienischem Staatsgebiet liegt; sofern es sich um einen Konsumenten aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat handelt, wird die Streitigkeit vor einem Gericht jenes Mitgliedstaates erhoben, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat bzw. vor dem Gericht jenes Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. 17.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 17.2. Wenn trotz der Bemühungen der Vertragspartner auf gütlichem Wege keine Einigung zustande kommt, wird das in Handelssachen zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch den vor- liegenden Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sollen auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht. Ge- richtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. 1. Die Hanauer Parkhaus GmbH ist bestrebt Streitigkeiten einvernehmlich zu regeln. Darüber hinaus ist sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet. 2. Zwischen Mieter und Vermieter ist der Gerichtsstand Hanau vereinbart.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch den vorliegenden Stromliefervertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Stromliefervertrages sollen auf dem Verhandlungswege zwischen den Vertragsparteien ausgeräumt werden. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht. Eine Verständigung kommt dann nicht zustande, wenn eine der Vertragsparteien eine solche Verständigung schriftlich der anderen Vertragspartei gegenüber für gescheitert erklärt. Gerichtsstand ist Xxxxx (Xxxxx).
Streitbeilegung und Gerichtsstand. Die Unternehmensleitung der BASF SE und der BASF Europa Betriebsrat werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten über Inhalt, Auslegung und Anwendung dieser Vereinbarung gütlich zu regeln. Für etwaige sich dennoch ergebende Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht Ludwigshafen ausschließlich zuständig.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner über die durch den vorliegenden Netzan- schlussvertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Erfüllung der sich durch diesen Netzanschlussvertrag für die Vertragspartner ergebenden Pflichten sollen auf dem Verhandlungswege ausgeräumt werden. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. 13.1. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch den vorliegenden Vertrag be- gründeten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sollen auf dem Verhandlungsweg außergerichtlich ausgeräumt werden. 13.2. Kommt eine Verständigung nicht zustande, entscheidet das ordentliche Gericht. Gerichtsstand ist der Sitz des beklagten Vertragspartners, sofern sich nicht aus zwingendem Recht ein anderer Gerichtsstand ergibt.
Streitbeilegung und Gerichtsstand. Anlage 1 – Country Cluster