Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG. 22192.2001 AWF01-20-X_AGB Hotspot NHB § 47a TKG sieht vor, dass der Kunde im Falle eines Streits mit dem Anbieter ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx.
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Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG. 22192.2001 AWF01-20-X_AGB Hotspot NHB § 47a TKG sieht vor, dass der Kunde im Falle eines Streits mit dem Anbieter ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx.
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Streitbeilegungsverfahren nach § 47a TKG. 22192.2001 AWF01-20-X_AGB Hotspot NHB § 47a TKG sieht vor, dass der Kunde im Falle eines Streits mit dem Anbieter ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Deren Adresse lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxxxx Tuxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx.
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