Telefonanschluss Musterklauseln

Telefonanschluss. 1.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber stellt dem Kunden im Rahmen der technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe dieser Bedingungen für die Dauer des Vertrages einen Telefonanschluss über das Breitbandnetz zur Verfügung.
Telefonanschluss. Der ISP stellt dem Kunden im Rahmen der technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe dieser Bedingungen für die Dauer des Vertrages einen Telefonanschluss über das Breitbandnetz zur Verfügung. Nicht zum Leistungsumfang des Telefonanschlusses gehört die Möglichkeit des Anschlusses von Hausnotrufgeräten.
Telefonanschluss. Versichert sind nach einem Einbruchdiebstahl die Telefonkos- ten, die der Täter durch Nutzung des Festnetzanschlusses verursacht. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikations- unternehmens einzureichen.
Telefonanschluss. SFT-NET überlässt dem Kunden einen IP-basierten Telefonanschluss auf Basis des SIP-Protokolls gemäß RFC3261, welcher Sprach- und Fax-Verbindungen im öffentlichen Telefonnetz ermöglicht. Mit geeigneten SIP-Endgeräten (z.B. AVM FRITZ!Box) kann der Kunde darüber Wählverbindungen mit an- deren Anschlüssen herstellen und entgegennehmen. Verbindungen zu off- line berechneten Sonderrufnummern (z.B. 0900), Call-by-Call, Preselection, Datenübertragung über Sprachkanäle sind nicht möglich. Der Kunde kann am Telefonanschluss bis zu zehn geografische Rufnummern nutzen, deren Vorwahl dem Ortsnetzbereich der Anschlussadresse ent- spricht. Diese Rufnummern sind als Einzelrufnummern nicht durchwahlfä- hig. Für jede Einzelrufnummer stellt SFT-NET einen SIP-Zugang mit eigenem SIP-Benutzernamen und SIP-Passwort bereit. Sofern vom Kunden beauftragt, übernimmt SFT-NET die Rufnummern des Kunden von dessen bisherigem Anbieter und schaltet diese auf den Telefonanschluss im Netz von SFT-NET (ankommende Portierung). Hat der Kunde keine ankommende Portierung beauftragt teilt SFT-NET dem Telefonanschluss des Kunden eine Rufnummer zu. Nach Vertragsende übergibt SFT-NET die Rufnummern des Kunden an dessen neuen Anbieter, sofern der Kunde es beim neuen Anbieter beauftragt hat und dieser die Rufnummern bei SFT-NET anfordert (abgehende Portierung). Sofern vom Kunden beauftragt, rechnet SFT-NET abgehende Verbindungen zu folgenden Zielen pauschal ab: • Festnetz-Flat: Verbindungen ins deutsche Festnetz • Allnet-Flat: Verbindungen ins deutsche Festnetz und in deutsche Mobilfunknetze • Festnetz-Flat international: Verbindungen ins Festnetz der Länder in Zone 1 entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von SFT-NET Verbindungen zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Rufnummern der Gasse 032, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen sind von der pauscha- len Abrechnung im Rahmen einer Flatrate ausgenommen und werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von SFT-NET abgerechnet. Eine Nutzung des Telefonanschlusses für pauschal abgerechnete Verbindungen von Anbietern von Telekommunikations-Dienstleistungen, Anbietern von Mehrwertdiensten, Anbietern von Massenkommunikation, Callcentern, Verwaltungen, Krankenhäusern oder Marktforschungsunternehmen ist nicht zulässig, ebenso wenig die Nutzung für Überwachungs- oder Kontrollfunktionen. Im Falle missbräuchlicher Nutzung ist SFT-NET berech- tigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen un...
Telefonanschluss. DCC überlässt (falls beauftragt) dem Kunden einen Telefonanschluss (Voice Home) mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP- Anschluss über das DCC Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem gewählten Telefonie-Flat-Paket (vgl. Ziffer 4.1, 8.3 und 8.4. Die Entgelte der Telefonie-Flat-Pakete und die Verbindungspreise für Verbindungen außerhalb der jeweiligen Flatrate, sind der Preisliste zu entnehmen. Neben einem Sprachkanal und drei inklusiven Rufnummern sind in Voice Home folgende Leistungsmerkmale enthalten: Das Basis-Produkt „Voice Home“ umfasst eine Telefon-Flatrate für alle Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz. Ausgenommen hiervon sind Verbindungen in andere internationale Festnetze, Mobilfunknetze, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gemäß Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß den in der Preisliste bzw. der Minutenpreisliste angegebenen Entgelten abgerechnet. Auch besteht die Möglichkeit eine Mobilfunk- oder EU-Flatrate entsprechend Ziffer 8.3 und 8.4 der Leistungsbeschreibung als optionale Zusatzleistung hinzu zu buchen. Der Telefonanschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Basis der Sprach-Flatrate in das deutsche Festnetz ist, dass monatlich nicht mehr als 3000 Verbindungsminuten in Anspruch genommen werden.
Telefonanschluss. Bei den Produkten TüNetFaser Business Advanced und TüNetFaser Business Premium ist kein Telefonanschluss enthalten. swt stellt jedoch bei diesen Anschlüssen optional auch ein VoIP- Gateway zur Verfügung, das bei oben genannten Produkten folgende Anschaltmöglichkeit bietet: - ISDN-Mehrgeräteanschluss (EDSS1/Euro-ISDN) - ISDN-Anlagenanschluss (EDSS1/Euro-ISDN) Für die weiteren Leistungsmerkmale und Nutzungsbedingungen gilt die Leistungsbeschreibung TüNet TELEFON. Alternativ besteht die Möglichkeit der IP-basierten Anschaltung von IP-fähigen TK-Anlagen auf Basis des SIP-Protokolls (RFC3261). Für eine einwandfreie Funktionsfähigkeit müssen diese Anlagen von swt freigegeben sein. Aktuell freigegebene TK-Anlagen können bei der swt erfragt werden. Leistungsbeschreibung TüNetFaser Business Advanced/Premium Stand 12/2021 Seite 1/3 Die Endgeräte sind nicht im Lieferumfang der swt enthalten. Ebenfalls sind diese vom Support ausgenommen. Das Rufnummernformat der TK-Anlagen muss dem ITU-T E.164- Standard entsprechen. Die TK-Anlagen auf Basis des SIP-Protokolls müssen von swt freigegeben sein. Aktuell freigegebene TK-Anlagen können bei der swt erfragt werden.
Telefonanschluss. Wird der Komplettanschluss als Telefonanschluss genutzt, sind folgende wichtige Aspekte zu beachten: Wir empfehlen die Verwendung eines 1&1 HomeServers / 1&1 WLAN-Modems mit der aktuellen Firmware für den bestmögli- chen Support. Zur optimalen und fehlerfreien Funktion ist es erforderlich, dass die Inbetriebnahme wie in der mitgelieferten Dokumentation beschrieben durchgeführt wird. Die Eingabe des Start-Codes bei Inbetriebnahme stellt sicher, dass kundenindividuelle Informationen auf die mitgelieferte Hardware übertragen werden. Zudem werden bei Inbetrieb- nahme weitere wichtige Einrichtungen ausgeführt, die nur mit Voreinstellungen der mitgelieferten Hardware durch 1&1 mög- lich sind. Werden in den Einstellungen der Firmware Änderun- gen vorgenommen, wie z.B. vor Inbetriebnahme TR-069 aus- geschaltet, sind Störungen am Telefonanschluss nicht auszu- schließen. Ein Betrieb von Notrufgeräten ist am Komplettan- schluss nicht möglich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den 1&1 Internet- und Telefonanschluss nutzen zu können: Die technischen Spezifikationen 1TR112 der Deutschen Tele- kom, sowie VDSL2 Vectoring nach ITU-T G.993.5 und ITU G.993.2/.3, G.984.2/984.5 GPON, G.9700 und G.9701 sowie die RFC 5072 (IPv6 über PPP), RFC 6333 und RFC 6334 (DS- Lite mit netzseitiger Vorgabe des AFTR mittels DHCPv6) muss vom jeweiligen eingesetzten Gerät abhängig von der verwen- deten Anschlussart unterstützt werden. SIP-Protokoll auf Basis des durch die IETF im RFC 3261 defi- nierten Standards.
Telefonanschluss. Herzo Media überlässt dem Kunden einen analogen oder eingeschränkten ISDN Telefonanschluss (auf Basis von Voice-over- IP) Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung aller Verbindungen nach zeitlicher Abfolge. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder a) um die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Alle Verbindungsdaten werden bei Herzo Media spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand gelöscht, sofern nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine frühere Löschung erfolgt. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn Einwendungen gegen die Rechnung erhoben wurden. Siehe dazu unsere Datenschutzhinweise.
Telefonanschluss. Tele2 überlässt dem Kunden im Service Tele2 Web & Fon einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal. Eine Nutzung des Tele2 Service ist nur mit der dem Kunden von Tele2 für die Dauer der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellten Tele2 Hardware (Anschlussbox) möglich.
Telefonanschluss. Telefonanschluss nicht vorhanden Telefonanschluss unter der Nr. vorhanden Ab-/Ummeldung zum durch den