Strom Musterklauseln

Strom. Wasser und Pressluft, sofern betrieblich möglich zur Verfügung stellen. Soweit zusätzliche Leitungen und Anschlüsse erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese auf seine Kosten und Gefahr anzulegen, zu unterhalten und nach Beendigung der Montage wieder zu entfernen.
Strom. Der Stromverbrauch wird dem Kunden nach dem abgelesenen Stand des individuellen Zählers, der am Stellplatz aufgestellt ist, zu dem dann gültigen Tarif in Rechnung gestellt, der in der aktuellen Preisliste genannt wird.
Strom. Die GF sind einzig für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen.
Strom. Auf dem Campingplatz stehen mehrere Stromsäulen mit je 4 Stück CEE-Steckdosen 230V/10A bereit, welche auf dem Plan eingezeichnet sind. Die Gebühren hängen an den Stromsäulen aus, eine Bezahlung ist nur in Euro (Münzen) möglich. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung der Steckdosen an den kleinen Nebensäulen (Slave) über die jeweils zugehörige Hauptsäule (Master) erfolgt. Die Nutzung der Stromsäulen und Verlegung Ihres Strom/Verlängerungskabels erfolgt auf eigene Gefahr.
Strom l Beleuchtung (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED (Leuchtdioden), Bewegungsmelder): – Überprüfbarkeit durch Objektprüfung
Strom. Die LM benötigen für Ihre Technik Minimum 2x32A und 1x16A, perfekt wären 1x63 A. Der Stromkasten sollte nicht mehr als 5m von der Bühne entfernt sein. An diesem Stromkreis darf KEIN weiteres Gerät, außer die Technik der Band, angeschlossen werden. Die LM benötigen einen angemessenen Raum, um sich auf Ihre Show vorzubereiten. Dieser sollte sich bestenfalls neben der Bühne befinden, für alle Musiker incl. Techniker. Bitte achten Sie daher, auf ausreichend Sitzplätze im Backstagebereich.
Strom. 5.6.1 Der zur Erbringung der Leistung erforderliche Strom wird dem AN unentgeltlich aus dem Werksnetz des AG zur Verfügung ge- stellt. 5.6.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind sämtliche Stromver- bräuche des AN geeicht zu messen. 5.6.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Messung mittels mobiler Zähler, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt wer- den und die vor der täglichen Arbeitsaufnahme im Magazin des AG abzuholen und nach Arbeitsende dort wieder abzugeben sind. Die Zähler sind vom AN vor die jeweilige Stromver- brauchseinrichtung zu montieren und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Stromverbrauchseinrichtung des AN oder des AG handelt. Der AN stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Nachunternehmer keine Stromverbrauchseinrichtungen ohne mobile Zähler nutzen.
Strom. Der Veranstalter ist für die Stromversorgung der Stände nicht zuständig. Die Firma Xxxxx Xxxxxx, Elektroinstal- lationen (Heidbreede 18, 33829 Borgholzhausen, Tel. 05425/4414) stellt an einigen Stellen Stromanschlüs- se zum Betreiben der Verkaufsstände zur Verfügung. Ob die Stände von Fa. Xxxxxx oder dem Standbetreiber angeschlossen werden, muss der Standbetreiber im voraus (mind. 2 Wochen) mit der Fa. Xxxxxx abstimmen. Die Kosten für Anschlüsse und Verbrauch werden in bar während des Stadtfestes direkt an die Fa. Xxxxxx ent- richtet.
Strom. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Was- serhydranten bereit zu stellen. Die SCA ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig.
Strom. Die von LilaConnect zur Verfügung gestellten Dienste können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz der LilaConnect ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich und von LilaConnect nicht geschuldet.