Stromlieferung Musterklauseln

Stromlieferung. 1.1 LSW beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen LSW Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach LSW Stromprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen erfolgt ist. 1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungska- pazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Benutzer einer LSW Ladestation hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein. 1.3 Die LSW liefert an ihren Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2- freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.
Stromlieferung. LSW gewährt den Zugang zu den und die Nutzung („Stromliefe- rung“) der öffentlich zugänglichen LSW-Ladestationen sowie der Ladestationen der E-Roaming-Partner.
Stromlieferung. Der Strom wird als Drehstrom mit einer Nennfrequenz von 50 Hz im Einklang mit den Re- gelungen des für die Übergabestelle verantwortlichen Netzbetreibers geliefert.
Stromlieferung. 1.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen Stadtwerke Bad Tölz Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach Stadtwerke Stromprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen erfolgt ist. 1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Benutzer einer Stadtwerke Bad Tölz Ladestation hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein. 1.3 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH liefert an ihren Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2-freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.
Stromlieferung. Energiewerke Isernhagen GmbH gewährt den Zugang zu den und die Nutzung („Stromlieferung“) der öffentlich zugänglichen EWI-Ladestati- onen sowie der Ladestationen der E-Roaming-Partner.
Stromlieferung. ☐ Schlüsselanhänger, Anzahl: Die SWB gestatten den Zugang und die Nutzung („Stromlieferung“) der öffentlich zugänglichen SWB-Ladestationen sowie des Partnernetzwerkes der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH). Eine Gewährleistung, dass eine Ladestelle zu jeder Zeit zur Verfügung steht, können die SWB nicht geben.
Stromlieferung. 4.1. Die e-rp GmbH beliefert den Kunden mit Strom an den öffentlich zu- gänglichen Ladestationen der e-rp GmbH sowie an Ladestationen der efioaming-Partner. Die Stromlieferung beginnt sobald der Kunde das Fahr- zeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung gemäß der Nutzungsbedingungen erfolgt ist. 4.2. Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Das Ladekabel und die Steckvorrichtun- gen sind von jedem Benutzer auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, fiisse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Kabel auf keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein. 4.3. Die e-rp GmbH liefert an ihren Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2-freies Energiepro- dukt auf Basis regenerativer Energiequellen. 4.4. Wichtiger Hinweis: Gemäß Ziff. 5.1 Abs. 5 TAB 2007 (Ausgabe 2011) ist der einphasige Anschluss nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,3 kVA zulässig. Bei einer einphasigen Nutzung des Autostroms über die vorhandene Netzanschlussverbindung ist diese Bemessungsscheinleistung nicht zu überschreiten. Die Abnahme des Autostroms mit einer Strom- stärke von mehr als 20 A kann zur Beschädigung des Netzanschlusses führen und ist daher untersagt. 4.5. Der Kunde ist nicht im Besitz eines Erlaubnisscheins gemäß § 4 Strom- steuergesetz und damit nicht von der Stromsteuer befreit.
Stromlieferung. 2.1. Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH liefert Strom an den Kunden. Die Lieferung erfolgt an den Ladestationen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH, der ladenetz.de-Partner und der Ko- operationspartner (Roamingpartner). 2.2. Ladevorgänge an den Ladestationen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH und der ladenetz. de-Partner werden über ein Ladestationsinformationssystem elektronisch registriert und der Stadt- werke Waldshut-Tiengen GmbH übermittelt. Ladevorgänge an den Ladestationen der Kooperations- partner erfolgen als Roaming. 2.3. Eine Liste der aktuellen Ladestationen erhält der Kunde unter xxx.xxxxxxxx.xx. Für deren Rich- tigkeit und Vollständigkeit übernimmt die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH keine Haftung. Die Lage der Ladestationen sowie ihre technische Ausstattung können sich während der Vertragslaufzeit ändern. 2.4. Die Lieferpflicht der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH besteht nicht, wenn an der einwand- freien Funktionsfähigkeit der Ladestation Zweifel bestehen oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Stromlieferung. 3.1 Die Stadtwerke beliefern den Kunden mit Strom an den öffentlich zugänglichen Stadtwerke-Ladesäulen sowie den öffentlich zugänglichen Ladesäulen der eRoaming-Partner, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladesäule verbunden hat. Eine Gewährleistung, dass eine Ladestelle zu jeder Zeit zur Verfügung steht, können die Stadtwerke nicht geben. Die Ladestationen werden mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. Hierbei handelt es sich um ein CO2-neutral erzeugtes Energieprodukt. 3.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. 3.3 Jeder Benutzer einer Stadtwerke Ladesäule oder der Ladesäule eines eRoaming-Partners hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. 3.4 Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens ein CE-Kennzeichen aufweisen. 3.5 Der Kunde ist nicht im Besitz eines Erlaubnisscheines gem. § 4 Stromsteuergesetz und damit nicht von der Stromsteuer befreit.
Stromlieferung. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH gewährt den Zugang und die Nutzung („Stromlieferung“) der öffentlich zugänglichen Stadtwerke Bad Tölz Ladestationen sowie der Ladestationen der eRoaming-Partner.