Stromlieferung Musterklauseln

Stromlieferung. 1.1 LSW beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen LSW Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach LSW Stromprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen erfolgt ist. 1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungska- pazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Benutzer einer LSW Ladestation hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein. 1.3 Die LSW liefert an ihren Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2- freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.
Stromlieferung. Der Strom wird als Drehstrom mit einer Nennfrequenz von 50 Hz im Einklang mit den Re- gelungen des für die Übergabestelle verantwortlichen Netzbetreibers geliefert.
Stromlieferung. 1.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH beliefert den Kunden mit Strom an öffentlich zugänglichen Stadtwerke Bad Tölz Ladestationen, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und die Zahlung je nach Stadtwerke Stromprodukt gemäß den Nutzungsbedingungen erfolgt ist. 1.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. Jeder Benutzer einer Stadtwerke Bad Tölz Ladestation hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein. 1.3 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH liefert an ihren Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien. Hierbei handelt es sich um ein nahezu CO2-freies Energieprodukt auf Basis regenerativer Energiequellen.
Stromlieferung. LSW gewährt den Zugang zu den und die Nutzung („Stromliefe- rung“) der öffentlich zugänglichen LSW-Ladestationen sowie der Ladestationen der E-Roaming-Partner.
Stromlieferung. Energiewerke Isernhagen GmbH gewährt den Zugang zu den und die Nutzung („Stromlieferung“) der öffentlich zugänglichen EWI-Ladestati- onen sowie der Ladestationen der E-Roaming-Partner.
Stromlieferung. ☐ Schlüsselanhänger, Anzahl: Die SWB gestatten den Zugang und die Nutzung („Stromlieferung“) der öffentlich zugänglichen SWB-Ladestationen sowie des Partnernetzwerkes der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH). Eine Gewährleistung, dass eine Ladestelle zu jeder Zeit zur Verfügung steht, können die SWB nicht geben.
Stromlieferung. EGB Bauenergie GmbH (im Folgenden "EGB" genannt) liefert gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages elektrische Energie auf Niederspannungs-, Umspannungs- bzw. Mittelspannungsebene mit einer Frequenz von etwa 50 Hertz an die jeweilige Entnahmestelle des gewerblichen Kunden gemäß der im Stromlieferungsangebot angeführten Angaben. Die Aufnahme der Stromlieferung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch EGB hinsichtlich der Bonität des Kunden. Bei nicht ausreichender Bonität kann EGB den Auftrag des Kunden zur Stromlieferung ablehnen. Nicht ausreichende Bonität liegt z.B. vor, wenn der Creditreform Bonitätsindex des Kunden 300 übersteigt, die Bewertung des Kunden bei Creditreform ausgesetzt ist (Bonitätsindex 0) oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren nicht offensichtlich unbegründet beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen ist. EGB ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Die Stromlieferung erfolgt im Wege der Netznutzung unter dem Vorbehalt, dass die Netznutzung von den jeweils örtlichen Netzbetreibern zugelassen wird und unter dem Vorbehalt bereits bestehender Anschlüsse der zu versorgenden Entnahmestellen an die örtlichen Versorgungsnetze. EGB ist nicht zur Umsetzung der Stromlieferung verpflichtet und behält sich vor, die Lieferung durch eine Liefergemeinschaft mit dem jeweils örtlichen Netzbetreiber zu realisieren. Eine Versorgung von Entnahmestellen über diesen Vertrag, welche nicht an das deutsche Übertragungsnetz angeschlossen sind, kann von EGB abgelehnt werden. Der Netzanschluss- bzw. Anschluss-nutzungsvertrag ist von dem Kunden selbst im eigenen Namen und für eigene Rechnung abzuschließen. Die Stromlieferung erfolgt frei der unveränderten Eigentumsgrenzen und Übergabestellen zwischen dem jeweils örtlichen Netzbetreiber und dem Kunde.
Stromlieferung. 2.1. Die Stadtwerke Eberbach GmbH liefert Strom an die Ladestationen der Städtische Dienste Eberbach. 2.2. Ladevorgänge an den Ladestationen der Städtische Dienste Eberbach und der ladenetz.de-Partner werden über ein Ladestationsinformationssystem elektronisch registriert und der Städtische Dienste Eberbach übermittelt. Ladevorgänge an den Ladestationen der Kooperationspartner erfolgen als Roaming. Der Kooperationspartner informiert die Städtische Dienste Eberbach über die erfolgten Ladevorgänge. 2.3. Eine Liste der aktuellen Ladestationen erhält der Kunde unter xxx.xxxxxxxx.xx. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die Städtische Dienste Eberbach keine Haftung. Die Lage der Ladestationen sowie ihre technische Ausstattung können sich während der Vertragslaufzeit ändern. 2.4. Die Lieferpflicht der Städtische Dienste Eberbach besteht nicht, wenn an der einwandfreien Funktionsfähigkeit der Ladestation Zweifel bestehen oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Stromlieferung. Es werden die für die übliche Studionutzung erforderlichen Strommengen von uns zur Verfügung gestellt. Die Gebühren hierfür werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste nach Maßgabe der jeweiligen Stromzähler in den Studios (Anfang- und Endstand) berechnet. Über die übliche Stromentnahme hinausgehende Stromentnahmen sind nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig.
Stromlieferung. 3.1 Die Stadtwerke beliefern den Kunden mit Strom an den öffentlich zugänglichen Stadtwerke-Ladesäulen sowie den öffentlich zugänglichen Ladesäulen der eRoaming-Partner, nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladesäule verbunden hat. Eine Gewährleistung, dass eine Ladestelle zu jeder Zeit zur Verfügung steht, können die Stadtwerke nicht geben. Die Ladestationen werden mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert. Hierbei handelt es sich um ein CO2-neutral erzeugtes Energieprodukt. 3.2 Der Kunde ist für die Beladung mittels eines ordnungsgemäßen und für die Beladungskapazität zugelassenen Ladekabels sowie die Überwachung des Ladevorgangs verantwortlich. 3.3 Jeder Benutzer einer Stadtwerke Ladesäule oder der Ladesäule eines eRoaming-Partners hat das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. 3.4 Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens ein CE-Kennzeichen aufweisen. 3.5 Der Kunde ist nicht im Besitz eines Erlaubnisscheines gem. § 4 Stromsteuergesetz und damit nicht von der Stromsteuer befreit.