Vertragsbeendigung, Kündigung Musterklauseln

Vertragsbeendigung, Kündigung. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen (Befristung 12 oder 24 Monate). Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Antragsteller ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ihr hat idR eine schriftliche Abmahnung vorauszugehen. Als wichtige Kündigungs-/Ausschlussgründe gelten insbesondere jene unter Punkt 26. genannten. Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ist ausgeschlossen, sofern das Mitglied den Kündigungsgrund zu vertreten hat.
Vertragsbeendigung, Kündigung. 15.1 Im Vertrag sind die Modalitäten für eine ordentliche Kündigung und eine eventuelle Mindestlaufzeit benannt. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Ver- trag kann während der Mindestlaufzeit das Vertragsver- hältnis nicht einseitig beendet werden, mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, die beiden Parteien stets vorbehalten ist. 15.2 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Auftraggebers, seine Pflichten gegenüber SCHEER zu erfüllen, kann XXXXXX das Vertragsverhältnis durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Auftragge- bers. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Auf- traggeber wird SCHEER frühzeitig und schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 15.3 In den Fällen von § 648 BGB steht SCHEER ein pau- schalierter Vergütungsanspruch in Höhe von 15 % der bis zum nächsten im Vertrag vereinbarten ordentlichen Kün- digungszeitpunkt anfallenden Vergütung zu. Dem Auf- traggeber bleibt unbenommen nachzuweisen, dass XXXXXX tatsächlich wesentlich geringere oder keine Auf- wendungen entstanden sind. 15.4 Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, eventuelle Anschlussleistungen für die Zeit nach Vertrags- ende rechtzeitig zu organisieren. XXXXXX wird bei der Übergabe an einen anderen Dienstleister im erforderli- xxxx Xxxxxx mitwirken. Die dadurch entstehenden Auf- wände werden mangels einer abweichenden Vereinba- rung im Einzelfall dem Auftraggeber nach Aufwand und auf Basis der dann gültigen allgemeinen Tagessätze von SCHEER in Rechnung gestellt.
Vertragsbeendigung, Kündigung. 7.1. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 7.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrück- stände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn der BEG begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. 7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die BEG zurückzugeben.
Vertragsbeendigung, Kündigung. 14.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen/beenden, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung/Beendigung besteht insbesondere, wenn • über die Muttergesellschaft der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird und konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die Partei ihren vertraglichen Pflichten deshalb nicht mehr nachkommen können wird; • der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht nachkommt. 14.2 Für den Fall, dass der Auftragnehmer den Vertrag berechtigterweise außerordentlich kündigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Kosten, Verluste, Aufwendungen oder Schäden zu erstatten, die durch die vorzeitige Vertragsbeendigung verursacht werden. Die vorgenannten Erstattungsansprüche werden innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsende und Bezifferung der Aufwendungen/Schäden fällig und bestehen unabhängig von gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen. 14.3 Die Kündigungs-/Beendigungserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. 14.4 Die Parteien verpflichten sich, nach Vertragsbeendigung im Eigentum der jeweils anderen Partei stehendes Zubehör, Dokumentation, Informationen oder Adressmaterial unaufgefordert und innerhalb einer Frist von 7 Tagen zurückzugeben.
Vertragsbeendigung, Kündigung. 11.1. Der Vertrag über die Nutzung der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH Ladestation über die „ladeapp“ endet mit Ab- schluss der Ladesitzung. 11.2. Der Vertrag über die m.charge Ladekarte kann von jedem Ver- tragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Berechti- gungszeitraum gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kün- digung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrück- stände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH begründete An- haltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Ver- tragsbeendigung an die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH zurückzugeben.
Vertragsbeendigung, Kündigung. 14.1 Im Falle der von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorzeitigen Vertrags-­‐ beendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den im Dienstvertrag bzw. gemäß Ziffer 8 vereinbarten Preisen bzw. Stunden oder Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten, erhält der Auftragnehmer über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Der Nachweis, dass der Auftragnehmer infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 65% des Wertes der rest- lichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung von 35% gemäß Satz 2 hinausgehende Vergütung bean- spruchen kann, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. 14.2 Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Ver-­‐ tragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. 14.3 Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
Vertragsbeendigung, Kündigung a) Rücktritt vom Vertrag Der Versicherungsvertrag kann durch unseren Rücktritt vom Vertrag bei Nichtzahlung der Erstprämie enden. Wir haben ferner die Möglichkeit, von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, wenn Sie die vorver- traglichen Anzeigepflichten verletzen. b) Ordentliche Kündigung Der Versicherungsvertrag kann sowohl von Ihnen als auch durch uns ordentlich gekündigt werden. c) Außerordentliche Kündigung · Sollten Sie Ihre Anzeigepflicht verletzt haben und dies nicht vorsätzlich bzw. unverschuldet geschehen sein und daher eine Vertragsänderung notwendig werden, können Sie den Vertrag nach den in § 4 Nr. 2a AHagB 2017 genannten Voraussetzungen kündigen. · Die Einzelheiten zur Bewirtschaftungsübernahme durch den Nachfolge- bewirtschafter und damit in Zusammenhang stehende Kündigungsrechte sind in § 9 AHagB 2017 geregelt. d) Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungs- vertrag von Ihnen zum Schluss des dritten Vertragsjahres oder zum Ablauf eines jeden darauf folgenden Jahres gekündigt werden und zwar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gem. §7 Nr. 4a AHagB 2017. e) Wegfall des versicherten Interesses Können Sie Bodenerzeugnisse, auf die sich der Versicherungsvertrag bezieht, auf den Anbauflächen dauerhaft nicht mehr anbauen (z. B. Umwandlung von Ackerland in Bauland), entfällt das versicherte Interesse zum Zeitpunkt, ab welchem eine Nutzung sämtlicher Anbauflächen, auf die sich der Vertrag bezieht, für die Pflanzenproduktion ausscheidet. Das vorübergehende Stilllegen von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder das Ausscheiden einer Anbaufläche aus der Versicherung innerhalb einer Versi- cherungsperiode durch Umbruch, Abräumung oder Aberntung der Bodener- zeugnisse, führen nicht zu einem Wegfall des versicherten Interesses. Wird der Gesamtumfang der Anbaufläche Ihres Betriebes reduziert, bedingt dies keinen Interessewegfall für den Versicherungsvertrag. Ein Wegfall des versicherten Interesses ist auch dann nicht gegeben, wenn: · ein Pachtvertrag oder ein Bewirtschaftungsvertrag für einzelne landwirt- schaftliche Nutzflächen endet und die Anbauflächen an den Eigentümer zurückgegeben werden, · Sie als Eigentümer der Anbauflächen diese an einen anderen Bewirtschafter verpachten, · Sie als Pächter der versicherten Anbauflächen dieselben Flächen unmit- telbar nach Ende des Pachtvertrages erneut pachten, · Sie als Pächter der versicherten Anbauflächen diese unterverpachten oder weiterve...
Vertragsbeendigung, Kündigung. (1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wo- chen auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlän- gert sich dieser automatisch um einen weiteren Monat. (2) Die Kündigung bedarf zur ihrer Wirksamkeit der Text- form. (3) Die Möglichkeit, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt hiervon unbe- rührt. Ein wichtiger Punkt liegt z.B. vor, wenn der E-Lade- karteninhaber Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht begleicht oder wenn begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der E-Ladekarte vorliegen. (4) Der E-Ladekarteinhaber ist verpflichtet die E-Lade- karte mit Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Stadtwerke Hanau GmbH zurückzugeben, ansonsten wird eine Gebühr in Höhe von 10 € (brutto) fällig.
Vertragsbeendigung, Kündigung. (1) Soweit sich die Vermögenslage des Lieferanten wesentlich verschlechtert, ist WPH zur fristlosen Kündigung und zum Rücktritt von einzelnen Bestellungen, bei denen eine Lieferung der Ware noch nicht erfolgt ist, berechtigt. (2) Das Recht der WPH zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der vorstehenden Ziffer unberührt.
Vertragsbeendigung, Kündigung. 1. Im Falle der von der Firma Glück zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung, erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von der Firma Glück zu vertreten, erhält die Firma Glück über erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Der Nachweis, dass die Firma Glück infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 65% der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung von 35% hinausgehende Vergütung beanspruchen kann, bleibt der Firma Glück vorbehalten. 2. Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. 3. Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.