Common use of Störungsbeseitigung Clause in Contracts

Störungsbeseitigung. intersaar betreibt eine 24/7 Service-Hotline für die Entgegennahme von Störungsmeldungen. Vor einer Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, intersaar Mängel und/oder das Auftreten von erkennbaren Störungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für eine verspätete Entstörung oder Mängelbeseitigung kann nur eintreten, wenn der Kunde die erkennbare Störung im Netzbetrieb oder den erkennbaren Mangel angezeigt hat. intersaar beseitigt netzseitige Störungen im Bereich des Backbones und der Access- Punkte im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Vergabe der Trouble-Ticket-Nummer. Verspätungen, die vom Kunden zu vertreten sind, verlängern die Entstörungsfrist. Dies gilt ebenfalls für Störungen an von intersaar bereitgestellten zum Vertrag gehörigen Endkundengeräten, sofern diese per Fernwartung erreichbar sind. Ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich, vereinbart intersaar mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Vergabe der Trouble-Ticket-Nummer. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen (Werktage Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr), beginnt die Entstörzeit der Anschlussleitung mit der Vergabe einer Trouble-Ticket-Nummer. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung spätestens am folgenden Werktag. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder wenn eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Kunden oder durch von Kunden beauftragte Dritte in die von intersaar zur Verfügung gestellte Leistung (Dienste) und/oder Anlagen oder durch eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Anlagen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht sind. Der Kunde hat intersaar diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die intersaar durch die Überprüfung der Leistung oder Anlagen entstanden sind, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass intersaar nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war. Wird die Entstörungsfrist nicht eingehalten und ist die Verspätung von intersaar zu vertreten, so wird dem Kunden folgender Betrag gutgeschrieben: - 20% des monatlichen Grund-Entgeltes für den betroffenen Zugangstarif bei einer Verspätung von mehr als zwei bis acht Werktagen - 100% des monatlichen Grund-Entgeltes für den betroffenen Zugangstarif bei einer Verspätung von mehr als acht Werktagen intersaar verrechnet die Gutschrift mit ihren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.

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