Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu 3.000,– EUR. 000 000 000 000 (Fassung Jan. 2009) – (R1)
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Samples: www.sparkasse-oberhessen.de
Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesuchtge- sucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu 3.000,– EUR. 000 000 000 000 (Fassung Jan. 2009) – (R1)Euro.
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Samples: www.ksklb.de
Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die hierfür Kosten bis zu 3.000,– EUR. 000 000 000 000 (Fassung Jan. 2009) – (R1)EUR 3.000,–.
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Samples: Unfallversicherung
Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu 3.000,– EUR. 000 000 000 000 (Fassung Jan. 2009) – (R1)3.000,- €.
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Samples: www.stadt-sparkasse-haan.de