Common use of Tageskarten Clause in Contracts

Tageskarten. Tageskarten werden als personengebundene Tageskarte für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS aus- gegeben. Kinder unter 6 Jahren werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Tageskarten für eine Person berechtigen eine Person zu belie- big vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich. Tageskarten für 2 Personen berechtigen bis zu 2 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich, Tageskarten für 3 Per- sonen berechtigen bis zu 3 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich usw. Im Namensfeld ist der Name des Inhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Auf den Tageskarten des VVK BS muss der Name des Karteninhabers auf die Rückseite des Fahrscheins eingetra- gen werden. Bei Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der auf der Tageskarte angegebenen Einstiegszone und Ausstiegszone. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der angegebenen Zonen 20, 40 oder 80 gültig. Tageskarten der Preisstufe 4 sind Netzkarten. Ihre zeitliche Geltungsdauer reicht vom auf dem Fahrschein an- gegebenen Gültigkeitstag an bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). des Entwertungstages. Tageskarten werden im Vorverkauf oder bereits entwertet ver- kauft. Bereits entwertete Tageskarten gelten ab dem Zeitpunkt des Kaufs zum sofortigen Fahrtantritt. Das auf der Tageskarte angegebene Datum gilt als Gültigkeitstag bis zum Betriebs- schluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online- Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festgelegt. Die Tageskarten des VVK BS müssen bei Fahrtantritt entwertet werden und gelten ab Zeitpunkt der Entwertung bis zum Be- triebsschluss. Online-Tickets erhalten ihre Gültigkeit automa- tisch. Ausgegebene und nicht entwertete Tageskarten des aktuel- len VVK BS Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktio- nen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gel- ten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemei- nen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. 8er-Tageskarten werden als 8er-Einzelabschnitte für eine Per- son, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Für den räumlichen Geltungsbereich der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Tages- karte unter Punkt 3.4. Ein Einzelabschnitt einer 8er-Tageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungs- bereich. Auf der Rückseite eines Einzelabschnittes ist der Name des Kar- teninhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Bei Fahrkarten- kontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Einzelabschnitte der 8er-Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Einzelabschnitte gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festge- legt. Ausgegebene und nicht entwertete 8er-Tageskarten des aktu- ellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wider- ruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der 8er-Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allge- meinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. 8er-Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.bsvg.net, www.harzbus-goslar.de, www.vb-bachstein.de

Tageskarten. Tageskarten werden als personengebundene Tageskarte für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS aus- gegeben. Kinder unter 6 Jahren werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Tageskarten für eine Person berechtigen eine Person zu belie- big vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich. Tageskarten für 2 Personen berechtigen bis zu 2 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich, Tageskarten für 3 Per- sonen berechtigen bis zu 3 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich usw. Im Namensfeld ist der Name des Inhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Auf den Tageskarten des VVK BS muss der Name des Karteninhabers auf die Rückseite des Fahrscheins eingetra- gen werden. Bei Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der auf der Tageskarte angegebenen Einstiegszone und Ausstiegszone. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der angegebenen Zonen 20, 40 oder 80 gültig. Tageskarten der Preisstufe 4 sind Netzkarten. Ihre zeitliche Geltungsdauer reicht vom auf dem Fahrschein an- gegebenen Gültigkeitstag an bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). des Entwertungstages. Tageskarten werden im Vorverkauf oder bereits entwertet ver- kauft. Bereits entwertete Tageskarten gelten ab dem Zeitpunkt des Kaufs zum sofortigen Fahrtantritt. Das auf der Tageskarte angegebene Datum gilt als Gültigkeitstag bis zum Betriebs- schluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online- Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festgelegt. Die Tageskarten des VVK BS müssen bei Fahrtantritt entwertet werden und gelten ab Zeitpunkt der Entwertung bis zum Be- triebsschluss. Online-Tickets erhalten ihre Gültigkeit automa- tisch. Ausgegebene und nicht entwertete Tageskarten des aktuel- len VVK BS Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktio- nen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gel- ten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemei- nen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. 8er-Tageskarten werden als 8er-Einzelabschnitte für eine Per- son, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Für den räumlichen Geltungsbereich der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Tages- karte unter Punkt 3.4. Ein Einzelabschnitt einer 8er-Tageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungs- bereich. Auf der Rückseite eines Einzelabschnittes ist der Name des Kar- teninhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Bei Fahrkarten- kontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Einzelabschnitte der 8er-Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Einzelabschnitte gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festge- legt. Ausgegebene und nicht entwertete 8er-Tageskarten des aktu- ellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wider- ruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der 8er-Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allge- meinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. 8er-Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.wvg.de, mobi38.de

Tageskarten. Tageskarten werden als personengebundene Tageskarte für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS aus- aus-gegeben. Kinder unter 6 Jahren werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Tageskarten für eine Person berechtigen eine Person zu belie- big beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich. Tageskarten für 2 Personen berechtigen bis zu 2 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich, Tageskarten für 3 Per- sonen Personen berechtigen bis zu 3 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich usw. Im Namensfeld ist der Name des Inhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Auf den Tageskarten des VVK BS muss der Name des Karteninhabers auf die Rückseite des Fahrscheins eingetra- gen eingetragen werden. Bei Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der auf der Tageskarte angegebenen Einstiegszone und Ausstiegszone. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der angegebenen Zonen 20, 40 oder 80 gültig. Tageskarten der Preisstufe 4 sind Netzkarten. Ihre zeitliche Geltungsdauer reicht vom auf dem Fahrschein an- gegebenen angegebenen Gültigkeitstag an bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). des Entwertungstages. Tageskarten werden im Vorverkauf oder bereits entwertet ver- kauftverkauft. Bereits entwertete Tageskarten gelten ab dem Zeitpunkt des Kaufs zum sofortigen Fahrtantritt. Das auf der Tageskarte angegebene Datum gilt als Gültigkeitstag bis zum Betriebs- schluss Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online- Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festgelegt. Die Tageskarten des VVK BS müssen bei Fahrtantritt entwertet werden und gelten ab Zeitpunkt der Entwertung bis zum Be- triebsschlussBetriebsschluss. Online-Tickets erhalten ihre Gültigkeit automa- tischautomatisch. Ausgegebene und nicht entwertete Tageskarten des aktuel- len aktuellen VVK BS Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktio- nen Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gel- ten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemei- nen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. 8er-Tageskarten werden als 8er-Einzelabschnitte für eine Per- sonPerson, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Für den räumlichen Geltungsbereich der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Tages- karte Tageskarte unter Punkt 3.4. Ein Einzelabschnitt einer 8er-Tageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungs- bereichGeltungsbereich. Auf der Rückseite eines Einzelabschnittes ist der Name des Kar- teninhabers Karteninhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Bei Fahrkarten- kontrollen Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amt- lichen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Einzelabschnitte der 8er-Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Einzelabschnitte gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festge- legtfestgelegt. Ausgegebene und nicht entwertete 8er-Tageskarten des aktu- ellen aktuellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wider- rufWiderruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der 8er-Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allge- meinen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. 8er-Tageskarten Monatskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.ons-peine.de

Tageskarten. Tageskarten werden als personengebundene Tageskarte für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS aus- gegeben. Kinder unter 6 Jahren werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Tageskarten für eine Person berechtigen eine Person zu belie- big vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich. Tageskarten für 2 Personen berechtigen bis zu 2 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich, Tageskarten für 3 Per- sonen berechtigen bis zu 3 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich usw. Im Namensfeld ist der Name des Inhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Auf den Tageskarten des VVK BS muss der Name des Karteninhabers auf die Rückseite des Fahrscheins eingetra- gen werden. Bei Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der auf der Tageskarte angegebenen Einstiegszone und Ausstiegszone. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der angegebenen Zonen 20, 40 oder 80 gültig. Tageskarten der Preisstufe 4 sind Netzkarten. Ihre zeitliche Geltungsdauer reicht vom auf dem Fahrschein an- gegebenen Gültigkeitstag an bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). des Entwertungstages. Tageskarten werden im Vorverkauf oder bereits entwertet ver- kauft. Bereits entwertete Tageskarten gelten ab dem Zeitpunkt des Kaufs zum sofortigen Fahrtantritt. Das auf der Tageskarte angegebene Datum gilt als Gültigkeitstag bis zum Betriebs- schluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online- Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festgelegt. Die Tageskarten des VVK BS müssen bei Fahrtantritt entwertet werden und gelten ab Zeitpunkt der Entwertung bis zum Be- triebsschluss. Online-Tickets erhalten ihre Gültigkeit automa- tischtisch ab der Uhrzeit des Kaufzeitpunktes bei Nutzung am selben Tag bzw. ab 00:00 Uhr bei Gültigkeit für einen zukünftigen Tag. Ausgegebene und nicht entwertete Tageskarten des aktuel- len VVK BS Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktio- nen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gel- ten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemei- nen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. 8er-Tageskarten werden als 8er-Einzelabschnitte für eine Per- son, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Für den räumlichen Geltungsbereich der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Tages- karte unter Punkt 3.4. Ein Einzelabschnitt einer 8er-Tageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungs- bereich. Auf der Rückseite eines Einzelabschnittes ist der Name des Kar- teninhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Bei Fahrkarten- kontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Einzelabschnitte der 8er-Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Einzelabschnitte gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festge- legt. Ausgegebene und nicht entwertete 8er-Tageskarten des aktu- ellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wider- ruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der 8er-Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allge- meinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. 8er-Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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Samples: www.vrb-online.de

Tageskarten. Tageskarten werden als personengebundene Tageskarte Tages- karte für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen, unabhängig unab- hängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif Stadt- tarif und den VVK BS aus- gegebenausgegeben. Kinder unter 6 Jahren Jah- ren werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Tageskarten für eine Person berechtigen eine Person zu belie- big beliebig vielen Fahrten im räumlichen GeltungsbereichGeltungsbe- reich. Tageskarten für 2 Personen berechtigen bis zu 2 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich, Tageskarten für 3 Per- sonen berechtigen Personen berech- tigen bis zu 3 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich usw. Im Namensfeld Unterschriftenfeld ist der Name des Inhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Auf den Tageskarten des VVK BS muss der Name des Karteninhabers auf die Rückseite des Fahrscheins eingetra- gen eingetragen werden. Bei Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität Iden- tität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Tageskarten Ta- geskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der auf der Tageskarte angegebenen Einstiegszone und Ausstiegszone. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der angegebenen Zonen 20, 40 oder 80 gültig. Tageskarten Tageskar- ten der Preisstufe 4 sind Netzkarten. Ihre zeitliche Geltungsdauer reicht vom auf dem Fahrschein an- gegebenen Fahr- schein angegebenen Gültigkeitstag an bis zum Betriebsschluss Be- triebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). des EntwertungstagesEntwertungsta- ges. Tageskarten werden im Vorverkauf oder bereits entwertet ver- kauft. Bereits entwertete Tageskarten gelten verkauft, sie gel- ten ab dem Zeitpunkt des Kaufs zum sofortigen FahrtantrittFahrt- antritt. Das auf der Tageskarte angegebene Datum gilt als Gültigkeitstag bis zum Betriebs- schluss Betriebsschluss des jeweiligen jeweili- gen Verkehrsunternehmens. Für Ausnahme sind die Online- Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festgelegtTa- geskarten zum VVK BS, sie werden als Vorverkaufs- fahrscheine verkauft. Die Tageskarten des VVK BS müssen bei Fahrtantritt entwertet werden und gelten ab Zeitpunkt der Entwertung bis zum Be- triebsschlussBetriebsschluss. Online-Tickets erhalten ihre Gültigkeit automa- tischNicht verwendete Tageskarten können nur vor Beginn des auf der Karte angegebenen Datums, beziehungs- weise nicht entwertet, zurückgenommen werden. Ausgegebene und nicht entwertete Tageskarten des aktuel- len aktuellen VVK BS Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt un- begrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- Um- tausch- oder Rücknahmeaktio- nen Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gel- ten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemei- nen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. 8er-Tageskarten werden als 8er-Einzelabschnitte für eine Per- son, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Für den räumlichen Geltungsbereich der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Tages- karte unter Punkt 3.4. Ein Einzelabschnitt einer 8er-Tageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungs- bereich. Auf der Rückseite eines Einzelabschnittes ist der Name des Kar- teninhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Bei Fahrkarten- kontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Einzelabschnitte der 8er-Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Einzelabschnitte gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festge- legt. Ausgegebene und nicht entwertete 8er-Tageskarten des aktu- ellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wider- ruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der 8er-Tageskarten nicht möglichmög- lich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen Bestim- mungen des § 6 der Allge- meinen Allgemeinen und Besonderen BeförderungsbedingungenBe- förderungsbedingungen. 8er-Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 Satz 2 EVO.

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Samples: www.stadtbus-goslar.de

Tageskarten. Tageskarten werden als personengebundene Tageskarte für eine, zwei, drei, vier und fünf Personen, unabhängig vom AlterAl- ter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS aus- gegebenausgegeben. Kinder unter 6 Jahren werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Tageskarten für eine Person berechtigen eine Person zu belie- big be- liebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich. Tageskarten Tages- karten für 2 Personen berechtigen bis zu 2 Personen zu beliebig belie- big vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich, Tageskarten Tageskar- ten für 3 Per- sonen Personen berechtigen bis zu 3 Personen zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungsbereich usw. Im Namensfeld ist der Name des Inhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Auf den Tageskarten des VVK BS muss der Name des Karteninhabers auf die Rückseite des Fahrscheins eingetra- gen einge- tragen werden. Bei Fahrkartenkontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der auf der Tageskarte angegebenen Einstiegszone und Ausstiegszone. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der angegebenen ange- gebenen Zonen 20, 40 oder 80 gültig. Tageskarten der Preisstufe Preis- stufe 4 sind Netzkarten. Ihre zeitliche Geltungsdauer reicht vom auf dem Fahrschein an- gegebenen angegebenen Gültigkeitstag an bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). des Entwertungstages. Tageskarten werden im Vorverkauf oder bereits entwertet ver- kauftverkauft. Bereits entwertete Tageskarten gelten ab dem Zeitpunkt Zeit- punkt des Kaufs zum sofortigen Fahrtantritt. Das auf der Tageskarte Ta- geskarte angegebene Datum gilt als Gültigkeitstag bis zum Betriebs- schluss Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online- Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festgelegt. Die Tageskarten des VVK BS müssen bei Fahrtantritt entwertet entwer- tet werden und gelten ab Zeitpunkt der Entwertung bis zum Be- triebsschluss. Online-Tickets erhalten ihre Gültigkeit automa- tischBetriebsschluss. Ausgegebene und nicht entwertete Tageskarten des aktuel- len VVK BS Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktio- nen Rücknahme- aktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen Lö- sen oder Entwerten der Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gel- ten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allgemei- nen und Besonderen Beförderungsbedingungen. Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Be- förderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. 8er-Tageskarten werden als 8er-Einzelabschnitte für eine Per- son, unabhängig vom Alter, für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Die Tageskarten des Stadttarifes sind nur in einer der Tarifzonen 20, 40 oder 80 und die des VVK BS nur in der Tarifzone 40 gültig. Für den räumlichen Geltungsbereich der Preisstufen 1 – 4, des Stadttarifs und des VVK BS gelten die Bestimmungen für Tages- karte unter Punkt 3.4. Ein Einzelabschnitt einer 8er-Tageskarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im räumlichen Geltungs- bereich. Auf der Rückseite eines Einzelabschnittes ist der Name des Kar- teninhabers in Druckbuchstaben einzutragen. Bei Fahrkarten- kontrollen ist auf Aufforderung die Identität durch einen amt- lichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) nachzuweisen. Einzelabschnitte der 8er-Tageskarten sind nur mit eingetragenem Namen gültig. Einzelabschnitte gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Für die Online-Tickets wird der Betriebsschluss aus technischen Gründen auf einheitlich auf 04:00 Uhr des Folgetages festge- legt. Ausgegebene und nicht entwertete 8er-Tageskarten des aktu- ellen Tarifs behalten ihre Gültigkeit unbegrenzt bis auf Wider- ruf. Es finden keine Umtausch- oder Rücknahmeaktionen statt. Es wird keine Erstattung geleistet. In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der 8er-Tageskarten nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen des § 6 der Allge- meinen All- gemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen. 8er-Tageskarten sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.

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