Tankkarten Musterklauseln

Tankkarten. Der LG übersendet nach Annahme des entsprechenden Antrags die Tankkarte der Mineralöl- oder Tankkartengesellschaft an die im Antrag angegebene Anschrift. Bereits mit Antragstellung erkennt der Antragsteller, im folgenden „Kunde“ genannt, die ausschließliche Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen werden für den LG nur insoweit verbindlich, als der LG sie im Einzelfall schriftlich anerkennt.
Tankkarten. 5.1 Jede Tankkarte verbleibt im Eigentum der Betreiberin. Ein Verlust ist der Betreiberin unverzüglich zu melden. Auf Verlangen der Betreiberin hat eine unverzügliche Rückgabe an diese zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, so trägt der Kunde die Kosten für den Ausfall. 5.2 Die von der Betreiberin auf den Kunden ausgestell- te(n) und ihm ausge-händigte(n) Tankkarte(n) darf/dür- fen von diesem nur für das jeweilige Fahrzeug mit dem in den Vertragsdaten angegebenen Kennzeichen einge- setzt werden. 5.3 Die Tankkarte(n) und deren jeweilige PIN-Nummer sind sorgfältig aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen. Es ist dem Kunden untersagt, die PIN auf der Karte zu vermerken oder mit der Karte zusammen in an- derer Weise zusammen aufzubewahren. Der Kunde hat bereits bei dem Verdacht, dass eine dritte Person un- berechtigt in den Besitz der Tankkarte(n) gelangt sein könnte, sofort eine Sperranzeige an die Betreiberin vornehmen. 5.4 Der Kunde haftet für jede missbräuchliche Verwen- dung der Tankkarte(n). Eventuellen Mehrkosten, die der Betreiberin durch einen Missbrauch der Tankkar- te(n) oder bei deren Abhandenkommen entstehen, werden dem Kunden belastet, es sei denn, dass die- sen an solchen Mehrkosten kein Verschulden trifft.
Tankkarten. Gestrichen - wird durch Betriebsvereinbarung neu geregelt
Tankkarten. 13.1 Für die Dauer des Mietvertrages wird dem Kunden eine Tankkarte für das MO zur Verfügung gestellt, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wird. Der Tankkartenvertrag wird im Namen und für Rechnung der Athlon Germany GmbH, Xx Xxxxxxxx 00,, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend: Athlon Germany) geschlossen. Der Tankkartenvertrag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung durch Athlon Germany. Die Abrechnung der durch den Gebrauch der Tankkarten entstandenen Ist-Kosten (Nettokosten ohne USt) erfolgt durch die Athlon Germany. Erfolgt die Nutzung der Tankkarten im Ausland, ist der Kunde verpflichtet auch die hierdurch entstandene USt an Athlon Germany zu erstatten. Für durch Athlon Germany geleistete Zahlungen in Fremdwährung gelten die zum Zeitpunkt der Zahlung aktuellen Umrechnungskurse. Entstehen durch die Nutzung der Tankkarten im Ausland sonstige Kosten, insbesondere Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung, ist der Kunde zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. Der Kunde wird hierzu der Athlon Germany ein SEPA- Lastschriftmandat erteilen. 13.2 Unter Verwendung der Tankkarten und des von Athlon mitgeteilten PIN-Code kann der Kunde im Namen und für Rechnung von Athlon Germany Kraftstoff und sonstige Waren und Dienstleistungen bei den entsprechenden Mineralölgesellschaften bargeldlos beziehen. Athlon übernimmt keine Gewähr für die Akzeptanz der Tankkarten bei den einzelnen Stationen der entsprechenden Mineralölgesellschaften. Der Kunde, respektive der Nutzer als sein Erfüllungsgehilfe ist verpflichtet, bei der Bezahlung den korrekten Kilometerstand des MO anzugeben. 13.3 Der Kunde ist zur Erstattung der Athlon Germany durch die Nutzung der Tankkarten entstandenen Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung durch Athlon Germany verpflichtet. 13.4 Der Kunde ist verpflichtet, den ihm zur Nutzung der Karten genannten PIN-Code geheim zu halten und ihn nur den von ihm zur Benutzung der Tankkarten ermächtigten Personen mitzuteilen. Der PIN- Code darf nicht auf den Karten vermerkt werden. Der Kunde hat diese Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der PIN-Code auf Wunsch des Kunden geändert wurde. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Tankkarten nicht Dritten zugänglich gemacht, insbesondere nicht in unbewachten Fahrzeugen aufbewahrt werden. Bei Beendigung des Vertrages werden die Tankkarten gesperrt. Der Kunde ist verpflichtet, diese unverzüglich zu entwerten und zu vernichten. 13.5 Übe...

Related to Tankkarten

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von BAIER abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertrags- ende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.