Ausschließliche Geltung. 1.1. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen mit unse- ren Lieferanten bei Bestellungen/Einkäufen und sonstigen Aufträgen, soweit nicht durch Individualabrede etwas an- deres vereinbart wird.
1.2. Widersprechende oder anders lautende Bedingun- gen des Lieferanten sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich für den jeweiligen Ver- tragsabschluss anerkennen.
Ausschließliche Geltung. Wenn in der Ver- kaufsbestätigung von ADM Bezug auf branchenübli- che Standardbedingungen genommen wird, gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (die „Bedin- gungen“) im Anschluss an die branchenüblichen Stan- dardbedingungen. In allen anderen Fällen erkennt der Käufer an, dass für alle bestehenden und zukünftigen Verträge über Waren und/oder Dienstleistungen aus- schließlich die Bedingungen gelten. Eigene Kaufbe- dingungen des Käufers werden durch ADM ausdrück- lich nicht anerkannt. Das gleiche gilt für Abschlussbe- dingungen von Vermittlern.
Ausschließliche Geltung. Die Bestimmungen dieser AGB mit allen zugehörigen Auftragsbestätigungen, Preislisten und Pflichtenheften ersetzen mit ausschließlicher Wirkung alle früheren Vereinbarungen, welcher Art auch immer. Ein unterschriebenes Faksimile dieses Vertrages ist gültig. Sollte zwischen dem vom Kunden vorerst übersandten Faksimile des unterschriebenen Vertrages und einer nachfolgend übersandten Ausfertigung ein Widerspruch bestehen, so gilt das als Erstes übersandte Faksimile. Wenn dieser Vertrag in zwei Ausfertigungen unterschrieben wird, gelten beide Ausfertigungen als Originale eines und desselben Vertrages.
Ausschließliche Geltung. Diese Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Testnutzer oder Dritter werden von finAPI nicht anerkannt und entfalten keine rechtliche Wirkung, es sei denn finAPI stimmt diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zu.
Ausschließliche Geltung. 1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für Vertragsverhältnisse zwischen Fujitsu Semiconductor Europe GmbH als Verkäufer, Dienstleister oder Lieferant (im Folgenden auch „Fujitsu“) und Unternehmern und sonstigen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Käufer, Auftraggeber oder Leistungsbezieher (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Für alle Lieferungen und Leistungen von Fujitsu, insbesondere die Herstellung und/oder Lieferung von Hardware und Software im Rahmen von Kauf-, sogenannten Werkliefer- oder Werkverträgen sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch Fujitsu, gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht ausdrücklich hierin oder schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und Fujitsu, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Das Angebot, die Auftragsbestätigung, die Herstellung und/oder der Verkauf jeglicher Produkte sowie die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Anwendung anderslautender allgemeiner Geschäfts- oder Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen; jeglichen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden Fujitsu gegenüber nur wirksam, wenn Fujitsu diesen Bestimmungen ausdrücklich schriftlich zustimmt; die Bezugnahme auf Schreiben, in denen auf Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden hingewiesen wird, stellt kein Einverständnis von Fujitsu mit diesen Bestimmungen dar. Das Personal von Fujitsu ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, die von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Fujitsu.
1.3 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für kostenlose Lieferungen und Leistungen von Fujitsu, soweit nicht nachfolgend oder im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Ausschließliche Geltung. 1.1.1. Alle Aufträge werden ausschließlich nach Maßgabe dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen angenommen und ausgeführt.
1.1.2. Streichungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch den Käufer sowie Vereinbarungen, die von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.1.3. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte des Käufers mit uns. Einer erneuten Übersendung oder Bezugnahme auf die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedarf es nicht.
Ausschließliche Geltung. Abweichende Bedingungen des Lieferers sind für uns nur verbindlich, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit diesen einverstanden erklärt haben. Lieferbedingungen des Lieferers, die dem Angebot des Lieferers beigefügt werden, wird bereits hiermit ausdrücklich wider- sprochen. Dies auch dann, soweit diese Bedingungen in einem Bestä- tigungsschreiben enthalten sind.
Ausschließliche Geltung. Falls nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbehaltlose Annahme von Waren, Erbringung von Dienstleistungen oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
Ausschließliche Geltung. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellun- gen/Einkäufe und sonstige Aufträge (Geschäfte), soweit nicht durch Individualabrede etwas anderes vereinbart wird. Sie gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Lieferanten, selbst wenn wir nicht gesondert auf ihre Geltung hinweisen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten haben unabhängig davon, ob sie diesen Einkaufsbedingungen wi- dersprechen oder diese ergänzen, keine Gültigkeit.
Ausschließliche Geltung. Für Leistungen, Lieferungen und Angebote von T+S gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Auftraggeber wird beim er- sten Vertragsschluß vereinbart, daß die Bedingungen auch für sämtliche Folgegeschäfte gelten. Bedingungen des Auftraggebers, die den T+S- Bedingungen widersprechen, von ihnen abweichen oder ergänzende Regelungen enthalten, werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn T+S in Kenntnis entgegenstehender oder abwei- chender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos leistet oder liefert.