Tarifbeschreibung. Tarif RLV24: Risikolebensversicherung Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt.
Tarifbeschreibung. 1.1 Risikolebensversicherung mit konstanter Versiche rungssumme und Umtauschrecht:
1.2 Risikolebensversicherung mit linear fallender Ver sicherungssumme und Umtauschrecht:
1.3 Risikolebensversicherung mit progressiv fallender Versicherungssumme und Umtauschrecht:
1.4 Risikolebensversicherung mit variabler Versicherungs summe, jährlicher Beitragsneuberechnung und Umtauschrecht:
a) Anpassung des Beitrags bei gleich bleibender Ver- sicherungssumme;
b) Anpassung der Versicherungssumme bei gleich bleibendem Beitrag.
1.5 Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungs summe und Umtauschrecht für zwei verbundene Leben:
1.6 Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme und Umtauschrecht für zwei verbundene Leben:
1.7 Risikolebensversicherung mit progressiv fallender Versicherungssumme und Umtauschrecht für zwei verbundene Leben:
1.8 Risikolebensversicherung mit variabler Versicherungs summe, jährlicher Beitragsneuberechnung und Umtauschrecht für zwei verbundene Leben:
a) Anpassung des Beitrags bei gleich bleibender Ver- sicherungssumme;
b) Anpassung der Versicherungssumme bei gleich bleibendem Beitrag.
Tarifbeschreibung. Tarif 11: Krankenhaustagegeld-Versicherung Leistungen Tarife 181-183: Ambulante Heilbehandlung-Zusatzversicherung
Tarifbeschreibung. Tarif RLV: Risikolebensversicherung Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung stirbt. Tarif RLVV: Risikolebensversicherung für zwei Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme, wenn eine der versi- cherten Personen während der Dauer dieser Versicherung stirbt. Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherten zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal. Tarif RLVF: Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan ALV7119_RLV2022.01_2022.12_V2 Wir zahlen die jeweils aktuelle vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung stirbt. Die Versicherungssumme fällt jährlich. Erstmals fällt die Versiche- rungssumme zum ersten Versicherungsjahrestag am Ende der gewähl- ten tilgungsfreien Zeit. Ab diesem Zeitpunkt hängt die jeweilige Höhe der Versicherungssumme von den getroffenen Vereinbarungen – unter anderem Zins- und Tilgungssatz – ab. Den bei Vertragsbeginn verein- barten genauen Verlauf der Versicherungssumme finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Sie können die jeweils gültige Versicherungssumme anpassen. Weitere Informationen dazu finden Sie in § 14.
Tarifbeschreibung. Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und/oder anderen Kostenträgern ist in vollem Umfang vorab in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen. Vor Vertragsabschluss angeratene, geplante oder begonnene Zahnersatzmaßnahmen sind nicht versichert. Versicherungsschutz besteht nicht für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss fehlenden (mit Ausnahme von Weisheitszähnen) und/oder durch Prothesen ersetzten Zähnen (herausnehmbarer Zahnersatz). Ein vollständiger Lückenschluss gilt nicht als fehlender Zahn.
Tarifbeschreibung. Tarif Ri (04/20): Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungs- dauer stirbt, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme. Tarif RiF (04/20): Risikolebensversicherung mit fallender Versiche- rungssumme Wenn die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) während der Versicherungs- dauer stirbt, zahlen wir die jeweils vereinbarte Versicherungssumme. Die vereinbarte Anfangsversicherungssumme fällt ab dem vereinbar- ten Versicherungsbeginn jährlich gleichmäßig um einen konstanten Betrag. Dieser wird so bemessen, dass mit Ablauf der Versiche- rungsdauer die versicherte Summe null ist.
Tarifbeschreibung. Tarif LVW (01/17): Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz Nachfolgend beschreiben wir Ihnen die versicherten Leistungen:
Tarifbeschreibung. Allgemeine Versicherungsbedingungen P310
Tarifbeschreibung. Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruch- tung) unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Behandlung die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine organisch bedingte Sterilität der versi- cherten Person besteht, die allein mittels künst- licher Befruchtung/Insemination überwunden wer- den kann, sowie die Behandlung bei verheirateten bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erfolgt und eine deutliche Erfolgsaussicht für die gewählte Behandlungsmethode besteht.
Tarifbeschreibung. Hilfsmittel – ausgenommen Sehhilfen;