Taxen. Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenom- mene - Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ 47 Abs. 1 PBefG).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Taxen. Taxen sind PersonenkraftwagenPkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenom- mene entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ 47 Abs. 1 PBefG).
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Taxen. Taxen sind PersonenkraftwagenPkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während wäh- rend der Fahrt entgegengenom- mene entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem ei- nem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ §47 Abs. Absatz 1 PBefG).
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Taxen. Taxen sind PersonenkraftwagenPkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen zugelasse- nen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenom- mene entgegengenommene - Beförderungsaufträge Beförderungs- aufträge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ §47 Abs. Absatz 1 PBefG).
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Samples: KFZ Versicherung
Taxen. Taxen sind Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz Betriebs- sitz oder während der Fahrt entgegengenom- mene entgegengenommene - Beförderungsaufträge Beförderungsauf- träge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt (§ 47 Abs. Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz - PBefG).
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