Taxen. Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast be- stimmten Ziel ausführt. Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbs- mäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Taxen. Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsaufträge Be- förderungsaufträge zu einem vom Fahrgast be- stimmten bestimmten Ziel ausführt. Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbsmäßig gewerbs- mäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden. Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die gewerbs- mäßig gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung