Technische Sicherheit Musterklauseln

Technische Sicherheit. 1. Jede Vertragspartei hat die Lufttüchtigkeitszeugnisse, die Befähigungszeugnisse und Ausweise, die von der anderen Vertragspartei ausgestellt oder anerkannt wurden und noch gültig sind, für den Betrieb der in diesem Abkommen vorgesehenen Luft- verkehrslinien als gültig anzuerkennen, vorausgesetzt, dass die Anforderungen für diese Zeugnisse oder Ausweise zumindest den Mindestanforderungen entsprechen, die aufgrund des Übereinkommens festgelegt sind.
Technische Sicherheit. 1. Jede Vertragspartei kann jederzeit Konsultationen über die von der anderen Vertragspartei eingehaltenen Sicherheitsnormen bezüglich Besatzung, Luftfahrtzeu- ge oder deren Betrieb verlangen. Solche Konsultationen müssen innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Eingang des Gesuchs stattfinden.
Technische Sicherheit. Der Einsatz von Cloud Computing ist stets auch im Kontext weiterer Gefährdungen der Daten im Gesamtfluss der Daten eines Unternehmens zu sehen. Vom „Betreten“ der Unternehmenssphäre oder der Erfindung selbst beispielsweise einer Innovation durch Unternehmensmitarbeiter bis zur Auswertung durch die Geschäftsleitung dieser Information für strategische Zwecke, durchläuft die Information eine Vielzahl von Systemen und passiert entsprechend viele Schnittstellen unterschiedlichster Art (PC Hardware-Schnittstellen, externe Speicher, interne Datenleitungen, Zugriffsberechtigungen durch Admins, back-up Systeme, Gespräche zwischen Mitarbeiter, Aufzeichnungen, Ausdrucke, Bildschirmanzeigen, etc.) Die Übermittlung und Speicherung oder Verarbeitung in einem Cloud System sind nur ein Element dieser zahlreichen Informationsstationen. Cloud Verträge beinhalten dabei üblicherweise folgende Arten von Sicherheitsaussagen: Basiszusagen für Sicherheitsinfrastruktur, Einhaltung on Standards/ Normen (ISO, DIN, ANSII, IT Grundschutz-Kataloge des BSI, ITIL CobiTm TCSEC), Prüfsiegel und –zeritifikate, Testate (z.B. trusted Cloud Initiative), Berichtspflichten, Aktualisierungspflichten, Sanktionen (Security Service Level Objectives), Sicherheitspflichten der Nutzer untereinander sowie der Nutzer gegen sich selbst (Obliegenheiten). Dabei besteht die Funktion dieser Zusagen in der vertraglichen Soll- Zustandsbeschreibung. Erfolgen die Aussagen konkret zu technischen Standards, so sind sie verbindlich, ihr Unterschreiten eine Verletzung der Hauptpflicht. Die Zusagen decken in aller Regel die beiden Bereiche der Verfügbarkeit der Infrastrukturen im Innenverhältnis einerseits und der Angriffssicherheit nach außen andererseits ab. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach § 9 BDSG gilt der Stand der Technik nach Art. 17 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie 1995/46 EG vom 24.10.1995 als maßgebliches Sicherheitsniveau. Erforderlich sind damit also die technischen Möglichkeiten zum maßgeblichen Zeitpunkt.
Technische Sicherheit. 3.1 Firewalls und Antivirus-Maßnahmen: Die Systeme befinden sich hinter schützenden Fire- walls, so wie Antivirus-Vorrichtungen an einschlägigen Servern installiert worden sind, wobei die Systeme ebenfalls gegen die Abwicklung schädlichen Codes gesichert sind, alles nach geltenden branchenüblichen Standards.
Technische Sicherheit. Die Kulturgemeinschaft setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- Verschlüsselung (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256-Bit-Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.