Technische und organisatorische Maßnahmen. (1) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier nicht das gesetzlich geforderte Mindestmaß unterschritten wird. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. (3) Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist. (4) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nicht gestattet. (5) Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein.
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Samples: Data Processing Agreement, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten, Data Processing Agreement
Technische und organisatorische Maßnahmen. (1) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier nicht das gesetzlich geforderte Mindestmaß unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
(3) Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
(4) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nicht gestattet.
(5) Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert.
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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Technische und organisatorische Maßnahmen. (1) Die vom Auftragnehmer umgesetzten Datensicherheitsmaßnahmen sind in Anhang 1 beschriebenen.
(2) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht das gesetzlich geforderte Mindestmaß unterschritten wird.
(23) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
(3) . Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
(4) Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen im HomeOffice ist zulässig. Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass dabei die Datensicherheit nicht gestattetbeeinträchtigt wird und die Kontrollrechte des Auftraggebers uneingeschränkt ausgeübt werden können.
(5) Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für Der Auftragnehmer führt den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen regelmäßigen Nachweis der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich seinErfüllung seiner Pflichten.
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