Common use of Technische Unterstützung Clause in Contracts

Technische Unterstützung. Die technische Unterstützung durch die Stadt Dortmund umfasst:  die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte,  eine Einweisung in die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte und deren Nutzung,  eine Checkliste zur Unterstützung bei der Gewährleistung einer sicheren Nutzung der mobilen Endgeräte.  Der Verleiher behält sich vor, die auf den zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräten gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. B. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme automatisiert zu analysieren.  Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf den mobilen Endgeräten vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen.  Apps und sonstige Software dürfen nur nach Genehmigung durch den Verleiher installiert werden. Liegt eine Genehmigung vor, muss die Software über Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand gehalten werden.  Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltung überwacht und verwaltet der Schulträger die mobilen Endgeräte. Der Verleiher behält sich vor, über die Mobilgeräteverwaltung mobile Endgeräte wie folgt zu administrieren z. B.  Entsperrcode zurücksetzen  Gerät sperren (Entsperrcode aktivieren)  Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen  Übertragung von Nachrichten auf die Geräte  Installierte Restriktionsprofile  Bei der Rückgabe müssen alle persönlichen Daten von dem mobilen Endgerät entfernt werden (z. B. E-Mails).  Alle gesetzten Passwörter müssen deaktiviert werden, damit der Administrator das mobile Endgerät neu einrichten kann.  Das Gerät sollte auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Nutzungsbedingungen Für Endgeräte Von Schülerinnen Und Schülern, Nutzungsbedingungen Für Endgeräte Von Schülerinnen Und Schülern

Technische Unterstützung. Die technische Unterstützung durch die Stadt Dortmund den Verleiher umfasst: die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte,  Zurücksetzung auf Grundkonfigurationen nach bei Verlust, Rückgabe oder auf Veranlassung durch die Schule  Rücksetzung des PINS auf Veranlassung durch die Schule  eine Einweisung in die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte Anleitung zur Einrichtung und deren Nutzung,  eine Checkliste zur Unterstützung bei der Gewährleistung einer sicheren Nutzung der mobilen EndgeräteEndgeräte  Eine Einweisung in die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte und die Nutzung des Xxxxxx bspw. mit der schulischen Lernplattform erfolgt durch die Schule.  Der Verleiher behält sich vor, die auf den zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräten gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. B. Mobilgerätverwaltung, Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-IT- Systeme automatisiert zu analysieren.  Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf den mobilen Endgeräten vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen.  Apps und sonstige Software dürfen nur nach Genehmigung durch den Verleiher installiert werden. Liegt eine Genehmigung vor, muss die Software über Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand gehalten werden.  Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltung überwacht und verwaltet der Schulträger Verleiher die mobilen Endgeräte. Der Verleiher behält sich vor, über die Mobilgeräteverwaltung mobile Endgeräte wie folgt zu administrieren z. B.  administrieren:  Entsperrcode zurücksetzen Gerät sperren (Entsperrcode aktivieren) Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen Übertragung von Nachrichten auf die Geräte  Installation von Software Installierte Restriktionsprofile  Bei Apps und sonstige Software können nur durch den Verleiher mittels der Rückgabe müssen alle persönlichen Daten von dem mobilen Endgerät entfernt werden (z. B. E-Mails)Mobilgeräteverwaltung installiert werden. Die benötigten schulischen Apps sind in der Grundkonfiguration vorinstalliert.  Alle gesetzten Passwörter müssen deaktiviert werdenDer Verleiher darf Konformitätsregeln [Konfigurationsprofile] erstellen, damit der Administrator um so erforderliche Update- oder Datensicherungsbedarfe oder Verstöße durch den Entleiher etwa in Bezug auf das mobile Endgerät neu einrichten kannnicht-autorisierte Entfernen bestehender Nutzungsbeschränkungen festzustellen.  Das Gerät sollte auf Voraussetzung für die Werkseinstellungen zurückgesetzt werdenEinrichtung des mobilen Endgerätes und die Mobilgeräteverwaltung durch den Schulträger oder die Schule ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzerin oder des Nutzers. Dieser muss seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung geben. Bei Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich und erfolgt mit gesonderter Erklärung, die diesem Vertrag beigefügt wird. Die Einwilligungserklärung sowie die im Anhang 2 dargestellten Datenschutzhinweise tragen den Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung Rechnung.

Appears in 1 contract

Samples: ebg-castrop.de

Technische Unterstützung. Die technische Unterstützung durch den Schulträger / die Stadt Dortmund Schule umfasst:  die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte,  eine Einweisung in o die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte o den Support bei Problemen und deren NutzungStörungen des mobilen Endgerätes o Abwicklung im Rahmen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen o die Einführung in die Benutzung,  eine Checkliste zur Unterstützung bei sowie die Einbindung in den Unterricht erfolgt durch die Lehrkräfte an der Gewährleistung einer sicheren Nutzung der mobilen EndgeräteSchule.  Der Verleiher behält sich vor, die auf den zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräten gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. B. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme automatisiert zu analysieren.  Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf den mobilen Endgeräten vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen.  Der Verleiher darf Konformitätsregeln erstellen, um so erforderliche Update- oder Datensicherungsbedarfe oder Verstöße durch den Entleiher etwa in Bezug auf das nicht- autorisierte Entfernen bestehender Nutzungsbeschränkungen festzustellen.  Nur für Laptops gilt: Apps und sonstige Software dürfen nur nach Genehmigung durch den Verleiher installiert werden. Liegt eine Genehmigung vor, muss die Software über Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand gehalten werden.  Nur für Tablets gilt: Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung (MDM) administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltung überwacht und verwaltet der Schulträger Verleiher die Einstellungen auf den mobilen EndgeräteEndgeräten. Der Verleiher behält sich vor, über die Mobilgeräteverwaltung mobile Endgeräte wie folgt zu administrieren z. B.  Entsperrcode zurücksetzen  Gerät sperren (Entsperrcode aktivieren)  Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen  Übertragung von Nachrichten auf die Geräte  Installierte Restriktionsprofile  Bei Änderungen an der Rückgabe müssen alle persönlichen Daten von dem mobilen Endgerät entfernt werden (z. B. E-Mails).  Alle gesetzten Passwörter müssen deaktiviert werden, damit der Administrator das mobile Endgerät neu einrichten kann.  Das Gerät sollte auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werdenKonfiguration vorzunehmen.

Appears in 1 contract

Samples: willibrord-gymnasium-emmerich.de