Technische Unterstützung. Die Vertragsparteien kommen überein, die Bereitstellung technischer Unterstützung für Ver- tragsparteien - insbesondere für die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer oder Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen sind - entweder zweiseitig oder durch die zuständigen internationalen Organisationen zu fördern, um die Durchführung dieses Vertrags zu erleichtern.
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Samples: www.health.belgium.be, www.fao.org
Technische Unterstützung. Die Vertragsparteien kommen überein, die Bereitstellung technischer Unterstützung für Ver- tragsparteien Vertragsparteien - insbesondere für die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer Entwicklungs- oder Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen Schwellenländer sind - entweder zweiseitig bilateral oder durch die zuständigen internationalen Organisationen zu fördern, um die Durchführung Umsetzung dieses Vertrags zu erleichtern.
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Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at
Technische Unterstützung. Die Vertragsparteien kommen überein, die Bereitstellung technischer Unterstützung für Ver- tragsparteien - Vertragsparteien – insbesondere für die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer Entwicklungslän- der oder Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen sind - – entweder zweiseitig oder durch die zuständigen internationalen Organisationen zu fördern, um die Durchführung dieses Vertrags zu erleichtern.
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Samples: fedlex.data.admin.ch