Technologien Musterklauseln

Technologien. Bitdefender setzt Sie darüber in Kenntnis, dass in bestimmten Anwendungen und Produkten Technologie zur Datensammlung eingesetzt wird, um technische Informationen (einschließlich verdächtiger Dateien) zu sammeln, um die Produkte zu verbessern, um entsprechende Dienstleistungen anzubieten, um sie an neueste Entwicklungen in der Branche anzupassen und um zu verhindern, dass das Produkt ohne gültige Lizenz oder illegal genutzt wird oder durch Malware beschädigt wird. Sie akzeptieren, dass Bitdefender solche Informationen als Teil der angebotenen Dienste in Bezug auf das Produkt nutzt und um zu verhindern, dass Malware Programme auf Ihrem Gerät laufen. Mit der Annahme bestätigen und genehmigen Sie dieser Abmachung die mit Hilfe der Sicherheits Tehnologie die Überprüfung des unpersönlichen Datenverkehrs ausführt, mit Hilfe dessen wir Malware erkennen können und den von Malware eventuell angerichteten Schaden vermeiden können. Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Bitdefender unter Umständen Updates und Erweiterungen zu diesem Programm oder Produkt zur Verfügung stellt, die automatisch auf Ihr Gerät heruntergeladen werden. Mit der Annahme dieser Vereinbarung stimmen Sie zu, dass einige der ausführbaren Dateien, die als potenziell gefährlich gelten, an die Bitdefender-Server zum Zwecke der Überprüfung übermittelt werden dürfen. Bitdefender behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit von den in Ihrem Bitdefender-Produkt aktivierten Modulen und Diensten bestimmte Informationen auf dem Computer zu sammeln, auf dem das Produkt installiert ist. Derartige Informationen können sich auf mögliche Sicherheitsrisiken oder auf URLs oder besuchte Websites beziehen, die von dem Bitdefender-Produkt und den Dienstleistungen als potenziell betrügerische Aktivitäten eingestuft werden. Die URLs könnten persönlich identifizierbare Informationen beinhalten, die eine potenziell betrügerische Website ohne Ihre Einwilligung sammeln möchte. Sie stimmen daher zu, dass bestimmte Produktmodule,-dienste und komponenten Daten auf Ihrem System sammeln dürfen, um damit die Fähigkeit der Bitdefender-Produkte zur Erkennung von schädlichen Verhaltensweisen, potenziell betrügerischen Websites und anderen Online-Sicherheitsrisiken zu beurteilen und zu verbessern. Bitdefender nutzt darüber hinaus eigene Cloud-Technologien, um bestimmte URLs, Dateien oder E-Mails zu überprüfen, die von Ihren Systemen übermittelt wurden. Sie stimmen zu, dass Bitdefender berechtigt ist, (i) die vom installierten ...
Technologien. Umsatz-/ Ertragslage Kundenkreis Mitarbeiter Standort(-e) Sonstiges Unternehmer Verkaufsgrund Verkaufsziel Verkaufspreis Idealer Erwerber 🡺 200.000 EUR Ein ausführliches Unternehmensexposee mit den geschäftsüblichen Unternehmensdaten und -zahlen 🡺 wird nach dem persönlichen Kennenlernen zur Verfügung gestellt; der Unternehmenswert wurde auf Basis anerkannter Multiplikator-Modelle für ein Small Cap angesetzt;
Technologien. Der Bereich Technologien bietet nach Auffassung der Emittentin ein besonders hohes Wachstumspotenzial. Der Technologiemarkt insbesondere in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) ist zunehmend diversifiziert und umfasst sowohl bekannte B2C-Geschäftsmodelle als auch ein großes Ökosystem von B2B-Lösungen und -Dienstleistungen. Viele der Unternehmen sind in den letzten Jahren entstanden und haben zwischenzeitlich eine kritische Größe erreicht. Die rasante Entwicklung des DACH- Technologiemarktes wird sich auch zukünftig fortsetzen. Sowohl die Finanzierungs- als auch die globalen Wettbewerbstrends unterstützen die Annahme, dass Software, digitale Medien und Health Tech in den nächsten Jahren besonders starke Treiber sein werden. Dies spiegelt sich auch in einem starken Anstieg der Exit-Aktivitäten in der DACH-Region wider, die vor allem durch strategische M&A-Transaktionen, Private- Equity-Buyouts und IPOs getrieben werden (Clipperton, Studie über die Technologie-Branche in der DACH- Region, April 2021). Trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten geben nach einer Studie von Capgemini zu IT-Trends in 2022 zudem rund drei Viertel der in der Studie befragten Unternehmen und Behörden an, ihre Ausgaben im Bereich IT perspektivisch erhöhen zu wollen. Die IT spielt bei Behörden und für die Expansionspläne vieler Unternehmen also eine entscheidende Rolle (Capgemini, Studie zu IT-Trends in 2022). Bei der Frage, inwieweit die Forcierung von IT-getriebenen Unternehmensstrategien – vor allem in den Bereichen Digitalisierung, IT- Sicherheit, Technologie und Cloud – Auswirkungen auf das IT-Gesamtbudget der Unternehmen hat, gibt nach einer weiteren Studie fast ein Viertel der Befragten an, die Ausgaben im Vergleich zu 2021 um mehr als zehn Prozent zu erhöhen. Weitere 46 Prozent wollen ebenfalls mehr in ihre IT investieren – allerdings mit vergleichsweise moderaten Steigerungsraten von unter zehn Prozent (Horváth Digital; Studie CIO-Agenda 2022). Auch die Finanzierung für Technologie-Start-ups in Deutschland ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Lag sie im Jahr 2015 noch bei rund EUR 1,5 Mrd., betrug sie für 2020 bereits EUR 4,0 Mrd. Darüber hinaus erwarten Marktteilnehmer, dass sich ein Ökosystem von DACH-ansässigen Investoren herausbilden wird, die durch ihren gezielten Investitionsfokus den Technologiesektor weiter stärken werden (Clipperton, Studie über die Technologie-Branche in der DACH-Region, April 2021). Neben sehr sichtbaren, Venture-Capital-finanzi...

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  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf (1) gentechnische Arbeiten, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (3) Erzeugnisse, die - Bestandteile aus GVO enthalten, - aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine ande- ren Auftraggeber oder Mitarbeiter von NFG abwer- ben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein et- waiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventi- onalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sach- verhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versi- cherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Auf- nahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung. - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungs- missbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag, - aus versicherungsmedizinischen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung. - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer. - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung.

  • Zeugnis Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis).