Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf Musterklauseln

Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf. Jede natürliche oder juristische Person ist berechtigt, sich nach Maßgabe dieser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Gewinnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An den monatlichen Ziehungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung erworbenen, bar oder durch Belastung des Xxxxxx des Gewinnsparers bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung des Loses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags steht dem Gewinnsparer ein Widerrufsrecht gem. § 312 g BGB nicht zu.
Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf. Jede natürliche oder juristische Person ist berechtigt, sich nach Maßgabe die- ser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Teilnehmer oder Ge- winnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An den monat- lichen Ziehungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung er- worbenen, bar oder durch Belastung des Xxxxxx des Gewinnsparers bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung des Loses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags steht dem Ge- winnsparer ein Widerrufsrecht gem. § 312 g BGB nicht zu. Der Gewinnsparer kann seine Vertragserklärung zum Sparvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, E- Mail, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Beleh- rung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich an die Bank zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen aus dem Sparvertrag zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. X. Xxxxxx) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass der Gewinnsparer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Mit dem Widerruf des Sparvertrags erlischt gleich- zeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie. Das Widerrufsrecht des Ge- winnsparers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Gewinnsparer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf. Jede natürliche oder juristische Person ist berechtigt, sich nach Maßgabe dieser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Gewinnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An den monatlichen Zie- hungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung erworbenen, bar oder durch Belastung des Xxxxxx des Gewinnsparers bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung des Loses jeder- zeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Eine vertragliche Min- destlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags steht dem Ge- winnsparer ein Widerrufsrecht gem. § 312 g BGB nicht zu.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Verfügungsberechtigung Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit (insbesondere der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Bezugsberechtigung Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim- mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versicherungsfall ein. Nach dem Tod der versi- cherten Person kann das Bezugsrecht für die Todesfall-Leistung nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werden.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.