Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
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Samples: www.energieuri.ch, www.altstaetten.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages dieser Ver- tragsbedingungen oder eines entsprechenden Vertrags als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit Gül- tigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner Ver- tragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam ge- wordenen Teil angestrebte Zweck so weit als soweit wie möglich erreicht er- reicht wird.
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Samples: www.sisa.ch, www.sisa.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages dieser AGB oder damit zusammenhängender Verträge als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner Vertragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: www.gib-solutions.ch, www.ewo-kommunikation.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: vitalmedia.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassenanpas- sen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: www.bar.admin.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages Vertrags als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
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Samples: www.elektra-sissach.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder Teile werden, so soll dies die Wirksamkeit des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen insgesamt nicht berührtberühren. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall unwirksame Bestimmung soll vielmehr auf dem Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Regelung ersetzt werden, die den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wirdParteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen und technischen Zwecken möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ergänzung etwaiger Vertragslücken.
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Samples: www.ccv.eu
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen Bestim- mungen oder Teile des dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam un- wirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner Vertragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam geworde- nen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: www.xinfra.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages Vertrags, der AGB bzw. eines Zusatzes als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner Vertragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: www.thescope.com
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen Teile dieses Vertrags nichtig sein oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisenrecht- sunwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührtgilt der Vertrag als solcher weiter. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, auslegen und anwen- den, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder rechtsunwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als möglich recht- lich zulässig erreicht wird.
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Samples: Software Pflegevertrag
Teilnichtigkeit. Sollten Sollte sich einzelne eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird ist dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen bzw. der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht berührtbetroffen. Die Vertragspartner Parteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: www.inovit.ch
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprünglich von den Vertragsparteien mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit als wie möglich erreicht wird.
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Samples: about.planik.ch