Common use of Teilnichtigkeit Clause in Contracts

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf Anfrage

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 Firma ELE Verteilnetz GmbH Abteilung / 309 - 30 Ansprechpartner SV-S / Xxxxx Xxxxxxxxx Straße Hausnr. Xxxxxxxxxxx 00 XXX Xxx 00000 Xxxxxxxxxxxxx Telefon 02 09 / 165 – 23 56 Fax E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggfxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx Firma Abteilung / Ansprechpartner Straße Hausnr. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von PLZ Ort Telefon Fax E-Mail als Übertragungsweg Der Lieferant beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Lieferant und Netzbetreiber geschlossenen Netznutzungsvertrages (Lieferantenrahmenvertrag), die Anschlussnutzung an der nachfolgend aufgeführten Marktlokation des vom Lieferanten belieferten Letztverbrauchers (Zutreffendes bitte ankreuzen): ✔ zu unterbrechen (innerhalb von 6 Werktagen) schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. einen bereits erteilten Auftrag zur Unterbrechung Straße Hausnr. PLZ Ort Marktlokations-ID Zähler-Nr. Name, Vorname / Firma Straße Hausnr. PLZ Ort Der Lieferant versichert, • dass er dem Anschlussnutzer gegenüber vertraglich zur Sperrung berechtigt ist, • dass die Voraussetzungen zur Sperrung vorliegen und • dass dem Letztverbraucher keine Einreden und Einwendungen zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadenersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben. Der Lieferant trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Studie über sichere webbasierte ÜbertragungswegeWiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, Version 2.0, verwiesenwenn die Entsperrung vom Lieferanten beauftragt wird. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber Die Kosten richten sich nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlichSperrung/Entsperrung geltenden Preisen des Netzbetreibers. Ist eine Sperrung/Entsperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung wird der Mehr-/Mindermengenabrechnung Netzbetreiber den Lieferanten hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Ort, Datum, Unternehmensname (elektronische Form ausreichend) - Verteilnetzbetreiber (VNB) - - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf Anfrageals Vertragsparteien bezeichnet –

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Samples: Netznutzungsvertrag

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 § 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach § 1 Ziffer 4 des Lieferantenrahmenvertrages relevanten Daten sind ausschließlich über die nachfolgend genannte E-Mail AdresseMail-Adresse sowie den angegebenen Fristen an den Netzbetreiber zu übermitteln: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC Bitte geben Sie das Format orthografisch identisch in der jeweils von Betreffzeile der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf Identifikation des Mailinhalts beim Versand an. Beispiel: Für MSCONS-Formate ist im Betreff der E-Mail der Begriff “MSCONS“ anzugeben. Etwaige zusätzliche Textmeldungen in entsprechenden E-Mails finden aufgrund der automatisierten Bearbeitung keine Berücksichtigung. Für individuelle Anfragen gelten die Studie über sichere webbasierte Übertragungswegein dieser Anlage kommunizierten E-Mail-Adressen. § 2 Kommunikationsparameter Transportkunde Der Transportkunde teilt dem Netzbetreiber seine Kommunikationsparameter gemäß dieser Anlage bzw. mit einem gesonderten Kommunikationsdatenblatt mit. Dazu gehören insbesondere die E-Mail-Adresse(n), Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der an die der Netzbetreiber verwendet die für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten senden soll sowie die Angabe der Bilanzkreisnummer(n) bzw. Sub- Bilanzkontonummer(n), die Bankverbindung und Ansprechpartner für Lieferantenrahmenverträge, Energiedatenmanagement, Netzabrechnung und Datenaustauschformaten. § 3 Angaben und Ansprechpartner Netzbetreiber Stadtwerke Weißwasser GmbH Straße des Xxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxxx DVGW/ILN–Codenummer: 9870042100006 (Marktfunktion Verteilernetzbetreiber) § 4 Angaben und Ansprechpartner Transportkunden Name / Firma: Straße (Anschrift): PLZ Ort (Anschrift): DVGW/ILN–Codenummer: Bilanzkreisverantwortliche(r): Bilanzkreisnummer(n) bzw. Sub-Bilanzkontonummer(n): Bankverbindung des Transportkunden: BIC: IBAN.: Lieferantenrahmenverträge Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefax Energiedatenmanagement Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefax Netzabrechnung Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefax Ansprechpartner für das Nachrichtenformat MSCONS, UTILMD, INVOIC, REMADV, CONTRL und APERAK sowie für die Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefax Unterbrechung der Netznutzung Ansprechpartner Telefonnummer E-Mail-Adresse Telefax Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen 1. In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie gegebenenfalls weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. 2. Rechnungen und Abschlagsrechnungen bzw. Abschlagspläne werden zu dem vom Netzbetreiber angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei SWW. Bei Zahlungsverzug des Transportkunden ist SWW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. So wird bei Zahlungsverzug für jede Mahnung ein Betrag von 4,00 € berechnet. 3. Für andere Leistungen nach diesem Vertrag, die nicht bereits über § 9 abgegolten sind (insbesondere für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Anschlussnutzung nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00NDAV, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich sowie für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor zusätzliche Ablesungen und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenAbrechnungen auf Transportkundenwunsch, die nicht am Stichtag stattfindender Anreizregulierung gemäß 21a EnWG und ARegV unterliegen), werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für zahlt der Transportkunde dem Netzbetreiber die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen vom Netzbetreiber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfragePreise.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch keine Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 - Einfamilienhaus Sachsen Anhalt (EWE) HEF - Mehrfamilienhaus Sachsen-Anhalt (EWE) HMF Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Anwendung: - HK3 Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3- Bäckereien/BA4 - Beherbergungen/BH4 - Bürogebäude und Ähnliche/KO4 - Gartenbau/GB4 - Gaststätten/GA4 - Handel/HA4 - Haushaltähnliche Gewerbebetriebe/MF4 - Metall & Kfz/MK4 - Papier und Druck/PD4 - Sonstige betriebliche Dienstleistungen/BD4 - Wäschereien/WA4 Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, GA3sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx. (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, GB3die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, HA3aus Vertrag, KO3 Die Lastprofile können Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2. hinsichtlich der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werdenBeschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Wetterstation: Gollhofen Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5 000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnut-zern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschluss-nutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen An- schlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.: 194859 (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5 000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag stattKürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Dabei Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenSchadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die nicht am Stichtag stattfindenweder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber oder, werden auf den Stichtag hochgerechnetwenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. 1. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestelltAnschlussnutzer 2. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageAusspeisenetzbetreiber

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Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer AnhangAnlage 4: Technische FragenErgänzende Geschäftsbedingungen Anlage 5: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber Standardlastprofilverfahren Synthetisches Lastprofilverfahren Die Stadtwerke Deidesheim GmbH verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher Letzt- verbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 1.000 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzwDer Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Folgende Spezifikationen gelten bei der Stadtwerke Deidesheim GmbH für die Anwendung des Standardlastprofilverfahrens Gas (TU München, wie sie in dem Leitfaden der BGW/VKU/GEODE „Abwicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013) : Für Haushalte (Heizgas-Letztverbraucher): RP_HEF04: Einfamilienhaushalt, Rheinland-Pfalz, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) RP_HMF04: Mehrfamilienhaushalt, Rheinland-Pfalz, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) • mit Anwendung der Koeffizienten Klasse 4, gemäß Leitfaden der BGW/VKU/GEODE „Ab- wicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013 Für Kochgas-Letztverbraucher: DE_HKO03: Kochgas • mit Anwendung der Koeffizienten, Wochentagsfaktoren (F), der deutschlandweit einheitlichen Feiertage gemäß Leitfaden der BGW/VKU/GEODE „Abwicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013 Für Gewerbekunden: DE_GMK04: Metall, KfZ, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GKO04: Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GHA04: Einzelhandel, Großhandel, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GBD04: sonstige Betriebliche Dienstleistungen, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GBH04: Beherbergung, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GGA04: Gaststätten, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GBA04: Bäckereien, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GWA04: Wäschereien, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GGB04: Gartenbau, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GPD04: Papier und Druck, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) DE_GMF04: haushaltsähnliche Gewerbebetriebe, Ausprägung "+" (erhöhter Heizgasanteil) • mit Anwendung der Koeffizienten, Wochentagsfaktoren (F), der deutschlandweit einheitlichen Feiertage gemäß Leitfaden der BGW/VKU/GEODE „Abwicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013 Temperaturen zur Allokation der SLP Für die Allokation der SLP kommen die von dem Netzbetreiber nach § 24 Absmeteomedia gemeldeten prognostizierten 24- Stunden-Temperaturwerte zur Anwendung. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für die Allokation wird die Prognose- Mehrtagesmitteltemperatur (geometrische Reihe) gemäß Leitfaden der BGW/VKU/GEODE „Abwicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013 verwendet. Verwendete Wetterstationen: Station Bad Dürkheim (MM10721) MeteoGroup (ZT3) Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen Berechnungsweg und die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 angesetzten Genauigkeiten wird gemäß Leitfaden der BGW/VKU/GEODE „Abwicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013 vorgegangen. Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich Anlage 6: § 18 NDAV § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die zur Anwendung ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Wetterstation: Gollhofen Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netz-betreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.: 194859 (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netz-betreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz-ansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Ver-ordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag stattKürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Dabei Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenSchadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die nicht am Stichtag stattfindenweder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber oder, werden auf den Stichtag hochgerechnetwenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestelltAnlage 7: Begriffsbestimmungen 1. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigtAnschlussnutzer 2. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageAusspeisenetzbetreiber

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Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer AnhangKeine Hinweis: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 EErgänzende Regelungen zur Abrechnung von RLM-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version Ausspeisepunkten befinden sich in Anlage 1 (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Preisblatt für den elektronischen Geschäftsverkehr Netzzugang) im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesenPreisblatt 1. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00Mehrfamilienhaus W24 = für das Netzgebiet Mannheim/Region Rhein-Neckar (Baden-Württemberg, X00 Ausprägung +) Einfamilienhaus W14 = für das Netzgebiet Mannheim/Region Rhein-Neckar (Baden-Württemberg, Ausprägung +) Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: HK3 = Anwendung in allen Netzgebieten Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3KO4 = Anwendung in allen Netzgebieten (Ausprägung +) Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers und die verfahrensspezifischen Parameter sind auf der Homepage xxx.xxx-xxxxx.xx unter Netzzugang / Netzzugang Gas / Downloadbereich / Lieferantenrahmenvertrag / Verfahrensspezifische Parameter des SLP-Verfahrens veröffentlicht. (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, GA3die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, GB3aus Vertrag, HA3Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, KO3 Die Lastprofile können wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2. hinsichtlich der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werdenBeschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Wetterstation: Gollhofen Haftung für sonstige Fahrlässigkeit aus- geschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energie- wirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schaden-sereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.: 194859 (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag stattKürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Dabei Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenSchadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die nicht am Stichtag stattfindenweder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber oder, werden auf den Stichtag hochgerechnetwenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. 1. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestelltAnschlussnutzer 2. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageAusspeisenetzbetreiber

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Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: 1. Ansprechpartner - sind aus dem aktuellen Kommunikationsdatenblatt des Netzbetreibers zu entnehmen. 2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 (s. unter anderem Kommunikationsrichtlinie) - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP - Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx - Kommunikationsidentifikation: Signatur, Absenderadresse - Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie - Kompressionsart mit Version (G ZIP) - ggf. Multivolume oder Containerarchive VerschlüsselungsverfahrenContainerarchive 3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS) - Verschlüsselungsverfahren (SMIME, AS2) - Verschlüsselungsparameter 4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: SMIME Verschlüsselungsparameter - INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version des Dokumentes Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT DateienEDI@Energy Allgemeine Festlegungen“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW-Codenummer - Netzbetreiber für Zählpunkte Marktlokations-ID - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) ) 5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen. Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Bei den nachfolgenden Regelungen handelt es sich um ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag i.S.d. § 2 Ziffer 3 der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (Stand: 29.03.2018, nachfolgend KoV X). Durch sie werden einzelne Regelungen des Lieferantenrahmenvertrags konkretisiert bzw. ergänzt. Die ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem Netzbetreiber abgeschlossenen Lieferantenrahmenverträge zur Belieferung von Letztverbrauchern, die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr unmittelbar an das örtliche Verteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind. Ziffer 1 (Allgemeines) Es wird klargestellt, dass die Regelungen der KoV X im deutschen Strommarkt Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Transportkunde zur Anwendung kommen, soweit dies für einen wirksamen Zugang zum Verteilnetz des Netzbetreibers und für die Durchführung dieses Lieferantenrahmenvertrages erforderlich ist. Ziffer 2 (Vediszu § 11 Ziffer 1 des Lieferantenrahmenvertrages) "Höhere Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Aus-Empfehlung3fall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmung oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit). Der betroffene Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann. Ziffer 3 (zu § 11 Ziffer 6 des Lieferantenrahmenvertrages) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf Im Zusammenhang mit einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) nach § 11 Ziffer 6 des Lieferantenrahmenvertrages vereinbaren die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesenVertragsparteien Folgendes: 1. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Anschlussnutzers – ggf. nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen – auf Verlangen des Transport-kunden vor. Voraussetzung für eine Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber ist, dass diese Rechtsfolge zwischen dem Transportkunden und dem Anschlussnutzer vertraglich vereinbart ist, der Transportkunde die Voraussetzung der Unter-brechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber glaubhaft im Sinne des § 294 ZPO versichert hat und der Transportkunde den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können. Der Transportkunde hat auch glaubhaft zu versichern, dass dem Kunden keine Einwendungen oder Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Die Unterbrechung der Anschlussnutzung darf nicht unverhältnismäßig sein. 2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Kunden den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen. 3. Der die Unterbrechung verlangende Transportkunde hat sämtliche mit der Unterbrechung und der Wiederaufnahme der Anschlussnutzung in Verbindung stehenden Kosten gemäß dem zum Zeitpunkt der Unterbrechung/Wiederherstellung aktuellen Preisblatt des Netzbetreibers zu tragen. 4. Die Unterbrechung wird beim Netzbetreiber seitens des Transportkunden beantragt. Der Netzbetreiber prüft nicht, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung der Netznutzung tat-sächlich vorliegen. Er prüft lediglich, ob die Unterbrechungsvoraussetzungen hinreichend glaubhaft versichert wurden. Hierfür sind vom Transportkunden insbesondere folgende Angaben zu übermitteln: • Name des Anschlussnutzers, Adresse der zu sperrenden Entnahmestelle und Zählpunktbezeichnung sowie Zählernummer. • Grund der Beauftragung zur Unterbrechung: - bei Zahlungsrückständen: Dauer der Nichtzahlung, offener Rechnungs-betrag und Angaben zu erfolgten Mahnungen und/oder Unterbrechungsandrohungen; - bei sonstigen Vertragspflichtverletzungen: Art, Dauer und Schwere der Vertragspflichtverletzung 5. Der Netzbetreiber informiert den Transportkunden unverzüglich in Textform über das beabsichtigte Datum und die ungefähre Uhrzeit der Unterbrechung. Fällt der Grund für die Abwicklung Unterbrechung vor der Ausführung der Unterbrechung weg, hat der Transportkunde den Auftrag zur Unterbrechung unverzüglich in Textform beim Netzbetreiber zu stornieren. Bei einem Widerruf des Transportes Auftrags zur Unterbrechung vor Rückmeldung des vom Netzbetreiber festgelegten Termins zur Unterbrechung fällt kein Entgelt für die Unterbrechung an. Bei später eingehenden Stornierungen übernimmt der Transportkunde die Kosten für die Unterbrechung gemäß gültigem und im Internet veröffentlichten Preisblatt. 6. Auf Wunsch des Transportkunden wird der Netzbetreiber die Unterbrechung in Anwesenheit eines Beauftragten des Transportkunden vornehmen, um eine gütliche Einigung zwischen dem Transportkunden und dem Anschlussnutzer zu ermöglichen. 7. Ist zur Durchführung der Unterbrechung eine Handlung an Letztverbraucher bis der beim Anschlussnutzer installierten Messeinrichtung notwendig und wird der Messstellenbetrieb von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt, wird der Netzbetreiber von diesem dritten Messstellenbetreiber gemäß den Vorgaben der Messzugangsverordnung (MessZV) (in ihrer jeweils gültigen Fassung) und den Regelungen des zwischen dem Netzbetreiber und dem dritten Messstellenbetreiber bestehenden Messstellenrahmenvertrags die Vornahme der notwendigen Handlung verlangen. 8. Eine vom dritten Messstellenbetreiber oder seinen Beauftragten verursachte Verhinderung oder Verzögerung des vom Transportkunden gewünschten Unterbrechungstermins hat der Netzbetreiber nicht zu vertreten. 9. Ist eine Unterbrechung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird der Netzbetreiber den Transportkunden hierüber unverzüglich in Textform informieren und mit ihm eventuell weitere Schritte abstimmen. Die Kosten für eine berechtigterweise nicht durchgeführte Unterbrechung trägt der Transportkunde. 10.Über das Ergebnis des Termins zur Unterbrechung informiert der Netzbetreiber den Transportkunden unverzüglich in Textform. 00.Xxx der Netzbetreiber z.B. aufgrund einer gerichtlichen Verfügung zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Standardlastprofile)Entsperrung) verpflichtet, so ist er auch ohne Rücksprache mit dem Transportkunden hierzu berechtigt. [bzwDie Kosten der Wiederherstellung gemäß dem zum Zeitpunkt der Wiederherstellung aktuellen Preisblatt trägt der Transportkunde. 12.Der Netzbetreiber hebt die von dem Netzbetreiber Unterbrechung der Anschlussnutzung nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung schriftlicher Mitteilung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenTransportkunden mit allen Angaben, die nicht am Stichtag stattfindender Identifizierung der Entnahmestelle dienen (Name des Anschlussnutzers, werden auf den Stichtag hochgerechnetAdresse der betroffenen Entnahmestelle, Zähler-nummer, Zählpunkt), im Regelfall spätestens 2 Werktage nach Eingang der Mitteilung auf. Für Ziffer 4 (zu § 8 Ziffer 12 des Lieferantenrahmenvertrages) Es gelten die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlichten Entgelt- und Zahlungsbedingungen des Netzbetreibers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit enthalten die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation Entgelt- und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageZahlungsbedingungen folgende Regelungen:

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Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang-Keine- Hinweis: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 EErgänzende Regelungen zur Abrechnung von RLM-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version Ausspeisepunkten befinden sich in Anlage 1 (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Preisblatt für den elektronischen Geschäftsverkehr Netzzugang) im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Preisblatt 1 Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00  W13 (Einfamilienhaus)  W23 (Mehrfamilienhaus) Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Anwendung:  HK3 Für Gewerbebetriebe Gewerbetreibende kommen die folgenden folgende Standardlastprofile zur Anwendung: BA3 KO4 (Gebietskörperschaften, GA3Kreditinstitute, GB3Versicherungen, HA3öffentliche Einrichtungen)  HA4 (Einzelhandel, KO3 Die Lastprofile können Großhandel)  MK 4 (Metall, KFZ)  BD4 (sonstige Dienstleistung) Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx-xxxx.xx/xxxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxx.xxx verfahrensspezifische Parameter: Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx-xxxx.xx/xxxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxx.xxx (1) Soweit der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werdenNetzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird 1. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Wetterstation: Gollhofen Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.: 194859 (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag stattKürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Dabei Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenSchadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die nicht am Stichtag stattfindenweder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreibe oder, werden auf den Stichtag hochgerechnetwenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. 1. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestelltAnschlussnutzer 2. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageAusspeisenetzbetreiber

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Ludwigsfelde, Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift ENRO Ludwigsfelde Netz GmbH Netznutzer / Lieferant Unternehmen Unternehmen Technischer Anhang: 1. Ansprechpartner: Technische Fragen- Siehe Kommunikationsdatenblatt vom Lieferantenrahmenvertrag 2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 (siehe unter anderem Kommunikationsrichtlinie) - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Kommunikationsprotokoll (z. B. SMTP, FTP, http, HTTPS) - Kommunikationsadresse (z. B. xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx) - Kommunikationsidentifikation (z. B. Username, Signatur, Absenderadresse) Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kommunikationsrichtlinie: - Kompressionsart mit Version (G ZIP) - ggf. Multivolume oder Containerarchive VerschlüsselungsverfahrenContainerarchive 3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS): - Verschlüsselungsverfahren (SMIME, AS2) - Verschlüsselungsparameter 4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen vorgebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW-Codenummer - Netzbetreiber für Zählpunkte - BDEW für alle anderen (z.z. B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) ) 5. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Si- cherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt Strom- markt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf Anfrage

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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Firma Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt GmbH Abteilung / Ansprechpartner Verbrauchsabrechnung-Netz / Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx Xxxxx Straße Hausnr. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 XXX Xxx 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Telefon 00000 000-000 Fax 00000 000-000 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggfxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx Firma Abteilung / Ansprechpartner Straße Hausnr. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von PLZ Ort Telefon Fax E-Mail als Übertragungsweg Der Lieferant beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Lieferant und Netzbetreiber ge- schlossenen Netznutzungsvertrages (Lieferantenrahmenvertrag), die Anschlussnutzung an der nachfolgend aufgeführten Marktlokation des vom Lieferanten belieferten Letztverbrauchers (Zutreffendes bitte ankreuzen): zu unterbrechen (innerhalb von 6 Werktagen) schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. einen bereits erteilten Auftrag zur Unterbrechung unverzüglich zu stornieren Straße Hausnr. PLZ Ort Marktlokations-ID Zähler-Nr. Name, Vorname / Firma Straße Hausnr. PLZ Ort Der Lieferant versichert, • dass er dem Anschlussnutzer gegenüber vertraglich zur Sperrung berechtigt ist, • dass die Voraussetzungen zur Sperrung vorliegen und • dass dem Letztverbraucher keine Einreden und Einwendungen zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadenersatzansprüchen frei, die sich aus einer unbe- rechtigten Unterbrechung ergeben. Der Lieferant trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Studie über sichere webbasierte ÜbertragungswegeWiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, Version 2.0, verwiesenwenn die Entsperrung vom Lieferanten beauftragt wird. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber Die Kosten richten sich nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlichSperrung/Entsperrung geltenden Preisen des Netzbetreibers. Ist eine Sperrung/Entsperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung wird der Mehr-/Mindermengenabrechnung Netzbetreiber den Lieferanten hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Ort, Datum, Unternehmensname (elektronische Form ausreichend) gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf Anfrageals Vertragsparteien bezeichnet

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Samples: Netznutzungsvertrag

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch entfallen Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Anwendung: HK3 Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3XX0, GA3XX0, GB3XX0, HA3XX0, KO3 XX0, XX0, XX0, XX0, XX0, PD3, MF3 und HD3 analytisches Verfahren: Der Netzbetreiber wendet ein analytisches Standardlastprofilverfahren mit Optimierungsfaktoren an (ab dem 01.03.2021). Wendet ein Netzbetreiber anwendungsspezifische Parameter an, werden diese dem Transportkunden täglich an D-1 bis spätestens 12:00 Uhr per elektronischem Nachrichtenformat mitgeteilt. Die Lastprofile können Weitergabe dieser Information an Dritte obliegt nicht dem Netzbetreiber. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxx-xxxx/xxxx-xxxx/xxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx-xxxxx-xxx- neukirchen-vluyn/ (1) Soweit der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werdenNetzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird 1. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Wetterstation: Gollhofen Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist.: 194859 (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag stattKürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Dabei Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. AblesungenSchadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die nicht am Stichtag stattfindenweder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber oder, werden auf den Stichtag hochgerechnetwenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. 1. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestelltAnschlussnutzer 2. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageAusspeisenetzbetreiber

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 Firma Stadtwerke Völklingen Netz GmbH Abteilung / 309 - 30 Ansprechpartner Netzzugangsmanagement Straße Hausnr. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 XXX Xxx 00000 Xxxxxxxxxx Telefon 00000 000 000 oder 00000 000 000 Fax 00000 000 000 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggfxxxxxx@xxxx-xxxx.xx Firma Abteilung / Ansprechpartner Straße Hausnr. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von PLZ Ort Telefon Fax E-Mail als Übertragungsweg Der Lieferant beauftragt den Netzbetreiber nach Maßgabe des zwischen Lieferant und Netzbetreiber geschlossenen Netznutzungsvertrages (Lieferantenrahmenvertrag), die Anschlussnutzung an der nachfolgend aufgeführten Marktlokation des vom Lieferanten belieferten Letztverbrauchers (Zutreffendes bitte ankreuzen): zu unterbrechen (innerhalb von 6 Werktagen) 1 schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. einen bereits erteilten Auftrag zur Unterbrechung unverzüglich zu stornieren Straße Hausnr. PLZ Ort Marktlokations-ID Zähler-Nr. Name, Vorname / Firma Straße Hausnr. PLZ Ort Der Lieferant versichert, • dass er dem Anschlussnutzer gegenüber vertraglich zur Sperrung berechtigt ist, • dass die Voraussetzungen zur Sperrung vorliegen und • dass dem Letztverbraucher keine Einreden und Einwendungen zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadenersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben. Der Lieferant trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Studie über sichere webbasierte ÜbertragungswegeWiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, Version 2.0, verwiesenwenn die Entsperrung vom Lieferanten beauftragt wird. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzw. die von dem Netzbetreiber Die Kosten richten sich nach § 24 Abs. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlichSperrung/Entsperrung geltenden Preisen des Netzbetreibers. Ist eine Sperrung/Entsperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung wird der Mehr-/Mindermengenabrechnung Netzbetreiber den Lieferanten hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evtl. weitere Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung, welche die Sperrung untersagt. Ort, Datum, Unternehmensname (elektronische Form ausreichend) - gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf Anfrageals Vertragsparteien bezeichnet –

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Samples: Netznutzungsvertrag

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: Technische Fragen: Xxxxxx Xxxx Vertragliche Fragen: Xxxxxx Xxxx Briefadresse: Xxxxxxxxxxxx 0 Faxadresse: 09843 / 309 - 30 E-Mail Adresse: x.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Kommunikationsprotokoll: SMTP Kommunikationsadresse: xxx.xxxx@xxx.x-xxx.xx Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie Kompressionsart mit Version (G ZIP) ggf. Multivolume oder Containerarchive Verschlüsselungsverfahren: SMIME Verschlüsselungsparameter INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung3) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungsweg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen. Angabe des Standardlastprofilverfahrens; synthetisch Separate Anlage Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). [bzwDer Netzbetreiber wendet ein analytisches Standardlastprofilverfahren ohne Optimierungsfaktoren an. Bei der täglichen Allokation werden bilanzierungsperiodenabhängige, anwendungsspezifische Parameter berücksichtigt. Wendet ein Netzbetreiber anwendungsspezifische Parameter an, werden diese dem Transportkunden täglich an D-1 bis spätestens 12:00 Uhr per elektronischem Nachrichtenformat mitgeteilt. Die Weitergabe dieser Information an Dritte obliegt nicht dem Netzbetreiber. Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht: xxxxx://xxx.xx-x.xx/xxxxx.xxx/xxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx NDAV Ausfertigungsdatum: 01.11.2006 Vollzitat: "Niederdruckanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.10.2020 I 2269 (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird, wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das eigene Netz angeschlossene Anschlussnutzern. In diese Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschlussnutzern in Mittel- und Hochdruck einbezogen, wenn die Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschlussnutzern anzuwenden, die diese gegen einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbetrag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Absatz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist. (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschlussnutzer angeschlossen ist, oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro sowie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchstgrenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des dritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüglich dem Netzbetreiber nach § 24 Absoder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. 1. 2 GasNZV festgelegten Grenzen einfügen] Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: X00, X00 Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: BA3, GA3, GB3, HA3, KO3 Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx entnommen werdenAnschlussnutzer 2. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose ist die Wetterstation: Gollhofen Nr.: 194859 nach dem Tagesdurchschnitt Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren Verfahren: Stichtagsverfahren Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach dem Stichtag stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag hochgerechnet. Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation und tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- und Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt. Abrechnungsart: Standardrechnung Abrechnungszeitraum: Kalenderjahr, Änderungen vorbehalten Preis: Marktgebietsverantwortlicher: xxx.xxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx Gewichtungsverfahren: offen Zeitpunkt der Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein Übermittlung der Rechnung: postalisch _________________________________________________________ a) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze von kWh Jahresarbeit Obergrenze bis kWh Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit in kWh Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit in ct/kWh 1 0 1.500.000 0 0,3388 2 1.500.001 4.000.000 5.082 1.500.000 0,3049 b) Preistabelle für Leistung Zone Leistung Untergrenze von kW Leistung Obergrenze bis kW Sockelbetrag in €/Jahr durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung in kW/h Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung in €/kW und Jahr 1 0 801 0 13,36 2 802 1.857 10.701 801 12,11 3 1.858 3.364 23.490 1.857 10,95 4 3.365 7.059 39.991 3.364 9,63 5 7.060 10.142 75.574 7.059 8,75 6 10.143 13.073 102.550 10.142 8,35 7 13.074 29.298 127.024 13.073 7,85 8 29.299 254.390 29.298 7,64 Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung Jahreskunden von kWh bis kWh Grundpreis in €/Monat Arbeitspreis in ct/kWh Stufe 1 0 8.000 0,75 1,2713 Stufe 2 8.001 50.000 2,20 1,0538 Stufe 3 50.001 100.000 4,50 0,9986 Stufe 4 100.001 300.000 8,00 0,9566 Stufe 5 300.001 10,50 0,9466 Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den, vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Preistabelle für Zählung und Abrechnung Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung Installierter Zähler Messstellenbetrieb In €/a Je Messstelle Messung In €/Messvorgang für Kunden ohne Leistungsmessung2) Messung In €/a für Kunden mit Leistungsmessung G 2,5 bis G 6 15,09 6,00 G 10 bis G 25 34,44 6,00 G 40 bis G 100 210,68 6,00 270,00 größer G 100 228,23 6,00 270,00 Zusätzliche Komponenten Mengenumwerter Auf Anfrage Fernauslesung Auf AnfrageAusspeisenetzbetreiber

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