Teilungültigkeit. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gel- tung der übrigen Vertragsbestimmungen für Unternehmer unbe- rührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer bei Verbrauchern – eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam (insbesonde- re gesetzwidrig) sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung in Ver- braucherverträgen eine wirksame Bestimmung, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Erdgas, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Erdgas
Teilungültigkeit. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Be stimmungen lässt die Gel- tung Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen für Unternehmer unbe- rührtunberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer bei Verbrauchern Verbrau chern – eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam (insbesonde- re insbesondere gesetzwidrig) sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung in Ver- braucherverträgen Verbraucherverträgen eine wirksame BestimmungBe stimmung, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie