Common use of Teilzeitbeschäftigte Clause in Contracts

Teilzeitbeschäftigte. Bei teilzeitbeschäftigten AN ist das/der bei voller kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit zustehende kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt/-lohn durch 165, bei einer 36 Stundenwoche durch 156 zu teilen und dann der so ermittelte Wert mit jener Zahl zu multiplizieren, die sich aus der vereinbarten Stundenzahl (Monatsstunden) ergibt. Soweit die abweichende Normalarbeitszeit in Wochenstunden festgelegt wurde, ist das/der entsprechende Mindestgrundgehalt/-lohn wie folgt zu ermitteln: Mindestgrundgehalt/-lohn dividiert durch 38 bzw. 36 mal wöchentliche Normalarbeitszeit.

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Samples: www.wko.at, www.wko.at

Teilzeitbeschäftigte. Bei teilzeitbeschäftigten AN ArbeitnehmerInnen ist das/das/ der bei voller kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit zustehende kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt/-lohn Mindestgrundge- halt/-lohn durch 165, bei einer 36 Stundenwoche Stunden-Woche durch 156 zu teilen und dann der so ermittelte Wert mit jener Zahl zu multiplizieren, die sich aus der vereinbarten ver- einbarten Stundenzahl (Monatsstunden) ergibt. Soweit So- weit die abweichende Normalarbeitszeit in Wochenstunden Wochen- stunden festgelegt wurde, ist das/der entsprechende Mindestgrundgehalt/-lohn wie folgt zu ermitteln: Mindestgrundgehalt/-lohn dividiert durch 38 bzw. 36 38- bzw 36- mal wöchentliche Normalarbeitszeit.

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Samples: www.rag-austria.at

Teilzeitbeschäftigte. Bei teilzeitbeschäftigten AN ArbeitnehmerInnen ist das/das/ der bei voller kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit zustehende kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt/-lohn Mindestgrundge- halt/-lohn durch 165, bei einer 36 Stundenwoche Stunden-Woche durch 156 zu teilen und dann der so ermittelte Wert mit jener Zahl zu multiplizieren, die sich aus der vereinbarten ver- einbarten Stundenzahl (Monatsstunden) ergibt. Soweit die abweichende Normalarbeitszeit in Wochenstunden Wochenstun- den festgelegt wurde, ist das/der entsprechende Mindestgrundgehalt/-lohn Min- destgrundgehalt/-lohn wie folgt zu ermitteln: Mindestgrundgehalt/-lohn dividiert durch 38 bzw. 36 38- bzw 36- mal wöchentliche Normalarbeitszeit.

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Samples: www.gpa.at