Temperatur Musterklauseln

Temperatur. Der Raum muss stets trocken und frostfrei sein, die Innentemperatur darf 30 °C nicht überschreiten. Insbesondere ist beim Einsatz elektronischer Regel- und Messgeräte die Einhaltung der für diese Bauteile maximal zulässigen Umgebungstemperatur zu beachten. Eine ausreichende Be- und Entlüftung ist sicherzustellen.
Temperatur. 1.2. pH-Wert
Temperatur. Zur Sicherung einer trockenen Einstreu ist durch Heizen ein Luftaustausch zu erzwingen (Heizen und gleichzeitiges Lüften). Die Dauer der Heizperiode ist von der Außenwitterung abhängig.
Temperatur. VO (EU) 142/2011 Anhang VIII Kapitel I Abschnitt 2 Nummer 1 Tierischer Nebenprodukte, die zur Herstellung von Futtermittel- VO (EU) 142/2011 Anhang VIII Kapitel I Abschnitt 2 Nummer 2 VO (EU) 142/2011 Anhang VIII Abschnitt 2 Nummer 3 VO (EU) 142/2011 Anhang VIII Kapitel II Im IGH: Tiermaterialienverordnung BGBl. II Nr. 484/2008 Anhang I Tiermaterialienverordnung BGBl. II Nr. 484/2008 § 4 VO (EU) 142/2011 Anhang VIII Kapitel III Tiermaterialienverordnung BGBl. II Nr. 484/2008 Anhang III
Temperatur. Der o.g. Auftragnehmer verwendet ausschließlich für Lebensmitteltransporte geeignete Kühlfahrzeuge mit Temperaturaufzeichnungsgeräten. Die Temperatur muss während der Fahrtzeit im von der Strietzel Logistik vorgegebenen Temperaturbereich liegen. Änderungen bzw. Toleranzen werden individuell von der Strietzel Logistik mitgeteilt. Der Laderaum ist vor der Verladung (mindestens eine Stunde) vorzukühlen und während der gesamten Fahrtzeit muss die Temperatur aufgezeichnet werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Temperaturen dokumentiert und mindestens 1 Jahr archiviert werden. Die Temperatur muss auch bei Umladevorgängen sowie bei maximaler Auslastung gewährleistet sein. Eine Unter- bzw. Überschreitung der vorgegebenen Temperatur ist auf jeden Fall zu vermeiden und unverzüglich der Strietzel Logistik zu melden, da es dann zu einer Unterbrechung der Kühlkette kommt und es zu Qualitätsmängeln führen kann. Eine Abweichung der vorgegebenen Transporttemperatur stellt ein Abweichungskriterium für die Ware dar. Daher muss bei gekühlten Waren die Temperatur vor Übernahme geprüft und dokumentiert werden. Sollte es während des Transportes zu einem Ausfall des Kühlaggregats kommen, ist die Strietzel Logistik umgehend darüber zu informieren, auch wenn dadurch kein offensichtlicher Qualitätsmangel erkennbar ist. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Temperaturaufzeichnungsgeräte (d.h. Thermometer bzw. Temperatursensoren) in regelmäßigen Abständen gewartet und kalibriert werden. Diese Maßnahmen dienen der einwandfreien und lückenlosen Temperaturaufzeichnung. Die Kalibrierungs- und Überprüfungsmaßnahmen müssen dokumentiert und für mindestens ein Jahr archiviert werden. Die Unterlagen sind der Strietzel Logistik auf Anfrage vorzuweisen. Sollte es zu einem Temperaturschaden kommen, so ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass die Ware bis zu einer Klärung des Verbleibes gesperrt wird. Kosten, die durch Warenverweigerung aufgrund mangelnder Kühlung während des Transports entstehen, werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Die Temperaturkontrolle sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzuzeigen.
Temperatur. Min.: – 14 °C
Temperatur. Gössel sind in den ersten Tagen sehr temperaturempfindlich. Ein Aufheizen des Stalles rechtzeitig vor Einstallung der Küken ist erforderlich. Es sollte sichergestellt sein, dass bei der Stallluft, Bodenplatte und Einstreu die Solltemperatur eingehalten wird. Die Raumtemperatur sollte etwa 25 °C betragen, die Nesttemperatur muss deutlich höher sein (ca. 35 °C); dieses kann z.B. durch Strahler gewährleistet werden. Die Temperatur wird ab dem 5. LT schrittweise auf etwa 28 °C reduziert, ab dem 10. LT auf 26 °C, ab dem 21. LT auf 20 °C. Mit drei Wochen sind die Gänse gegenüber Hitze und Kälte nahezu unempfindlich (KTBL-Fachartikel6).
Temperatur. Die Temperatur im Spielraum (Box) muss mindestens +15° Celsius betragen.
Temperatur. Der Einspeiser hat bei Einspeisung des Propylens in das PRG-Leitungsnetz mit dem erforderlichen Betriebsdruck gemäß Ziff.: 7.2.1 gemäß den Mengenmesskonditionen nach Anlage B (Richtlinie für die Mengenfeststellung) dieser ADB einzustellen, welche + 40 °C nicht überschreiten und 0 °C nicht unterschreiten darf.

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.