Testzeitraum Musterklauseln

Testzeitraum. Die Testperiode für die Beta-Technologie beginnt, wenn Sie die Beta- Technologie erhalten, und endet an dem Tag, den UPS nach eigenem Ermessen bestimmt. UPS kann die Testperiode und alle in der Beta-Technologie gewährten Rechte jederzeit beenden, nachdem Sie zuvor benachrichtigt wurden. Sie erklären sich damit einverstanden, die Benutzung der Beta-Technologie bei Ablauf der Testperiode oder nach Beendigung seitens UPS einzustellen, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Beta-Technologie darf nur in Zusammenhang mit übergebenen Sendungen benutzt werden.
Testzeitraum. Es ist möglich für einen Zeitraum von 30 Tagen pascom ONE kostenlos zu testen. Während dieses Testzeitraums wird eine ortsunabhängige Rufnummer zugewiesen, über die insgesamt 100. Gesprächsminuten ausschließlich Teilnehmer im österreichischen Fest- und Mobilnetz erreichbar sind. Für Anrufe ins Ausland und/oder an Mehrwert Dienste kann ein Abonnement (User-Subscription) abgeschlossen werden. Eine Beantragung oder Portierung weiterer Rufnummern ist während der Testphase nicht möglich.
Testzeitraum. Jeder potenzielle Kunde erhält die Möglichkeit nach Registrierung auf xxx.xxxxxxx.xxx das Angebot 14 Tage kostenlos zu testen. Nach der Registrierung erhält der potenzielle Kunde Zugang zu den Diensten in eingeschränktem Funktionsumfang. Der Kunde kann sich bereits während der Testphase für eine kostenpflichtige Nutzung mit vollem Funktionsumfang der Dienste entscheiden. Hierzu muss der Kunde das Samdock Support-Team kontaktieren. Der Testzugang sperrt sich nach Ablauf des Testzeitraumes automatisch. Die eingegebenen Kundendaten verbleiben gemäß den Datenschutzbestimmungen 30 Tage erhalten und werden anschließend automatisch gelöscht. In dieser Zeit kann der Kunde noch jederzeit zu einer kostenpflichtigen Vollversion wechseln.
Testzeitraum. 3.1 Für einen etwaig vereinbarten Testzeitraum gilt Folgendes: 3.2 Sofern nicht anders angegeben, hat der Testzeitraum eine Laufzeit von zwei Wochen. 3.3 Der Leistungsumfang von Grapes kann einschränkt sein; insbesondere findet im Test- zeitraum keine Integration (Ziffer 4.1 statt. 3.4 Für die Inanspruchnahme des Testzeitraums gelten Ziffern 2.1 bis 2.4 entsprechend. 3.5 Jedem Kunden steht nur einmalig ein Testzeitraum zur Verfügung. 3.6 Während des Testzeitraums gelten Ziffern die nachfolgenden Ziffern entsprechend, je- doch mit Ausnahme der folgenden: Ziffer 10, 11, 13 mit 15. 3.7 Während des Testzeitraums haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 3.8 Sofern nicht anders vereinbart, endet der Testzeitraum automatisch und der Testzugang des Kunden wird gesperrt. Eine Kündigung des Testzeitraums durch den Kunden ist folg- lich nicht erforderlich. 3.9 Die im Zuge des Testzeitraums generierten Kundendaten werden 90 Tage nach Ablauf des Testzeitraums gelöscht. Bestellt der Kunde Grapes erst nach Ablauf der 90-Tage- Frist, sind diese Daten nicht mehr vorhanden. 3.10 Klargestellt wird: Bestellt der Kunde Grapes nach Ablauf des Testzeitraums, gelten für diese Bestellung ebenfalls wieder diese AGB.
Testzeitraum. Diese Nutzungsvereinbarung gilt von bis . Sie endet automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Testzeitraum. Jeder potenzielle Kunde erhält die Möglichkeit nach Regist- rierung auf xxx.xxxxxxx.xxx bzw. xxx.xxxxxxx.xxx das Angebot 14 Tage kostenlos zu testen. Nach der Registrie- rung erhält der potenzielle Kunde Zugang zu den Diensten in eingeschränktem Funktionsumfang. Der Kunde kann sich be- reits während der Testphase für eine kostenpflichtige Nut- zung mit vollem Funktionsumfang des Basispaketes der Dienste entscheiden. Hierzu muss der Kunde unter dem Me- nüpunkt „Einstellung“ den Dienst unter Xxxxxx seiner Kredit- kartendaten buchen. Der Testzugang sperrt sich nach Ablauf des Testzeitraumes automatisch. Die eingegebenen Kun- dendaten verbleiben gemäß den Datenschutzbestimmungen 30 Tage erhalten und werden anschließend automatisch ge- löscht. In dieser Zeit kann der Kunde noch jederzeit zu einer kostenpflichtigen Vollversion wechseln.
Testzeitraum. 7.1 IN kann nach eigenem Ermessen dem Kunden die Software während eines im Lizenzschlüssel angegebenen Zeitraums kostenlos zur Erprobung zur Verfügung stellen. Der Testzeitraum beginnt mit der Versendung der Software durch IN und endet zu dem im Programmzertifikat angegebenen Zeitpunkt. 7.2 Während des Testzeitraums prüft der Kunde, ob die Software seinen Anforderungen genügt. Während der Testphase ist eine Nutzung der Software lediglich gemäß Ziffer 6. dieser Standardlizenzbedingungen gestattet. Ein operativer Einsatz ist strikt untersagt. 7.3 Nach Ablauf der Testphase, die in dem Programmzertifikat angegeben ist, wird der Kunde die gesamte installierte Software in seinem Arbeitsspeicher, auf seiner Festplatte sowie sämtliche Sicherungskopien vollständig derart löschen, dass eine Wiederherstellung der Software und der verarbeiteten Daten nicht mehr möglich ist. Der Kunde wird IN die Löschung der Software innerhalb einer Woche nach Ablauf der Testphase schriftlich bestätigen.
Testzeitraum. Damit einem neuen Nutzer von xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx genügend Zeit zum Kennenlernen, zur Einrichtung und zur Konfiguration der Anwendung bleibt, werden bis zum Beginn einer Skischul- Saison (normalerweise der 1. Dezember) keine Kosten in Rechnung gestellt.
Testzeitraum. Hekatron steht es frei, den Kunden eine kostenlose Testversion der jeweiligen Er- weiterungsmodule zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine kostenlose Testversion bei erstmaliger Bestellung eines Erweiterungsmo- dules besteht nicht.
Testzeitraum. Bei zu Testzwecken eingerichteten Zugängen zu AID, behält sich die AviationDataServices GmbH vor, Software so auszurüsten, dass AID nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nur noch eingeschränkt oder nicht mehr einsatzfähig ist. Der Auftraggeber kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.