Ticketversicherung Musterklauseln

Ticketversicherung. (kurz: VB TV 14 KI AFF) AWP erstattet den Gesamtpreis der Einzelkarte oder den anteiligen Preis der Dauerkarte / des Abonnements für jede nicht besuchte versicherte Veranstaltung (jeweils inkl. Gebühren) bis zur in den Vertragsdaten genannten Höhe, sofern die Veranstaltung aus einem der in § 3 genannten Gründe nicht besucht werden kann. Der Versicherungsschutz • beginnt mit Kauf des Tickets beim Ticket-Service gemäß Vertragsdaten § 1; • endet mit dem Passieren der Einlasskontrolle für die jeweilige versicherte Veranstaltung.
Ticketversicherung. 5.1 Die Tenerity GmbH („Tenerity“), Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxxxxxXXXX, 00000 Xxxxxxx, hat zugunsten des berechtigten Karteninhabers einen Gruppenversicherungsvertrag in Bezug auf eine Ticketversi- cherung abgeschlossen. Mit der Ticketversicherung besteht welt- weit Versicherungsschutz für Eintrittskarten, die über den Ticket- Service nach Ziffer 4 dieses Abschnitts 3 der Sonderbedingungen gekauft worden sind. 5.2 Der Versicherer, der den Versicherungsschutz gewährt, ist die AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx), Xxxxxxxxxxx. 5.3 Die Voraussetzungen, Inhalt und der Umfang des Versicherungs- schutzes ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland (Anhang 3).
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den Ticket- Service der ExclusiveCard gekauft worden sind. Die Versicherungssumme beträgt max. € 500 je Ticket (maximal € 1.000 pro Schadenfall). • Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 10 %, maximal € 10 pro Eintrittskarte.
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den Ticket-Service der ExclusiveCard gekauft worden sind. Die Versicherungssumme beträgt max. € 500 je Ticket (maximal € 1.000 pro Schadenfall). • Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 10 %, maximal € 10 pro Eintrittskarte. Versicherungsbedingungen der AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland Versicherungsbedingungen der AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland (kurz: AVB AB 14 KI AFF) Der Versicherungsnehmer hat für die in den Vertrags- daten genannten versicherten Personen stellvertretend für die Sparkassen/Banken/Kreditkartenorganisationen, die der Versicherungsnehmer in den Schutzbereich des mit AWP P&C S.A., Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx), geschlossenen Gruppenversicherungsvertrages einbezogen hat, einen umfangreichen Versicherungsschutz auf der Grundlage der nachfolgend abgedruckten Bedin- gungen vereinbart. Den Beitrag für diese Versicherungen trägt die cxLoyalty International GmbH oder Ihr Kreditins- titut aus der geleisteten Karten- bzw. Kontojahresgebühr oder aus Ihrem Mitgliedsbeitrag. Die nachstehenden Rege- lungen unter §§ 1 bis 10 gelten für alle Versicherungen. Versicherte Personen sind die in den Vertragsdaten genannten Personen oder der dort beschriebene Personenkreis. Die Wahrnehmung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht der versicherten Person di- rekt zu. Werden zwei oder mehrere Kreditkarten- bzw. Kontenverträge abgeschlossen, so können die Ver- sicherungsleistungen jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistungen addieren sich nicht. Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungsspar- ten ist in den Vertragsdaten festgelegt.
Ticketversicherung. Ersetzt den Gesamtpreis der Einzelkarte oder den anteiligen Preis der Dauerkarte / des Abonnements, falls die Veranstaltung wegen Krankheit, Unfall oder Tod nicht besucht werden kann. AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxx 00 D - 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx) Hauptbevollmächtigter: Xxxx Xxxx Registergericht: München HRB 4605 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Xxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Xxx Xxxxxxxxx, Xxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxx-Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsunternehmen und betreibt vor allem Reiseversicherungen.
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den GiroPRIVILEG Ticket-Service gekauft worden sind. Die Versicherungssumme beträgt max. € 250,- je Ticket (maximal € 500,- pro Schadenfall). Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 10%, maximal € 10,- pro Eintrittskarte.
Ticketversicherung. (Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung) Carsharing-Selbstbehaltversicherung (Versicherer: Berlin Direkt Versicherung)
Ticketversicherung. Die Tenerity GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxxxxxXXXX, 00000 Xxxxxxx, hat zugunsten des berechtigten Karteninhabers einen Gruppenversicherungsvertrag in Bezug auf eine Ticketversicherung abgeschlossen. Mit der Ticketversicherung besteht weltweit Versicherungsschutz für Eintrittskarten, die über den Ticket-Service nach Ziffer 4 dieses Abschnitts 3 der Sonderbedingungen gekauft worden sind.
Ticketversicherung. Höchstbetrag pro Schadensfall und Zeitraum von 365 500 € Höchstbetrag pro Eintrittskarte 125 € Abschnitt P – Internetkäufe Höchstbetrag pro Zeitraum von 365 Tagen 00.000 € Höchstbetrag pro Gegenstand 5 000 € Mindestkaufbetrag 50 €
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den Ticket-Service der ExclusiveCard gekauft worden sind. Die Versi- cherungssumme beträgt max. € 500 je Ticket (maximal € 1.000 pro Schadenfall).