Ticketversicherung Musterklauseln

Ticketversicherung. (kurz: VB TV 14 KI AFF) AWP erstattet den Gesamtpreis der Einzelkarte oder den anteiligen Preis der Dauerkarte/des Abonnements für jede nicht besuchte versicherte Veranstaltung (jeweils inkl. Gebühren) bis zur in den Vertragsdaten genannten Höhe, sofern die Veranstaltung aus einem der in § 3 genannten Gründe nicht besucht werden kann. Der Versicherungsschutz • beginnt mit Kauf des Tickets beim Ticket-Service gemäß Vertragsdaten § 1; • endet mit dem Passieren der Einlasskontrolle für die jeweilige versicherte Veranstaltung.
Ticketversicherung. 5.1 Die Tenerity GmbH („Tenerity“), Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxxxxxXXXX, 00000 Xxxxxxx, hat zugunsten des berechtigten Karteninhabers einen Gruppenversicherungsvertrag in Bezug auf eine Ticketversi- cherung abgeschlossen. Mit der Ticketversicherung besteht welt- weit Versicherungsschutz für Eintrittskarten, die über den Ticket- Service nach Ziffer 4 dieses Abschnitts 3 der Sonderbedingungen gekauft worden sind.
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den Ticket-Service der ExclusiveCard gekauft worden sind. Die Versicherungssumme beträgt max. 500 EUR je Ticket (maximal 1.000 EUR pro Schadenfall). • Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 10 %, maximal 10 EUR pro Eintrittskarte.
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den GiroPRIVILEG Ticket-Service gekauft worden sind. Die Versicherungssumme beträgt max. € 250,- je Ticket (maximal € 500,- pro Schadenfall). Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 10%, maximal € 10,- pro Eintrittskarte. Alter des Xxxxxx (beginnend mit Kaufdatum) Wiederbeschaffungswert (als Prozentangabe vom Kaufpreis) unter 1 Jahr 100 % unter 2 Jahren 75 % unter 3 Jahren 50 % unter 4 Jahren 25 % älter als 4 Jahren 0 % (kurz: AVB AB 14 KI AFF) Der Versicherungsnehmer hat für die in den Vertragsdaten genannten versicherten Personen stellvertretend für die Sparkassen / Banken / Kreditkartenorganisationen, die der Versicherungsnehmer in den Schutzbereich des mit AWP P&C S.A., Xxxxxxxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx), geschlossenen Gruppenversicherungsvertrages einbe- zogen hat, einen umfangreichen Versicherungsschutz auf der Grundlage der nachfolgend abgedruckten Bedingungen vereinbart. Den Beitrag für diese Versicherungen trägt die Tenerity GmbH oder Ihr Kreditinstitut aus der geleisteten Karten- bzw. Kontojahresgebühr oder aus Ihrem Mitgliedsbeitrag. Die nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 10 gelten für alle Versicherungen. Versicherte Personen sind die in den Vertragsdaten genannten Personen oder der dort beschriebene Personenkreis. Die Wahrnehmung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht der versicherten Person direkt zu. Werden zwei oder mehrere Kreditkarten- bzw. Kontenverträge abgeschlossen, so können die Versicherungsleistungen jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistungen addieren sich nicht. Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungssparten ist in den Vertragsdaten festgelegt. Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Person am Tag des Abschlusses eines gültigen Kreditkarten- bzw. Kontovertrages und endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kreditkarten- bzw. Kontovertrags.
Ticketversicherung. Ersetzt den Gesamtpreis der Einzelkarte oder den anteiligen Preis der Dauerkarte / des Abonnements, falls die Veranstaltung wegen Krankheit, Unfall oder Tod nicht besucht werden kann. AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxx 00 D - 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx) Hauptbevollmächtigter: Xxxx Xxxx Registergericht: München HRB 4605 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Xxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Xxx Xxxxxxxxx, Xxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxx-Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsunternehmen und betreibt vor allem Reiseversicherungen.
Ticketversicherung. Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den GiroPRIVILEG Ticket-Service gekauft worden sind. Die Versicherungssumme beträgt max. € 250,- je Ticket (maximal € 500,- pro Schadenfall). Selbstbehalt (§ 6): Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 10%, maximal € 10,- pro Eintrittskarte.
Ticketversicherung ñ Gegenstand der Versicherung (§ 1): Versicherungsschutz besteht für Eintrittskarten, die über den Ticket-Service der ExclusiveCard gekauft worden sind. Die Versi- cherungssumme beträgt max. € 500 je Ticket (maximal € 1.000 pro Schadenfall).
Ticketversicherung. Die cxLoyalty International GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00x, xxxxxxxxXXXX, 00000 Xxxxxxx, hat zugunsten des berechtigten Karteninhabers einen Gruppenversiche- rungsvertrag in Bezug auf eine Ticketversicherung abgeschlossen. Mit der Ticketversicherung besteht welt- weit Versicherungsschutz für Eintrittskarten, die über den Ticket-Service nach Ziffer 4 dieses Abschnitts 3 der Sonderbedingungen gekauft worden sind.
Ticketversicherung. (Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung) Carsharing-Selbstbehaltversicherung (Versicherer: Berlin Direkt Versicherung)
Ticketversicherung. Tickets, die der Berechtigte über den GiroLive-Ticketservice bestellt (gilt für den Konto- inhaber und den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner), sind je nach Servicepaket gegen Nichtteil- nahme versichert. Bei Verhinderung aus triftigem Grund (nachfolgend genannt), erhält der Berechtigte den Eintrittspreis abzüglich eines Selbstbehaltes (20 % des Ticketpreises / mindestens 10 Euro) auf das GiroLive-Konto erstattet: Ein Attest oder ein entsprechendes Dokument muss vorgelegt werden. Eintritt des Versicherungsfalls (triftige Gründe): • Erkrankung des Berechtigten oder eines minderjährigen Kindes • Krankenhausaufenthalt eines Elternteils (Beginn des Aufenthaltes 0 – 72 Std. vor Veranstaltung) • Trauerfall innerhalb der Familie (Beisetzung 1 Tag vorher, am selben Tag oder einen Tag nach der Veranstaltung) • Kfz-Unfall oder -Diebstahl (0 – 72 Std. vor Veranstaltung) • Veranstaltungsausfall ohne Ersatztermin, sofern der Veranstalter kein Geld zurückerstattet (Weitere Informationen sind den AVB für die Ticket- versicherung, welche unter xxxxxxxx.xx oder auch über das ServiceCenter abgerufen werden können, zu entnehmen.)