Versichertes Interesse Musterklauseln

Versichertes Interesse. Das „versicherte Interesse“ in der Schadenversicherung meint den versicherten Schaden. Synonym wird auch der Begriff „versichertes Risiko“ verwendet.
Versichertes Interesse. Die Wertbeziehung einer bestimmten Person zu einer versicherten Sache, einer Rechtsposition oder einem sonstigen bestimmten Gut bezeichnet. In der Reiseversicherung entspricht das versicherte Interesse der versicherten Reise.
Versichertes Interesse. Die Versicherung gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. Für Waren und Vorräte ist für die Höhe des Versicherungswerts soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.
Versichertes Interesse. Abweichend von § 2., Nr. 5 AFB 87 ist für die Höhe des Versicherungswertes das Interesse des Versicherungs- nehmers maßgebend, sofern dieses höher ist als das Interesse des Eigentümers.
Versichertes Interesse. Versichert ist ausschließlich das eigene Interesse des Versicherungsnehmers.
Versichertes Interesse. Die mit Ihrer Gold-Kreditkarte bezahlten Veranstaltungstickets sind für Sie gegen Nichtteilnahme versichert.
Versichertes Interesse. Entschädigung
Versichertes Interesse. 1.1 Jedes in Geld schätzbare Interesse, wel- ches jemand daran hat, dass ein Schiff die Gefahren der Seeschifffahrt besteht, kann versichert werden.
Versichertes Interesse. Abschnitt A § 3 Nr. 5 entfällt, soweit die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt ist und die Anlage vor der Netzeinspeisung durch einen Fachbetrieb abgenommen wurde.
Versichertes Interesse. Versichert sind die von Zollbehörden der Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), Schweiz, Liechtenstein und Island gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Abgabenforderungen, wie z.B. Zölle, Abschöpfungen, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und Verbrauchsteuern, aufgrund von ihm verursachter fehlerhafter Ausführung der erteilten Zollaufträge in seiner Eigenschaft als Anmelder (Zollbeteiligter, Hauptverpflichteter eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens, Zollanmelder, Zollwertanmelder oder dessen Vertreter), Zoll-, Steuer- oder Haftungsschuldner.