Common use of Transport- und Lagerkosten Clause in Contracts

Transport- und Lagerkosten. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport (einschließ- lich Mehrkosten für Expressfrachten) und Lagerung der versicherten Sachen, wenn das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 1 Jahr. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und die mitreisenden Familienangehörigen aus seiner häuslichen Wohngemeinschaft wegen eines Versicherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindes- tens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500,- Euro begrenzt.

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Transport- und Lagerkosten. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport (einschließ- Einschließ- lich Mehrkosten für Expressfrachten) und Lagerung der versicherten Sachen, wenn das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 1 Jahr. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und die mitreisenden Familienangehörigen aus seiner häuslichen Wohngemeinschaft und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindes- tens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort reist. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500,- 10.000,- Euro begrenzt.

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Transport- und Lagerkosten. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport (einschließ- lich Mehrkosten für Expressfrachten) und Lagerung der versicherten Sachen, wenn das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 1 Jahr. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und die mitreisenden Familienangehörigen aus seiner häuslichen Wohngemeinschaft wegen eines Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindes- tens mindestens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort Schaden- sort reist. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500,- Euro begrenzt. Der Versicherer ersetzt die in Folge eines Versicherungsfalles entstandenen Kosten für Wasser- und / oder Gasverlust, sowie die Kosten durch den Verlust von sonstigen Medien (Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie sonstige wärmetragenden Flüssigkeiten). Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.

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Transport- und Lagerkosten. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport (einschließ- lich Mehrkosten für Expressfrachten) und Lagerung der versicherten Sachen, wenn das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 1 Jahr. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und die mitreisenden Familienangehörigen aus seiner häuslichen Wohngemeinschaft wegen eines Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles in voraussichtlicher Höhe von mindes- tens mindestens 5.000,- Euro vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort Schaden- sort reist. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 2.500,- Euro begrenzt.

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