Common use of Transportrisiko Clause in Contracts

Transportrisiko. 5.1 Bei Versand durch Fahrzeug oder Vertragsspediteur von K+N geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. 5.2 Das Transportrisiko, d.h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer Beschädigung der Ware während der Beförderung, die weder K+N noch der Empfänger verschuldet hat, trägt K+N, unter der beson- deren Voraussetzung, dass der Empfänger K+N eine Bescheinigung des Spediteurs (auf Liefer- schein, Frachtpapieren oder Ähnlichem) über Art und Umfang des festgestellten Transport- schadens, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung, unter anerkennender Gegen- zeichnung durch den Frachtführer unverzüglich zur Verfügung stellt. 5.3 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragte geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an diese über.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen

Transportrisiko. 5.1 7.1 Bei Versand durch Fahrzeug oder Vertragsspediteur von K+N des Lieferanten geht die Gefahr der Lie- ferung mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. 5.2 7.2 Das Transportrisiko, d.h. d. h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer eine Beschädigung der Ware während der Beförderung, die weder K+N der Absender noch der Empfänger verschuldet zu vertreten hat, trägt K+Nder Liefe- rer, jedoch nur unter der beson- deren Voraussetzung, dass der Empfänger K+N dem Lieferer eine Bescheinigung des Spediteurs (Empfängers bzw. Kunden auf Liefer- schein, Frachtpapieren dem Lieferschein oder Ähnlichem) Frachtbrief über Art und Umfang des festgestellten Transport- schadensTransportschadens, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung, Entstehung unter anerkennender Gegen- zeichnung Gegenzeichnung durch den Frachtführer unverzüglich zur Verfügung stellt. 5.3 7.3 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer eigene Fahrzeuge oder dessen Beauftragte durch Vertragsspediteur des Käufers geht die Gefahr bei Übergabe Ausgabe der Ware an diese im Geschäftslokal des Lieferanten auf den Käufer über.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Transportrisiko. 5.1 7.1 Bei Versand durch Fahrzeug oder Vertragsspediteur von K+N des Lieferanten geht die Gefahr der Liefe- rung mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. 5.2 7.2 Das Transportrisiko, d.h. d. h. die Gefahr eines Verlustes bzw. einer eine Beschädigung der Ware während der Beförderung, die weder K+N der Absender noch der Empfänger verschuldet zu vertreten hat, trägt K+Nder Lieferer, jedoch nur unter der beson- deren Voraussetzung, dass daß der Empfänger K+N dem Lieferer eine Bescheinigung des Spediteurs (Empfängers bzw. Kunden auf Liefer- schein, Frachtpapieren dem Lieferschein oder Ähnlichem) Frachtbrief über Art und Umfang des festgestellten Transport- schadensTransportschadens, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung, Entstehung unter anerkennender Gegen- zeichnung Gegenzeichnung durch den Frachtführer unverzüglich zur Verfügung stellt. 5.3 7.3 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer eigene Fahrzeuge oder dessen Beauftragte durch Vertragsspediteur des Käufers geht die Gefahr bei Übergabe Ausgabe der Ware an diese im Geschäftslokal des Lieferanten auf den Käufer über.

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