Tätigkeitsbericht Musterklauseln

Tätigkeitsbericht. Alle Lehrkräfte sind zur Vorlage eines Tätigkeitsberichts im Zusammenhang mit jeder Vertragsverlängerung, am Ende ihrer Auslandsdienstzeit und auf besondere Weisung des BVA – ZfA – verpflichtet.
Tätigkeitsbericht. Dem Verwaltungsrat muss mindestens alle sechs Monate ein Tätigkeitsbericht über den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten unterbreitet werden.
Tätigkeitsbericht. Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft Übersicht über die Anlageziele und Anlagepolitik der Investmentgesellschaft Übersicht über die Anlagegeschäfte und das Portfolio 1 Head Office in New York, USA 2 Zu den Aufgaben der Verwahrstelle gehört im Wesentlichen die Verwahrung der verwahrungsfähigen Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft, die Eigentumsüberprüfung, Sicherstellung der Einhaltung von KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch), Anlagebedingungen und Gesellschaftsvertrag bei Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und bei Verwendung der Erträge der Investmentgesellschaft, die Überwachung der Zahlungsströme, Erteilung der Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften.
Tätigkeitsbericht. Anlageziele sowie Anlagepolitik/Anlagebedingungen Portfoliobericht 1 Wesentliche Veränderungen
Tätigkeitsbericht. 5.9.1 Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf dessen Ersuchen hin sofort Auskünfte über den Stand der Vertragserfüllung zu erteilen. 5.9.2 Der Beauftragte erstellt über die erbrachten Leistungen und die geschuldeten Angaben einen schriftlichen Tätigkeitsbericht sowie eine detaillierte Abrechnung und liefert diese dem Auftraggeber ab. Der Tätigkeitsbericht des Vormonats muss vor dem 10 Tag des laufenden Monats beim Auftraggeber eintreffen.
Tätigkeitsbericht. Das MKN erstellt jährlich einen Geschäftsbericht bis zum 31.03.des Folgejahres.
Tätigkeitsbericht. 1 - Der private Anbieter von Mediendiensten reicht jährlich einen Tätigkeitsbericht beim Medienrat ein. Dieser enthält mindestens: 1. Angaben zum beschäftigten und zum mitarbeitenden Personal; 2. die Bilanzen und Jahresrechnungen in Bezug auf das vergangene Jahr, sofern der Anbieter verpflichtet ist, diese gemäß dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen zu erstellen. Private Anbieter von linearen audiovisuellen und auditiven Mediendiensten müssen zusätzlich in ihrem Tätigkeitsbericht angeben: 1. das wöchentliche Sendungsschema samt Angaben über Sendungswiederholungen, zugelieferte und unmode- rierte Sendungsanteile; 2. Angaben zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 24. Private Anbieter von nichtlinearen audiovisuellen und auditiven Mediendiensten müssen zusätzlich in ihrem Tätigkeitsbericht angeben: 1. Tätigkeiten des Vorjahres; 2. Angaben zu der Förderung von europäischen Werken gemäß Artikel 30. Anbieter von Video-Sharing-Plattformen müssen zusätzlich in ihrem Tätigkeitsbericht eine Beschreibung der Maßnahmen gemäß Artikel 32 @ 3 angeben. @ 2 - Der Medienrat legt das Datum fest, an dem der Bericht bei ihm eingehen muss.
Tätigkeitsbericht. Der Medienrat gibt jährlich einen Tätigkeitsbericht ab, den er bei der Regierung sowie dem Parlament einreicht. Dieser Bericht beinhaltet u. a. Informationen über den Stand des Marktes der elektronischen Kommunikation, seine Entscheidungen, seine personellen und finanziellen Ressourcen und wie diese Ressourcen zugewiesen werden sowie seine zukünftigen Pläne. Diese Berichte werden auf der Website des Medienrats veröffentlicht.
Tätigkeitsbericht. Die Pariko unterbreitet den Vertragsparteien ihren jährlichen Tätigkeitsbericht inklusive Jahresrechnung bis Ende Xxxx des Folgejahres. 5 48’000.00 79’226.00 65,1% 3’692.35 6’094.35 8 50’636.00 85’346.00 68,5% 3’895.10 6’565.10 10 54’949.00 90’791.00 65,2% 4’226.85 6’983.95 11 58’738.00 93’980.00 60,0% 4’518.35 7’229.25 12 60’941.00 97’504.00 60,0% 4’687.80 7’500.35 13 63’368.00 101’388.00 60,0% 4’874.50 7’799.10 14 66’027.00 105’642.00 60,0% 5’079.00 8’126.35 15 68’936.00 110’298.00 60,0% 5’302.80 8’484.50 16 72’102.00 115’364.00 60,0% 5’546.35 8’874.20 17 75’543.00 120’869.00 60,0% 5’811.00 9’297.65 18 79’270.00 126’832.00 60,0% 6’097.70 9’756.35 19 83’294.00 133’270.00 60,0% 6’407.25 10’251.55 20 87’630.00 140’207.00 60,0% 6’740.80 10’785.20 21 92’288.00 147’661.00 60,0% 7’099.10 11’358.55 22 97’285.00 155’656.00 60,0% 7’483.50 11’973.55 23 102’633.00 164’213.00 60,0% 7’894.85 12’631.80 24 108’344.00 173’351.00 60,0% 8’334.20 13’334.70 25 114’433.00 183’092.00 60,0% 8’802.55 14’084.00 * Erfüllt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter noch nicht alle Anforderungen an die Funktion, kann der Lohn um max. 3% tiefer als das Lohnminimum angesetzt werden (vgl. Art. 5.2 Abs. 3 GAV).
Tätigkeitsbericht. Personalstruktur