Common use of Umbuchungen Clause in Contracts

Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich.

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Samples: www.derpart.com

Umbuchungen. 6.1. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann plantours & Partner bei der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt Umbuchung bis zum 10060. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr ein Umbuchungsentgelt von € 50,- bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglichpro Reisenden erheben.

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Samples: www.weg.de

Umbuchungen. 6.1. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommenvorge- nommen, kann plantours & Partner bei der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen Umbuchung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist 7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist nach Ziffer 7.1 erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur einmalig möglich.nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis

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Samples: www.pressereisennord.de

Umbuchungen. 6.1. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 10060. Tag vor Reiseantritt 50 pro Person 50,- . Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich.

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Samples: www.e-hoi.de

Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 10035. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich.

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Samples: www.e-hoi.de