Common use of Umfang der Ruheversicherung Clause in Contracts

Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – die Kfz-Haftpflichtversicherung, – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige Ruheversicherung Haben Sie für Ihr Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen oder ist diese nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der Teilkaskoversicherung.

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Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst umfasst: – die Kfz-Haftpflichtversicherung, – die Kfz-Umweltschadenversicherung, – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung Haben H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie für Ihr verpflichtet, das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder ist diese Sammelgarage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außer- halb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.2 leistungsfrei.

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Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – die Kfz-Haftpflichtversicherung, . – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung Teil- kaskoversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige – die Kfz-Umweltschadenversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung Haben sind Sie für Ihr verpflich- tet, das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder ist diese Sammel- garage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.2 leistungsfrei.

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Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.5 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung Ruheversi- cherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten einge- schränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung, - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung Außer- betriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige Ruheversicherung Haben H.1.6 Während der Dauer der Ruhever- sicherung sind Sie für Ihr Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen verpflichtet, das Fahr- zeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder ist Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. ei- nem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahr- zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.3 leistungsfrei.

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Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – die Kfz-Haftpflichtversicherung, . – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung Teil- kaskoversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige – die Kfz-Umweltschadensversicherung. H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung Haben sind Sie für Ihr verpflich- tet, das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder ist diese Sammel- garage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.2 leistungsfrei.

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Samples: www.insurancestation.de

Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer Dau- er der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst die KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die TeilkaskoversicherungFahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- Fahrzeugvoll- oder eine Teilkaskoversicherung bestandFahrzeugteilversicherung be- stand. H.1.4.2 Beitragspflichtige H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung Haben sind Sie für Ihr verpflichtet, das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder ist Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorü- bergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.3 leistungsfrei.

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Samples: www.insurancestation.de

Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen Ih- nen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten einge- schränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – die Kfz-Haftpflichtversicherung, – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestandbestand und – die Kfz-Umweltschadenversicherung. H.1.4.2 Beitragspflichtige H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung Haben sind Sie für Ihr ver- pflichtet, das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen – in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder ist diese Sammel- garage) oder – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahr- zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Vorausset- zungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.2 leistungsfrei.

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Samples: www.wgv.de

Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – umfasst: • die Kfz-Haftpflichtversicherung, die TeilkaskoversicherungTeilkasko, wenn für das Fahrzeug im zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung Teilkasko bestand, • die Kfz-Haftpflichtversicherung, jedoch nicht für die zusätzlichen Leistungen bei Fahrten im Ausland nach A.1.6 (Mallorca-Police) Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahr- zeug • in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder • auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. H.1.4.2 Beitragspflichtige Ruheversicherung Haben Sie für Ihr dürfen das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen oder ist diese außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.2 leistungsfrei.

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Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.5 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, - die TeilkaskoversicherungFahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- Fahrzeugvoll- oder eine Teilkaskoversicherung -teilversicherung bestand. H.1.4.2 Beitragspflichtige Ruheversicherung Haben Sie Bestand für Ihr das Fahrzeug weder Vollkasko- noch im Zeitpunkt der Außerbetrieb- setzung eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen Fahrer-UnfallPlus-, MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder ist diese Ausland-SchadenPlusver- sicherung, besteht hierfür kein Ruheversicherungsschutz. Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren H.1.6 Wir bieten Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haft- pflicht- und MobilPlusversicherung (für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) für die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde nach H.1.7 abgelaufenEntfernung des Stempels und bei Wiederanmeldung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (siehe H.4.2). Dies gilt nicht für Fahrten, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührtfür die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags Ihre Pflichten bei der Teilkaskoversicherung.Ruheversicherung

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Umfang der Ruheversicherung. H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung H.1.4 Mit der beitragsfreien prämienfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten einge- schränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung, - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand, - die Kfz-Umweltschadenversicherung. H.1.4.2 Beitragspflichtige H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung Haben sind Sie für Ihr ver- pflichtet, das Fahrzeug weder Vollkasko- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen - in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder ist diese Sammel- garage) oder - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahr- zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrau- xxxx. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Vo- raussetzungen nach H.1.7 abgelaufen, so können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen; H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 % des Beitrags der TeilkaskoversicherungD.3 leistungsfrei.

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